…Postverwaltung handle (www.post.li). So habe die Zustellung des gegenständlichen, nicht mit Rückscheinbrief versandten Bescheides, anstandslos vorgenommen werden können. Weiters verweise er auf § 9 Abs. 2 ZustG, wonach sogar eine im Ausland wohnhafte Person als Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht werden könne. Er sei Unionsbürger (Österreicher)…
…mit § 12 Zustellgesetz - auch nach britischem Recht eine Zustellung ausländischer fremdsprachiger Dokumente nicht zulässig wäre bzw. nur dann, wenn der Übernehmer zur Annahme bereit wäre. Auch insofern könnte gegenständlich nicht von wirksamen Zustellungen in Großbritannien ausgegangen werden. Tatsächlich zugegangen wäre der Bescheid am 14. Juli…
…Zugehörigkeit des ausländischen Gruppenmitgliedes LD rückwirkend ab der Veranlagung 2005 als aufgehoben gilt, ist daher nach Ansicht des Senates zu Recht nur an die Bw gerichtet und zugestellt worden. Dem gegenständlichen Antrag der Bw, der eine Adressierung und Zustellung auch an die ausländische LD verlangt…
…Innsbruck unter Bezugnahme auf Art 137 Weltpostvertrag eine Zustellung des Abgabenbescheides auf Grundlage einer internationalen Vereinbarung i.S. des § 11 Abs. 1 ZustG erblickt, übersieht es dabei, dass die Satzung des Weltpostvereines die Rechtsgrundlage für den Auslandpostdienst und damit den Postdienst zwischen den derzeit 191…
…Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 11 Abs. 1 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder allenfalls auf dem Weg, den die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter…
…zu hinterfragen, ob es tatsächlich nach in Österreich herrschenden rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht hinnehmbare Mängel des Abgaben- und Zustellverfahrens in Polen gegeben hat. Dass ein Mitgliedstaat der Europäischen Union einem in Österreich ansässigen Abgabepflichtigen einen Bescheid in ausländischer Sprache zustellen lässt, wird für sich allein einen…
…Originalrechnungen ist die notwendige Basis für eine zügige Bearbeitung. Als verfahrenserschwerend kommen im Erstattungsverfahren zudem oftmals Sprachbarrieren und Probleme mit der Zustellung ins Ausland hinzu. Außerdem bedingen Kontaktaufnahmen mit ausländischen Unternehmen erhöhte Kosten mit erhöhtem Personalbedarf. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das Bestehen darauf…
…Originalrechnungen ist die notwendige Basis für eine zügige Bearbeitung. Als verfahrenserschwerend kommen im Erstattungsverfahren zudem oftmals Sprachbarrieren und Probleme mit der Zustellung ins Ausland hinzu. Außerdem bedingen Kontaktaufnahmen mit ausländischen Unternehmen erhöhte Kosten mit erhöhtem Personalbedarf. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das Bestehen darauf…
…Originalrechnungen ist die notwendige Basis für eine zügige Bearbeitung. Als verfahrenserschwerend kommen im Erstattungsverfahren zudem oftmals Sprachbarrieren und Probleme mit der Zustellung ins Ausland hinzu. Außerdem bedingen Kontaktaufnahmen mit ausländischen Unternehmen erhöhte Kosten mit erhöhtem Personalbedarf. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das Bestehen darauf…
…Originalrechnungen ist die notwendige Basis für eine zügige Bearbeitung. Als verfahrenserschwerend kommen im Erstattungsverfahren zudem oftmals Sprachbarrieren und Probleme mit der Zustellung ins Ausland hinzu. Außerdem bedingen Kontaktaufnahmen mit ausländischen Unternehmen erhöhte Kosten mit erhöhtem Personalbedarf. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das Bestehen darauf…
