…händisch korrigiert . Nach dieser Korrektur wurden Ablichtungen von allen Bescheiden (korrigierte und nicht korrigierte) erstellt, die vom Bundesrechenzentrum ohne Rechtsmittelbelehrung (üblicher Vorgang bei Zustellung an das Finanzamt) ausgefertigten Exemplare wurden im Veranlagungsakt abgelegt und die Bescheidkopien der Jahre 2000 bis 2003 wurden, versehen mit dem…
…Ausland zuzustellen hat, muss daher zunächst klären, ob internationale Vereinbarungen bestehen. Eine Prüfung erbringt für den Gegenstand, dass diesbezügliche Gemeinschaftsrechtsakte oder Staatsverträge, ausgenommen das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. Nr. 67/1983), nicht bestehen. Gemäß Art. 1 Abs…
…Ausland zuzustellen hat, muss daher zunächst klären, ob internationale Vereinbarungen bestehen. Eine Prüfung erbringt für den Gegenstand, dass diesbezügliche Gemeinschaftsrechtsakte oder Staatsverträge, ausgenommen das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. Nr. 67/1983), nicht bestehen. Gemäß Art. 1 Abs…
…ist das Dokument im Falle der Zustellung durch den Zustelldienst bei seiner zuständigen Geschäftsstelle, in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen. § 17 Abs. 2: Von der Hinterlegung ist der Empfänger schriftlich…
…Die Bwin. war im Einzel- und Großhandel mit Schuhen tätig. In den in diesem Berufungsverfahren strittigen Geschäftsfällen erfolgte die Abrechnung der Entgelte für die Schuhlieferungen über den Zentralregulierer G. Diesem Abrechnungsverkehr lag das Vertragsanbot von G. vom 29. November 1990 zugrunde. Nach Punkt 1. des…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch RÄ, vom 6. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. April 2008 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
…Geschieht dies nicht, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist. Zukommen bedeutet die Empfangnahme des behördlichen Schriftstückes durch den zur Empfangnahme bevollmächtigten Vertreter. Die bloße Kenntnisnahme des Inhaltes durch die Übermittlung einer Ablichtung reicht…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. März 2008 betreffend Abweisung eines Antrags auf neuerliche Zustellung von Bescheiden an den Arbeitswohnsitz in der Schweiz entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Datum 1.6.2007 wurden an…
…seinen im Akt des Bezirksgerichtes Innsbruck zu GZ. dokumentierten Angaben zweifelsfrei ergibt, dass eine die Wirksamkeit der Zustellung hindernde Abwesenheit von der Abgabestelle nicht vorlag. Die Einvernahme der angebotenen Zeuginnen BB und AA konnte auch deshalb unterbleiben, weil der Beschwerdeführer nach seinen schlüssigen Angaben im…
…gleichzusetzen, dass auch den Auftrag nach § 10 ZustG nur das Hauptzollamt erteilen hätte dürfen. Das diesbezügliche Vorbringen des Bf geht daher ebenfalls ins Leere. Davon ausgehend, dass Polen weder das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland, BGBl. Nr. 67/1983…
…adressierte Erledigung ist nicht an die Masseverwalterin, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an die Gemeinschuldnerin gerichteten Erledigung an die Masseverwalterin ist sie der Masseverwalterin gegenüber jedoch nicht wirksam geworden (vgl Beschluss des VwGH vom 2. März 2006, 2006/15/0087…
…1010 Wien, Kärntnerstraße 10, 1) vom 25. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 17. November 2010 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Juni 2010 bis 30. September 2010 und 2) vom 7. Juli 2011 gegen den Zurückweisungsbescheid des…
…gleichzusetzen, dass auch den Auftrag nach § 10 ZustG nur das Hauptzollamt erteilen hätte dürfen. Das diesbezügliche Vorbringen der Bfin geht daher ebenfalls ins Leere. Davon ausgehend, dass Polen weder das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland, BGBl. Nr. 67/1983…
…erfolgt die Zustellung rechtmäßig, es sei denn, der Finanzstrafbehörde wäre bekannt gewesen, dass sich der Empfänger dort tatsächlich nicht aufhält (VwGH 23.5.1966, 185/65). Da die Adresse des Bf. jedoch in der von AD als Vertreterin der L GmbH ausgestellten Vollmacht mit jener…
…so ist das Schriftstück im Falle der Zustellung durch die Post beim zuständigen Postamt, in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen. Abs. 2: Von der Hinterlegung ist der Empfänger schriftlich zu…
…als vertretungsbefugte Person namhaft zu machen. Die Zustellung von Bescheiden in einem Feststellungsverfahren hat gemäß § 101 Abs. 3 BAO an diese namhaft gemachte Person zu erfolgen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung als vollzogen…
…auf Zustellung von Feststellungsbescheiden im Telefax vom 18. Februar 2010, welchem vom Finanzamt A nicht entsprochen wurde: Die Zustellung von nichtigen "Bescheiden", d.h. sogenannten Nichtbescheiden, die Ausfertigungen betreffen, welche zu einer Bescheiderlassung ungeeignet sind, ist unmöglich. Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die Zustellung…
…z. B. planmäßige Sondertilgungen des an sich endfällig vereinbarten Kredites oder neu vereinbarte günstigere Zinskonditionen) haben die Bw nicht behauptet und offensichtlich auch nicht gesetzt. Geht man nun von der Prognoserechnung der Bw selbst aus und adaptiert sie um die korrekturbedürftigen bzw. noch fehlenden Aufwandsansätze…
…Abs. 3 regelmäßig an der Abgabenstelle aufhält, das Schriftstück im Fall der Zustellung durch die Post beim zuständigen Postamt zu hinterlegen. Gemäß § 2 leg. cit. ist der Empfänger von der Hinterlegung schriftlich zu verständigen. Die Verständigung ist in den für die Abgabestelle bestimmten Briefkasten (Briefeinwurf…
…vom 28. November 2008 brachte der Masseverwalter, Rechtsanwalt Dr. Hans Leitner gegen diesen Bescheid das Rechtsmittel der Berufung ein und wendete sich inhaltlich gegen die Festsetzung von Säumniszinsen über die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens, nämlich den 1. Oktober 2008 hinaus. Mit Wirksamkeit vom 1. Oktober2008 wurde…