…schriftliche Ausfertigungen des Straferkenntnisses samt Übersetzungen in ukrainische Sprache (Finanzstrafakt Bl. 128 ff) dem A an den vom ihm genannten Wohnanschriften in der Ukraine und in Italien im Postwege mit internationalem Rückschein zustellen zu lassen, jedoch wurden die Poststücke vom Beschuldigten nicht übernommen (Finanzstrafakt Bl…
…gewesenen Gesellschafter gerichtet und wurde der gemäß § 81 BAO bestellten zustellungsbevollmächtigten Vertreterin der Mitunternehmerschaft, der beschwerdeführenden Frau Vn1 Fn1 Fn2 an ihrer italienischen Wohnadresse am 14.10.2016 - durch Zustellung im Postwege mit Zustellnachweis - zugestellt. Die Bf. übernahm diesen Abgabenbescheid und unterfertigte mit Name und…
…zu, die aus dem ersuchenden Mitgliedstaat stammen. Eine Zustellung im Postwege ist weder nach dem angeführten Neapel-II-Übereinkommen, noch nach der Beitreibungsrichtlinie vorgesehen. Das Vorbringen des Beschwerdeführers, dass die Zustellung des Haftungsbescheides noch nicht wirksam erfolgt sei, erweist sich im Ergebnis daher als zutreffend…
…Mit diesem Vorgang ist die Zustellung abgeschlossen. Gleichzeitig wurde auch der Mitgliedstaat Österreich von der Zustellung in Kenntnis gesetzt (siehe auch Vermerk im elektronischen Akt). Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Nach § 11 Abs. 1 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder allenfalls…
…2016 - durch Zustellung im Postwege mit Zustellnachweis - zugestellt. Die Bf. übernahm diesen Abgabenbescheid und unterfertigte mit Name und Datum den (roten) Rückschein der Posteinschreibesendung. Auf diesem war das Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt als Absender des Schriftstückes ausgewiesen. Von der zustellungsbevollmächtigten Vertreterin wurde die Zustellung des…
…Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. Nr. 67/1983), nicht bestehen. Gemäß Art. 1 Abs. 2 leg. cit. findet das Übereinkommen grundsätzlich, ausgenommen es wurde für Finanz- oder Strafsachen eine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben, keine Anwendung. Italien hat keine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben. Allenfalls, dh soweit keine die Zustellung…
…Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. Nr. 67/1983), nicht bestehen. Gemäß Art. 1 Abs. 2 leg. cit. findet das Übereinkommen grundsätzlich, ausgenommen es wurde für Finanz- oder Strafsachen eine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben, keine Anwendung. Italien hat keine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben. Allenfalls, dh soweit keine die Zustellung…
…Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. Nr. 67/1983), nicht bestehen. Gemäß Art. 1 Abs. 2 leg. cit. findet das Übereinkommen grundsätzlich, ausgenommen es wurde für Finanz- oder Strafsachen eine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben, keine Anwendung. Italien hat keine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben. Allenfalls, dh soweit keine die Zustellung…
…Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. Nr. 67/1983), nicht bestehen. Gemäß Art. 1 Abs. 2 leg. cit. findet das Übereinkommen grundsätzlich, ausgenommen es wurde für Finanz- oder Strafsachen eine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben, keine Anwendung. Italien hat keine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben. Allenfalls, dh soweit keine die Zustellung…
…Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. Nr. 67/1983), nicht bestehen. Gemäß Art. 1 Abs. 2 leg. cit. findet das Übereinkommen grundsätzlich, ausgenommen es wurde für Finanz- oder Strafsachen eine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben, keine Anwendung. Italien hat keine entsprechende Zusatzerklärung abgegeben. Allenfalls, dh soweit keine die Zustellung…
…würden. Da im gegenständlichen Fall ein solches Verständigungsverfahren durchgeführt worden sei, könne an Personen, welche in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz hätten, durch Zustellung im unmittelbaren Postweg zugestellt werden. Dies bedeute, dass ohne Einschaltung der deutschen Behörden Schriftstücke von österreichischen Behörden im Postwege…
…vorzunehmen. Nach hA lässt die internationale Übung die Zustellung abgabenbehördlicher Schriftstücke auf dem Postwege im Ausland grundsätzlich zu (s. Stoll, BAO Kommentar, 6. Aufl, S. 1314, und die dort zit. Judikatur). Die Zustellung von Schriftstücken per Post in die Niederlande entspricht der internationalen Übung (vgl…
…ist am Montag, den 14.11.2016 der Einkünftefeststellungsbescheid 2011 in formelle Rechtskraft erwachsen. Abschließend wird angemerkt, dass nach stRsp des VwGH auch bei Zustellungen im Ausland ein Bescheid jedenfalls dann als zugestellt gilt, wenn die Sendung dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist (iSd § 7 ZustG…
… 245 Abs. 1 BAO beträgt die Beschwerdefrist einen Monat. Nach § 11 Abs. 1 ZustG sind Zustellungen im Ausland nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder allenfalls auf dem Weg, den die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung…
…Finanzonline-System erwirkt. Nach Zustellung der Schätzungsbescheide betreff die Jahre 2009 - 2011 hat die ***11*** Wirtschaftstreuhand Gesellschaft mbH am 20.11.2013 Berufung gegen sämtliche Schätzungsbescheide (Ust. und Köst. 2009 - 2011) erhoben und die Vorlage der Steuererklärungen 2009 - 2011 im Postwege angekündigt. Mit Ersuchen um…
…Rechtswidrigkeit. Begründend wurde ausgeführt, dass die Bf. von der Steuerpflicht in Österreich, für das im Ausland veranlagte Kapitalvermögen auf Grund besonderer Umstände keine Kenntnis gehabt habe. Sie sei diesbezüglich einem Irrtum unterlegen. Die Nichterklärung dieser Einkünfte habe daher auf Fahrlässigkeit beruht. Da der Bf. der…
…um Zustellungen im Inland gehandelt und nicht wie im gegenständlichen Fall, um einen Bescheid der unter Umgehung der üblichen behördlichen Zustellvorschriften im Ausland zugestellt worden sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Strittig im Verfahren der Wiedereinsetzung ist die Frage, ob die im Postwege erfolgte Zustellung…
…Waren von Fahrern (Mitarbeitern) der Bf. nach Österreich eingeführt und verzollt. Anschließend versendeten die Fahrer die eingeführten Waren von Lustenau aus im Postwege an die Kunden der Bf. in Österreich und in Deutschland. Dem Finanzamt ist beizupflichten, dass die Postaufgabescheine den einzelnen Sendungen nicht zugeordnet…
…Rechtswidrigkeit. Begründend wurde ausgeführt, dass die Bf. von der Steuerpflicht in Österreich, für das im Ausland veranlagte Kapitalvermögen auf Grund besonderer Umstände keine Kenntnis gehabt habe. Sie sei diesbezüglich einem Irrtum unterlegen. Die Nichterklärung dieser Einkünfte habe daher auf Fahrlässigkeit beruht. Da der Bf. der…
…Aktivitäten" bezeichnet hätte. Der Sicherheitszuschlag sei lt. Ansicht des Bw. entsprechend den geringfügigen Mängeln mit 0,-- anzusetzen. Zur Berufung nahm die BP wie folgt Stellung: ad Beschränkte Steuerpflicht) Dass sich der Bw. überwiegend im Ausland aufgehalten hätte, wäre der BP nicht nachgewiesen worden, sondern nur…