…Originalrechnungen ist die notwendige Basis für eine zügige Bearbeitung. Als verfahrenserschwerend kommen im Erstattungsverfahren zudem oftmals Sprachbarrieren und Probleme mit der Zustellung ins Ausland hinzu. Außerdem bedingen Kontaktaufnahmen mit ausländischen Unternehmen erhöhte Kosten mit erhöhtem Personalbedarf. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das Bestehen darauf…
…Originalrechnungen ist die notwendige Basis für eine zügige Bearbeitung. Als verfahrenserschwerend kommen im Erstattungsverfahren zudem oftmals Sprachbarrieren und Probleme mit der Zustellung ins Ausland hinzu. Außerdem bedingen Kontaktaufnahmen mit ausländischen Unternehmen erhöhte Kosten mit erhöhtem Personalbedarf. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das Bestehen darauf…
…Originalrechnungen ist die notwendige Basis für eine zügige Bearbeitung. Als verfahrenserschwerend kommen im Erstattungsverfahren zudem oftmals Sprachbarrieren und Probleme mit der Zustellung ins Ausland hinzu. Außerdem bedingen Kontaktaufnahmen mit ausländischen Unternehmen erhöhte Kosten mit erhöhtem Personalbedarf. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das Bestehen darauf…
…Originalrechnungen ist die notwendige Basis für eine zügige Bearbeitung. Als verfahrenserschwerend kommen im Erstattungsverfahren zudem oftmals Sprachbarrieren und Probleme mit der Zustellung ins Ausland hinzu. Außerdem bedingen Kontaktaufnahmen mit ausländischen Unternehmen erhöhte Kosten mit erhöhtem Personalbedarf. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das Bestehen darauf…
…Originalrechnungen ist die notwendige Basis für eine zügige Bearbeitung. Als verfahrenserschwerend kommen im Erstattungsverfahren zudem oftmals Sprachbarrieren und Probleme mit der Zustellung ins Ausland hinzu. Außerdem bedingen Kontaktaufnahmen mit ausländischen Unternehmen erhöhte Kosten mit erhöhtem Personalbedarf. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das Bestehen darauf…
…Originalrechnungen ist die notwendige Basis für eine zügige Bearbeitung. Als verfahrenserschwerend kommen im Erstattungsverfahren zudem oftmals Sprachbarrieren und Probleme mit der Zustellung ins Ausland hinzu. Außerdem bedingen Kontaktaufnahmen mit ausländischen Unternehmen erhöhte Kosten mit erhöhtem Personalbedarf. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das Bestehen darauf…
…Originalrechnungen ist die notwendige Basis für eine zügige Bearbeitung. Als verfahrenserschwerend kommen im Erstattungsverfahren zudem oftmals Sprachbarrieren und Probleme mit der Zustellung ins Ausland hinzu. Außerdem bedingen Kontaktaufnahmen mit ausländischen Unternehmen erhöhte Kosten mit erhöhtem Personalbedarf. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das Bestehen darauf…
…Antrages vom 4. März 2004 auf Vorsteuererstattung für das Jahr 2003 mit der Zustellung am 22. März 2005 jedenfalls rechtswirksam geworden ist. Das Finanzamt, das die Zustellung im Ausland ohne entsprechenden Zustellnachweis (zB Internationaler Rückschein) veranlasst hat, terminisiert diese offenkundig sogar mit 25. März 2005…
…ist die notwendige Basis für eine zügige Bearbeitung. Als verfahrenserschwerend kommen im Erstattungsverfahren zudem oftmals Sprachbarrieren und Probleme mit der Zustellung ins Ausland hinzu. Außerdem bedingen Kontaktaufnahmen mit ausländischen Unternehmen erhöhte Kosten mit erhöhtem Personalbedarf für die Finanzverwaltung. Die Einhaltung der nötigen Formvorschriften und das…
…Verhalten von Staaten, also von Völkerrechtssubjekten zu verstehen. Dabei ist zu beurteilen, ob und gegebenenfalls welche Form der Zustellung der betreffende ausländische Staat auf seinem Gebiet üblicherweise ohne Protest zulässt und damit stillschweigend gestattet. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn der Staat, in dem…