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UFSZ2L ZRV/0100-Z2L/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.07.2004

…so werden nach Absatz 2 der bezeichneten Gesetzesstelle die für die betreffenden Waren geltenden Zölle und anderen Abgaben von diesem Mitgliedstaat nach den gemeinschaftlichen oder innerstaatlichen Vorschriften erhoben. Ist eine Sendung der Bestimmungsstelle nicht gestellt worden und kann der Ort der Zuwiderhandlung nicht ermittelt werden…

UFSZ3K ZRV/0313-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.01.2004

…Sorge tragen sollen, dass das Versandscheingut fristgerecht beim zuständigen Zollamt gestellt werde. Eine eventuelle Zuwiderhandlung sei daher in Großbritannien (Nordirland) begangen worden. Am 6. Juli 1999 richtete das Hauptzollamt Wien eine Suchanzeige bezüglich des gegenständlichen Versandscheines an die Bestimmungsstelle Lurgan in Großbritannien. Laut der von…

UFSZ3K ZRV/0337-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinsamen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.10.2003

…Abs.2 leg. cit. ist in der Mitteilung nach Abs.1 insbesondere die Frist anzugeben, innerhalb der bei der Abgangsstelle der Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens oder der Nachweis über den tatsächlichen Ort der Zuwiderhandlung zu erbringen ist. Diese Frist beträgt drei Monate…

UFSZ3K ZRV/0262-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2003

…Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Art. 203 ZK nur gegenüber österreichischen Warenempfängern angewendet werden könne und zudem der Ort der Zuwiderhandlung Duisburg sei. Somit sei nach Art. 378 ZK die für Duisburg zuständige Zentralstelle Such- und Mahnverfahren des Hauptzollamtes Emmerich zur Abgabenerhebung zuständig…

UFSZ3K ZRV/0266-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2003

…Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Art. 203 ZK nur gegenüber österreichischen Warenempfängern angewendet werden könne und zudem der Ort der Zuwiderhandlung Duisburg sei. Somit sei nach Art. 378 ZK die für Duisburg zuständige Zentralstelle Such- und Mahnverfahren des Hauptzollamtes Emmerich zur Abgabenerhebung zuständig…

UFSZ3K ZRV/0268-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2003

…Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Art. 203 ZK nur gegenüber österreichischen Warenempfängern angewendet werden könne und zudem der Ort der Zuwiderhandlung Duisburg sei. Somit sei nach Art. 378 ZK die für Duisburg zuständige Zentralstelle Such- und Mahnverfahren des Hauptzollamtes Emmerich zur Abgabenerhebung zuständig…

UFSZ3K ZRV/0270-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2003

…Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Art. 203 ZK nur gegenüber österreichischen Warenempfängern angewendet werden könne und zudem der Ort der Zuwiderhandlung Duisburg sei. Somit sei nach Art. 378 ZK die für Duisburg zuständige Zentralstelle Such- und Mahnverfahren des Hauptzollamtes Emmerich zur Abgabenerhebung zuständig…

UFSZ3K ZRV/0272-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2003

…Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Art. 203 ZK nur gegenüber österreichischen Warenempfängern angewendet werden könne und zudem der Ort der Zuwiderhandlung Duisburg sei. Somit sei nach Art. 378 ZK die für Duisburg zuständige Zentralstelle Such- und Mahnverfahren des Hauptzollamtes Emmerich zur Abgabenerhebung zuständig…

UFSZ3K ZRV/0274-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2003

…Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Art. 203 ZK nur gegenüber österreichischen Warenempfängern angewendet werden könne und zudem der Ort der Zuwiderhandlung Duisburg sei. Somit sei nach Art. 378 ZK die für Duisburg zuständige Zentralstelle Such- und Mahnverfahren des Hauptzollamtes Emmerich zur Abgabenerhebung zuständig…

UFSZ3K ZRV/0276-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2003

…Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Art. 203 ZK nur gegenüber österreichischen Warenempfängern angewendet werden könne und zudem der Ort der Zuwiderhandlung Duisburg sei. Somit sei nach Art. 378 ZK die für Duisburg zuständige Zentralstelle Such- und Mahnverfahren des Hauptzollamtes Emmerich zur Abgabenerhebung zuständig…

