…Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. Nr. 67/1983), nicht bestehen. Gemäß Art. 1 Abs. 2 leg. cit. findet das Übereinkommen grundsätzlich, ausgenommen es wurde für Finanz- oder Strafsachen eine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben, keine Anwendung. Italien hat keine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben. Allenfalls, dh soweit keine die Zustellung…
…Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. Nr. 67/1983), nicht bestehen. Gemäß Art. 1 Abs. 2 leg. cit. findet das Übereinkommen grundsätzlich, ausgenommen es wurde für Finanz- oder Strafsachen eine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben, keine Anwendung. Italien hat keine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben. Allenfalls, dh soweit keine die Zustellung…
…Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. Nr. 67/1983), nicht bestehen. Gemäß Art. 1 Abs. 2 leg. cit. findet das Übereinkommen grundsätzlich, ausgenommen es wurde für Finanz- oder Strafsachen eine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben, keine Anwendung. Italien hat keine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben. Allenfalls, dh soweit keine die Zustellung…
…Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. Nr. 67/1983), nicht bestehen. Gemäß Art. 1 Abs. 2 leg. cit. findet das Übereinkommen grundsätzlich, ausgenommen es wurde für Finanz- oder Strafsachen eine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben, keine Anwendung. Italien hat keine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben. Allenfalls, dh soweit keine die Zustellung…
…Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. Nr. 67/1983), nicht bestehen. Gemäß Art. 1 Abs. 2 leg. cit. findet das Übereinkommen grundsätzlich, ausgenommen es wurde für Finanz- oder Strafsachen eine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben, keine Anwendung. Italien hat keine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben. Allenfalls, dh soweit keine die Zustellung…
…um Zustellungen im Inland gehandelt und nicht wie im gegenständlichen Fall, um einen Bescheid der unter Umgehung der üblichen behördlichen Zustellvorschriften im Ausland zugestellt worden sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Strittig im Verfahren der Wiedereinsetzung ist die Frage, ob die im Postwege erfolgte Zustellung…
…Aktivitäten" bezeichnet hätte. Der Sicherheitszuschlag sei lt. Ansicht des Bw. entsprechend den geringfügigen Mängeln mit 0,-- anzusetzen. Zur Berufung nahm die BP wie folgt Stellung: ad Beschränkte Steuerpflicht) Dass sich der Bw. überwiegend im Ausland aufgehalten hätte, wäre der BP nicht nachgewiesen worden, sondern nur…
…ein unersetzbarer Schaden durch den Vollzug der angefochtenen Entscheidung entstehen könnte. Strittig im Verfahren der Wiedereinsetzung und der damit einhergehenden materiellrechtlichen Erledigung der Berufung, ist die Frage, ob die im Postwege erfolgte Zustellung eines nur in deutscher Sprache verfassten Abgabenbescheides an einen in Italien wohnhaften…
…Ausland. Entscheidend ist nur, dass sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht in der faktischen Verfügungsmacht der Bw befunden haben. Die vorgebrachte Verfügungsmacht der Bw ab Ende Dezember 2004 bestand tatsächlich nur in theoretischen Möglichkeiten: Wenn die Bw vorbringt, sie hätte sich die Wirtschaftgüter noch im…
…im Schreiben vom 24. Februar 2006 (Akt 2005 Seite 7ff) hinsichtlich Geschäftsrückganges für diesen Zeitraum auf Grund erhöhter Konkurrenz im Einzugsbereich der Bw., wachsenden wirtschaftlichen Spardrucks bei den Kunden, Ausweichen der Kunden in das billigere Ausland (Ungarn) sowie des nunmehr häufigeren Vorhandenseins von Saunas und…
…wonach sogar eine im Ausland wohnhafte Person als Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht werden könne. Er sei Unionsbürger (Österreicher) mit Wohnsitz in einem EWR-Vertragsstaat (Liechtenstein). Die Zustellung sei zwar nicht durch Staatsverträge, aber auf andere Weise sichergestellt. Sie funktioniere faktisch im Postweg (siehe die obigen Darlegungen…
…11 Abs. 1 ZustG für eine Zustellung der von den Gerichten und Verwaltungsbehörden in Österreich in Vollziehung der Gesetze zu übermittelnden Dokumente im Ausland. Jedoch lässt die internationale Übung die Zustellung abgabenbehördlicher Schriftstücke auf dem Postweg im Ausland grundsätzlich zu (VwGH 23.12.2002, 2002…
…Niederlassung im EWR-Ausland haben, für die Geltendmachung von Rechten aus dem Patentgesetz einen Zustellbevollmächtigten in Österreich benennen zu müssen (§ 21 PatentG idF BGBl I 2005/42), einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht (Art 49 EG) darstellt. Der EuGH begründet dies insbesondere damit, die postalische Zustellung setze…
…an seinen steuerlichen Vertreter vom 23. 2.2006 und Schreiben des steuerlichen Vertreters an die Großbetriebsprüfung Innsbruck vom 27. 2. 2006). Zwar richten sich bei Zustellungen im Ausland die Voraussetzungen und die Wirksamkeit des Zustellvorganges nach ausländischem (hier: kanadischem) Recht (vgl. Ritz, BAO-Kommentar/3, …
…der im Rahmen der Auktionen erzielte Preis nicht seinen (Preis) Vorstellungen entsprochen, habe er - so der Bf. - unter dem Namen seiner Freundin BZ bzw. seines Bruders GE (Deckname: "Vize 48") die angebotenen Waren selbst wieder "zurückgesteigert". Insgesamt habe er von den aus dem Ausland bezogen…
…Originalschreiben ist im Verwaltungsakt nicht vorhanden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde hat eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig. Gemäß § 10 ZustellG kann einer sich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhaltenden Partei…
…Besteuerung finde auf der Basis der maßgeblichen Rechtsgrundlagen in S. auch tatsächlich statt. Eine Teilversteuerung oder Doppelversteuerung des Einkommens oder von Teilen desselben auch im Ausland (Österreich) werde von den Finanzbehörden in S. nicht akzeptiert. Die Realisierung der in Österreich angefochtenen Bescheide würde zu einer…
…Verlustabzug erfolgen. Weiters sei in der elektronischen Steuererklärung unter Kennzahl 805 beantragt worden, die Steuerschuld für einen Betrag von € 60.978,46 wegen Verbringen von Wirtschaftsgütern in einen im Ausland gelegenen Betrieb nicht festzusetzen. In der Bilanz sei aber ein diesbezüglicher Sachverhalt gemäß § 6…
…Besteuerung finde auf der Basis der maßgeblichen Rechtsgrundlagen in S. auch tatsächlich statt. Eine Teilversteuerung oder Doppelversteuerung des Einkommens oder von Teilen desselben auch im Ausland (Österreich) werde von den Finanzbehörden in S. nicht akzeptiert. Die Realisierung der in Österreich angefochtenen Bescheide würde zu einer…
…eine/n inländische/n Zustellbevollmächtigte/n im Hinblick auf das oben genannte Berufungsverfahren namhaft zu machen. Sie haben auf diese behördlichen E -Mail-Zusendungen nicht reagiert. Da die Zustellung von Aufforderungen gemäß § 10 ZustG auf dem Postweg nach internationaler Übung auch nach der Schweiz und…