…gegeben ist und der Zweck der Zuwendung innerhalb zweier Jahre erfüllt wird. Eine Ausstattung oder ein Heiratsgut, das über das angegebene Maß hinausgeht, ist insoweit steuerpflichtig. Unter dem Heiratsgut im Sinne des § 1218 ABGB ist dasjenige Vermögen zu verstehen, welches von der Ehegattin oder für…
…gegeben ist und der Zweck der Zuwendung innerhalb zweier Jahre erfüllt wird. Eine Ausstattung oder ein Heiratsgut, das über das angegebene Maß hinausgeht, ist insoweit steuerpflichtig. Unter dem Heiratsgut im Sinne des § 1218 ABGB ist dasjenige Vermögen zu verstehen, welches von der Ehegattin oder für…
…somit ein Vertrag, wodurch jemandem eine Sache unentgeltlich überlassen wird - sowie nach Z. 2 dieser Bestimmung jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Gegenstand einer Schenkung kann jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie…
…Zuwendung von Liegenschaften. Mit 1. Jänner 2003 ist Zuständigkeit zur Entscheidung über die Berufung auf den unabhängigen Finanzsenat übergegangen. Über die Berufung wurde erwogen: Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuerschuld gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 mit dem Zeitpunkt der…
…Zuwendungen aus dem Vermögen der Privatstiftung und/oder aus den Erträgnissen desselben an die Begünstigten. (d) Die Errichtung von und die Beteiligung an Gesellschaften und sonstigen in- und ausländischen Rechtssubjekten. (e) Ausgenommen sind jedoch Bank- und Börsengeschäfte im Sinne des Bankwesengesetzes. (f) Weiterer Zweck der…
…Zweck der Zuwendung muss innerhalb von zwei Jahren erfüllt sein. Das Heiratsgut gilt nur dann nicht als (steuerpflichtige) Schenkung wenn alle diese im Gesetz genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. ( vgl. VwGH 19.5.1988, 87/16/0091; VwGH 25.9.1991,88/16/0231) Nach der…
…gegeben ist und der Zweck der Zuwendung innerhalb zweier Jahre erfüllt wird. Eine Ausstattung oder ein Heiratsgut, das über das angegebene Maß hinausgeht, ist insoweit steuerpflichtig. Gemäß § 11 Abs. 1 ErbStG werden mehrere innerhalb zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile in der Weise zusammengerechnet…
…dass der Kurs seit dem Zuwendungszeitpunkt um rd. 87% gefallen sei (Schlusskurs am 21.1.2002= EUR 2,79). 2.) Da mehrere Behaltefristerklärungen vorlägen, sei ein Ausstieg aus diesen Erklärungen grundsätzlich frühestens fünf Jahre nach Börsegang möglich. Ein früherer Ausstieg könne nur unter der Bedingung…
…Hälfte der zu Pkt.I dieses Vertrages beschriebenen landwirtschaftlichen Liegenschaften/ Grundstücke samt allen rechtlichen und faktischen Zubehör an seine Gattin, Y.Y., geb. yyy, und diese übernimmt ebenso nach den folgenden Bestimmungen dieses Vertrages. 2.2. Die Übergabe folgt als Sacheinlage, zum ausschließlichen Zweck der…
…Z 2 ErbStG unterliegen Schenkungen unter Lebenden der Schenkungssteuer. Als Schenkung im Sinne des Gesetzes gilt gemäß § 3 Abs. 1 ErbStG 1. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts; 2. jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden…
…Zusammenhang zwischen dem vorangegangenen Erwerbsvorgang und der nachträglich vereinbarten zusätzlichen Leistung. Besteht ein solcher, dann sind auch diejenigen nachträglichen Leistungen als Gegenleistungen anzusehen, die mit dem seinerzeitigen Erwerbsvorgang nur mittelbar zu tun haben (vgl. VwGH 23.1.2003, 2002/16/0218). Zweck der Vorschrift des …
…hat den Zweck, die nach dem Urheberrechtsgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung sowie gegenwärtigen oder künftigen internationalen Verträgen den in- und ausländischen Berechtigten an Filmwerken (Laufbildern, Lichtbildern, (audio)visuellen Produktionen aller Art) zustehenden Rechten (Ausschließungsrechte, Vergütungs- und/oder Beteiligungsansprüche) unter Berücksichtigung der Vorschriften des Verw…
…wird und darüber hinaus der Zweck der Zuwendung innerhalb zweier Jahre erfüllt wird. Aus dieser Sicht scheint für die Interpretation, dass Ausstattung und Heiratsgut wegen ihrer Unterhaltseigenschaft nicht steuerbar sind, wenig zu sprechen. Desweiteren würde die Ansicht, dass es sich im Falle der angemessenen Ausstattung …
…wären, lägen die Voraussetzungen für den begünstigten Steuersatz vor. In der das Berufungsbegehren abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 23. November 2006 wurde begründend ausgeführt, dass sich gemäß § 8 Abs. 4 ErbStG die Steuer nach § 8 Abs. 1, Abs. 2 und Abs.3 bei Zuwendungen an Ehegatten, einen…
…aber dem Sinn der Zuwendung entsprechend objektiv und subjektiv als eine Einheit anzusehen sind, weil sie in einem sachlichen und persönlichen Zusammenhang stehen. Dazu gehört auch, dass die Vertragspartner trotz getrennter Vereinbarungen eine einheitliche Regelung wollen. Wird also mit mehreren Vorgängen ein einheitlicher Zweck verfolgt…
…der Zuwendung verschoben, ohne den wirtschaftlichen Zweck und die rechtsgeschäftliche Ausgestaltung zu prüfen. Selbstverständlich befriedigt der Erstmieter durch die Miete des Hauses seine privaten Wohnbedürfnisse, jedoch bezahlt er hiefür auch eine fremdübliche Miete, daher wird in diesem Fall die Erfüllung des Stiftungszweckes der Versorgung der…
…Familienvermögens sowie die Wahrung der gesellschaftsrechtlichen Interessen in jenen Unternehmungen, an denen die Stiftung unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, wobei darunter nur die Vermögensverwaltung hinsichtlich dieser Beteiligungen verstanden wird. Die Stiftung soll insbesondere bei Bedürftigkeit an die als Begünstigte ausgewiesenen Familienmitglieder durch Zuwendungen Hilfe leisten:…
…und Ausschüttungen für wohltätige Zwecke auch in Zuwendungen aus dem Vermögen oder aus den Erträgnissen des Vermögens der Stiftung an die Begünstigten, und zwar durch Geld- und/oder Sachleistungen. Laut Csoklich, ÖBA 2008, 416, 'Zugriff auf Vermögen der Privatstiftung durch Gläubiger der Stifter und Begünstigten…
…dem Vermögen gewidmet wird, durch dessen Nutzung und Verwaltung (bzw. Verwertung) der vom Stifter vorgegebene Zweck erfüllt werden soll. (a) Allgemeines: Die Stiftung wird Eigentümer des ihr gewidmeten Vermögens. Für den Stifter bedeutet das, dass er sich seines Vermögens "entäußert" und daher nicht mehr Eigentümer…
…begrenzt und erstreckt sich auf das gesamte Bundesland E. 3) Die Gesellschaft verfolgt keine anderen als gemeinnützige (mildtätige) Zwecke. 4) Die Gesellschaft erstrebt keinen Gewinn, sondern nur einen kostendeckenden Betrieb unter Berücksichtigung der ihr zufließenden Mittel aus Spenden, Subventionen, zweckgebundenen Zuwendungen durch den Verein "D´"…