…Rahmen eines in einem früheren Vertrag eingeräumtes Fruchtgenussrecht gewertet. Über die Berufung wurde erwogen: Für die Erhebung der Schenkungssteuer von Schenkungen unter Lebenden und von Zweckzuwendungen unter Lebenden ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bereich der Geschenkgeber, bei Zweckzuwendungen der mit ihrer Ausführung Beschwerte…
… 3. was infolge Vollziehung einer von dem Geschenkgeber angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. § 3 Abs. 1 Z. 3 ErbStG 1955 will - wie auch andere Regelungen…
… 3. was infolge Vollziehung einer von dem Geschenkgeber angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. § 3 Abs. 1 Z. 3 ErbStG 1955 will - wie auch andere Regelungen…
…in ihrer verfahrensrelevanten Fassung, wie folgt: Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Geschenkgeber und bei einer Zweckzuwendung, der mit der Ausführung der Zuwendung Beschwerte (§ 13 Abs.1 ErbStG 1955) Neben den in Abs 1 Genannten haften der Nachlass sowie jeder Erbe in…
…wesentlichen Bestimmungen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955, (ErbStG 1955), lauten in ihrer verfahrensrelevanten Fassung wie folgt: Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Geschenkgeber und bei einer Zweckzuwendung, der mit der Ausführung der Zuwendung Beschwerte. (§ 13 Abs.1 ErbStG 1955) Neben den in…
…anderes vorgeschrieben ist, der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Bei der Zweckzuwendung tritt an die Stelle des Anfalles die Verpflichtung des Beschwerten. Für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten ist zunächst erforderlich, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht. Die Fälligkeit…
…Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Der Ersatztatbestand der Z 3 erfasst unter anderem den Vertrag zugunsten Dritter (VwGH 30.6.1983, 83/15/0071). Verträge zugunsten Dritter sind im § 881 ABGB folgendermaßen geregelt: (1…
…Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Der Ersatztatbestand der Z 3 erfasst unter anderem den Vertrag zugunsten Dritter (VwGH 30.6.1983, 83/15/0071). Verträge zugunsten Dritter sind im § 881 ABGB folgendermaßen geregelt: (1…
…was letztlich auch eingetreten ist. Bei der Bezahlung der vorgenannten Pflegeleistungen handelt es sich somit weder um eine Schenkung noch freigebige Zuwendung noch um eine Zweckzuwendung. Der Berufung angeschlossen war eine Rechnung des Bezirksalten- und Pflegeheimes T., gerichtet an Frau Rosa K über das Heimentgelt…
…was letztlich auch eingetreten ist. Bei der Bezahlung der vorgenannten Pflegeleistungen handelt es sich somit weder um eine Schenkung noch freigebige Zuwendung noch um eine Zweckzuwendung. Der Berufung angeschlossen war eine Rechnung des Bezirksalten- und Pflegeheimes Th, gerichtet an Frau Rosa K über das Heimentgelt…
… 3. was infolge Vollziehung einer von dem Geschenkgeber angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. § 3 Abs. 1 Z. 3 ErbStG enthält zwei Tatbestände und will - wie…
…ErbStG, was infolge Vollziehung einer von dem Geschenkgeber angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. § 3 Abs. 1 Z 3 ErbStG will - wie auch andere Regelungen des …
…Abs. 1 ErbStG ist jeder der Steuer nach diesem Bundesgesetz unterliegende Erwerb vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschwerten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem Finanzamt anzumelden. Diese Verpflichtung entfällt bei Rechtsvorgängen…
…Abs. 1 ErbStG ist jeder der Steuer nach diesem Bundesgesetz unterliegende Erwerb vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschwerten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem Finanzamt anzumelden. Diese Verpflichtung entfällt bei Rechtsvorgängen…
…es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Als Rechtsgeschäfte im Sinne des zweiten der beiden in dieser Vorschrift enthaltenen Tatbestände kommen dabei sowohl unentgeltliche als auch entgeltliche Rechtsgeschäfte in Betracht. Unter Bedingung im Sinne dieser Vorschrift ist jeder bedungene, also vereinbarte Vertragspunkt zu verstehen…
…es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Als Rechtsgeschäfte im Sinne des zweiten der beiden in dieser Vorschrift enthaltenen Tatbestände kommen dabei sowohl unentgeltliche als auch entgeltliche Rechtsgeschäfte in Betracht. Unter Bedingung im Sinne dieser Vorschrift ist jeder bedungene, also vereinbarte Vertragspunkt zu verstehen…
…infolge Vollziehung einer von dem Geschenkgeber angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Im Sinne der Rechtsprechung des VwGH (Erk. V. 20.12.2001, 2001/16/0436…
…was infolge Vollziehung einer von dem Geschenkgeber angeordneten Auflage oder infolge Erfüllung einer einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Zur Ziffer 3 führt der VwGH im Erkenntnis vom 23. Jänner 2003, Zl…
…1 ErbStG gilt als Erwerb, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Bei der Zweckzuwendung tritt an die Stelle des Anfalles die Verpflichtung des Beschwerten. Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zu nicht steuerbaren Teilen des Erwerbes stehen, sind gemäß …
…1 ErbStG gilt als Erwerb, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Bei der Zweckzuwendung tritt an die Stelle des Anfalles die Verpflichtung des Beschwerten. Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zu nicht steuerbaren Teilen des Erwerbes stehen, sind gemäß …