UFSZ3K ZRV/0264-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2003

…Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Art. 203 ZK nur gegenüber österreichischen Warenempfängern angewendet werden könne und zudem der Ort der Zuwiderhandlung Duisburg sei. Somit sei nach Art. 378 ZK die für Duisburg zuständige Zentralstelle Such- und Mahnverfahren des Hauptzollamtes Emmerich zur Abgabenerhebung zuständig…

UFSZ2L ZRV/0213-Z2L/02Zuständigkeit bei der Erhebung der Eingangsabgaben bei Zuwiderhandlungen im Versandverfahren; Anerkennung von Alternativnachweisen im Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.03.2004

…der Mitteilung nach Absatz 1 ist insbesondere die Frist anzugeben, innerhalb der bei der Abgangsstelle der Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens oder der Nachweis über den tatsächlichen Ort der Zuwiderhandlung zu erbringen ist. Diese Frist beträgt drei Monate vom Zeitpunkt der Mitteilung nach…

UFSZ2L ZRV/0211-Z2L/02Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben bei Zuwiderhandlungen im Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.12.2003

…Im Übrigen wurde die Berufung abgewiesen. Begründend wurde im Zusammenhang mit der Zuständigkeit der Abgabenerhebung durch das Hauptzollamt Wien ausgeführt, dass der tatsächliche Ort der Zuwiderhandlung bis zum 27. Februar 2002 nicht ermittelt habe werden können, sodass auf Grund der Ausführungen nach Artikel 378 ZK…

UFSZ4I ZRV/0364-Z4I/02Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben bei Zuwiderhandlungen im Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.05.2003

…Juli 2002, unter Hinweis darauf, dass der tatsächliche Ort der Zuwiderhandlung nicht ermittelt werden konnte und im Berufungsverfahren kein Alternativnachweis im Sinne des Artikels 380 Zollkodex-Durchführungsverordnung vorgelegt worden sei, und somit kein Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens existiere, als unbegründet abgewiesen. In…

UFSZ4I ZRV/0365-Z4I/02Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben bei Zuwiderhandlungen im Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.04.2003

…1) in der zum Zeitpunkt der Eröffnung des gegenständlichen Versandverfahrens geltenden Fassung bestimmt: Wird festgestellt, dass im Verlauf eines T1-Verfahrens in einem bestimmten Land Zuwiderhandlungen begangen worden sind, so werden hierdurch fällig gewordene Zölle und andere Abgaben - unbeschadet der Strafverfolgung - von diesem Land nach…

UFSZ2L ZRV/0185-Z2L/02Vorlage eines Alternativnachweises im Versandverfahren, Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.04.2004

…so werden nach Absatz 2 der bezeichneten Gesetzesstelle die für die betreffenden Waren geltenden Zölle und anderen Abgaben von diesem Mitgliedstaat nach den gemeinschaftlichen oder innerstaatlichen Vorschriften erhoben. Ist eine Sendung der Bestimmungsstelle nicht gestellt worden und kann der Ort der Zuwiderhandlung nicht ermittelt werden…

UFSZ2L ZRV/0184-Z2L/02Zuständigkeit für die Abgabenerhebung im gemeinsamen Versandverfahren bei Nichtgestellung der Versandscheinware
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.03.2004

…Versandverfahren einzuhalten; c) die Zölle und sonstigen Abgaben zu entrichten, die unter Umständen auf Grund einer im Verlauf oder anlässlich eines gemeinsamen Versandverfahrens begangenen Zuwiderhandlung oder Ordnungswidrigkeit fällig werden. (2) Unbeschadet der Pflichten des Hauptverpflichteten in Absatz 1 ist ein Warenführer oder Warenempfänger, der die…

UFSW FSRV/0006-W/13Höhe der Strafe. Zusatzstrafe gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG. Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.04.2013

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Direktor Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates…

UFSF FSRV/0018-F/13Verzollungsumgehung, Verwarnung, geringes Verschulden, unbedeutende Folgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.07.2013

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr.A., vertreten durch Eisenberger Herzog Rechtsanwalts GmbH, 8010 Graz, Hilmgasse 10, über die Beschwerde des Beschuldigten, vom 16. Juli 2013…

UFSF FSRV/0004-F/09Erteilung einer bescheidmäßigen Verwarnung gem. § 25 FinStrG wegen fahrlässiger Verkürzung von Eingangsabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.02.2009

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen R.E., F., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der…