Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 30. November 2011 betreffend Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer für den Zeitraum April 2004 und Verspätungszuschlag entschieden: 1.) Der Berufung wird teilweise stattgegeben und der angefochtene…
…Wohnung nicht an mehr als 70 Tagen benutzt habe, sei er gemäß § 2 der Zweitwohnsitzverordnung ab dem Jahr 2005 in Österreich beschränkt steuerpflichtig. Die Einkommensteuerbescheide 2005 bis 2008 seien daher aufzuheben und mit 0 € festzusetzen. Die Bescheide betreffend Anspruchszinsen 2004 bis 2007 seien somit…
…2005 bis 2008. Als Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass er beschränkt steuerpflichtig sei, da der Aufenthalt in Österreich nur 70 Tage betragen habe und daher die Zweitwohnsitzverordnung anzuwenden sei. Rechtliche Würdigung: Nach der Bestimmung des § 240 Abs. 1 BAO ist bei Abgaben, die für…
…Anwesenheit in Österreich sei nur tageweise gegeben, weshalb die Voraussetzung der Anwesenheit von mehr als 70 Tagen gemäß § 1 Abs. 1 der Zweitwohnsitzverordnung nicht gegeben sei. Zusätzlich brachte er vor, dass es im Wohnhaus in Deutschland keine Hausmeisterin gebe, welche Auskünfte über seinen Wohnsitz geben…
…unabhängig von § 1 Abs. 4 EStG sei der Alleinverdienerabsetzbetrag ebenfalls zu gewähren. Gemäß der Zweitwohnsitzverordnung könne der Wohnsitz iSd VO für beide Ehegatten, die in aufrechter Ehe leben, immer nur einheitlich beurteilt werden. Benütze daher auch nur ein Ehegatte die Wohnung im Inland länger als…
…18. September 2009 stellte das Finanzamt ABC an den Bw. ein erneutes Ergänzungsersuchen und führte aus: "Nach Rücksprache mit dem bundesweiten Fachbereich gilt die Zweitwohnsitzverordnung erst ab dem Veranlagungsjahr 2004. Die Zeiten davor können daher nicht in den Beobachtungszeitraum von 5 Jahren eingerechnet werden. Ihr…
…Bw. war er im berufungsgegenständlichen Zeitraum 2004 bis 2008 in Österreich nicht steuerpflichtig. Gegen die unbeschränkte Steuerpflicht sprechen seiner Meinung nach die Bestimmungen der Zweitwohnsitzverordnung, wonach eine Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in Österreich nicht anzunehmen sei. Ab Oktober 2004 hielt sich der Bw…
…dass sich Ungleichbehandlung im Vergleich zu beschränkt Steuerpflichtigen mit einem Zweitwohnsitz im Ausland ergibt, da Abgabepflichtige die unter die Zweitwohnsitzverordnung (BGBl II Nr. 528/2003) fallen und einen steuerlich relevanten Wohnsitz im Inland begründen wollen (wozu eine Nutzung der inländischen Wohnung für mehr als 70…
…Dezember 2007 an 48 Tagen in Österreich gewesen. In den Jahren 2005 und 2006 seien die Verhältnisse ähnlich gewesen. Gemäß Zweitwohnsitzverordnung begründe eine inländische Wohnung nur in jenen Jahren einen Wohnsitz im Sinne des § 1 EStG 1988, in denen diese Wohnung an mehr als 70…
…einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf die im § 98 aufgezählten Einkünfte. Nach § 1 Abs. 1 der "Zweitwohnsitzverordnung" (BGBl II Nr. 528/2003, anzuwenden ab 1. Jänner 2004) begründet bei Abgabepflichtigen, deren Mittelpunkt der Lebensinteressen sich länger als…
…im Ausland. Die Wohnung in Österreich werde weniger als 70 Tage im Jahr genützt und begünde somit keinen Wohnsitz oder die Basis für einen gewöhnlichen Aufenthalt iSd § 1 Abs 2 EStG. Mit Verweis auf die Zweitwohnsitzverordnung, BGBl II Nr. 528/2003 ersuchte der Vertreter des…
…des Engagements aufgegeben worden. Abschließend beantragte der steuerliche Vertreter, in eventu zu prüfen, ob nach der Zweitwohnsitzverordnung eine mehr als siebzigtägige Anwesenheit in Österreich gegeben gewesen sei. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Wiederaufnahme und Einkommensteuer 2000 bis 2005 Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist…
…Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 BAO unterlegen ist. Ergänzend wird festgehalten, dass aufgrund der ab 1. 1. 2004 anwendbaren Zweitwohnsitzverordnung (BGBl. II 2003/528) zu § 1 EStG 1988, bei Abgabepflichtigen, deren Mittelpunkt der Lebensinteressen sich länger als fünf Kalenderjahre im Ausland befindet, eine inländische Wohnung…
…somit der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bw. nicht in Österreich liegt, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Zweitwohnsitzverordnung (BGBl II 2003/528) betrifft ausschließlich § 1 EStG 1988 (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und ist daher im gegenständlichen Fall nicht anwendbar. Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat gemäß …
…innere Einstellung kommt es nicht an (VwGH vom 25.9.1973,111/73). Die polizeiliche Meldung ist nicht ausschlaggebend. Die ständige Benützung ist nicht Voraussetzung für einen Wohnsitz. Weitere Regelungen finden sich in der Zweitwohnsitzverordnung- BGBl. II 2003/528 (ab dem Jahre 2004): § 1 Abs…
- Der Auslandsaufenthalt war nur für einen Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen (vgl. dazu das Schreiben von XY vom 17. März 2010); tatsächlich hat der Aufenthalt in Land1 tatsächlich ca. ein Jahr und zwei Monate angedauert. Das Vorbringen des Berufungswerbers, dass er beabsichtigt habe, deutlich länger…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des k, vertreten durch Haller, Gruber und Partner, Steuerberatungskanzlei, 6992 Hirschegg, Walserstraße 33, vom 5. November 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 27. Oktober 2009 betreffend Einkommensteuer 2006 bis 2008 entschieden: Die Berufungen werden als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. Juli 2004, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 2. Juni 2004 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum März 2002 und Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung) entschieden: 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Mag. Eva Trombitas, Wirtschaftstreuhänder, 1090 Wien, Hahngasse 13/1, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden betreffend Abweisung eines Antrages auf Nullstellung der Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, dt-Adresse, vertreten durch Mag. Siegfried Höck, Wirtschaftstreuhänder, 5121 Ostermiething, Ziegelei 31, vom 4. März 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Susanne Fischer, vom 7. Februar 2013 betreffend Einkommensteuer 2011…