…8; VwGH - Erkenntnis: 2005/14/0030). Ein derart eingetretener Zustellmangel ist nach § 7 ZuStG nicht sanierbar (Ritz3,a.a.O., ZuStG § 9, Tz. 23 und 24). Mangels Wirksamkeit der angefochtenen Bescheide ging die dagegen eingereichte Berufung ins Leere, wodurch die spruchgemäße Entscheidung erforderlich wurde. Wien…
…des Bescheides gegen den sie sich richtet; die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird; die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden; eine Begründung. Gemäß § 8a ZustellG können die Parteien und Beteiligten, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes bestimmen, natürliche Personen oder juristische Personen, Personengesellschaften des…
…an die Zustelladresse des laufenden steuerlichen Vertreters erfolgt, der niemals - auch nicht für andere Abgabenverfahren - eine Zustellvollmacht gegenüber der Finanzbehörde hatte und sei eine Heilung dieses Zustellmangels bislang nicht eingetreten, weil der Bescheid nicht übermittelt worden sei. Vorgebracht wurde weiters, dass bei der Ermittlung der…
…an die Zustelladresse des laufenden steuerlichen Vertreters erfolgt, der niemals - auch nicht für andere Abgabenverfahren - eine Zustellvollmacht gegenüber der Finanzbehörde hatte und sei eine Heilung dieses Zustellmangels bislang nicht eingetreten, weil der Bescheid nicht übermittelt worden sei. Vorgebracht wurde weiters, dass bei der Ermittlung der…
…Zustellvollmacht der Steuerberatungsgesellschaft hatte das Finanzamt bei Erlassen des angefochtenen Bescheides demnach nicht auszugehen. Erst am 16. März 2010 wurden die Vollmachtsdaten mittels FinanzOnline dahin geändert, dass der Vertretungsumfang nun auch die Zustellbevollmächtigung der Steuerberatungsgesellschaft umfasst. Der angefochtene Bescheid ist daher mit der Zustellung an…
…Zustellvollmacht der Steuerberatungsgesellschaft hatte das Finanzamt bei Erlassen des angefochtenen Bescheides demnach nicht auszugehen. Erst am 16. März 2010 wurden die Vollmachtsdaten mittels FinanzOnline dahin geändert, dass der Vertretungsumfang nun auch die Zustellbevollmächtigung der Steuerberatungsgesellschaft umfasst. Die angefochtenen Bescheide sind daher mit der Zustellung an…
…Abs. 1 BAO durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Im…
…sei. Im Gegensatz zur Ansicht des Finanzamtes liege keinesfalls ein Nichtbescheid vor, sondern nur ein nichtordnungsgemäß zugestellter Bescheid dessen Zustellmangel mit der Berufung bekämpft worden wäre und hätte dieser Mangel zur Stattgebung der Berufung und Aufhebung des angefochtenen Bescheides führen müssen. Der Bescheid vom 23…
…Haftungsbegründendes Verhalten ergebe sich grundsätzlich lediglich im Falle des Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Eine Sonderstellung nehme nur die Lohnsteuer ein. Aus der Begründung des angefochtenen Bescheides sei nicht ersichtlich, ob bzw. inwieweit bei der Haftungsinanspruchnahme die bereits bezahlte Quote aus dem Zwangsausgleich von 25 % berücksichtigt…
…Personengesellschaften des Handelsrechts und eingetragene Erwerbsgesellschaften gegenüber der Behörde ausdrücklich zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen [Zustellungsvollmacht].") schadet insofern nicht und ist soweit das Jahr 2007 betroffen ist auch keine Heilung des Zustellmangels möglich, wenn anstelle des Zustellbevollmächtigten dem Vollmachtgeber zugestellt wird (VwGH 27.1.2009…
…verfahrensgegenständliche Bescheid dem Zustellbevollmächtigten mittlerweile tatsächlich zugekommen sei. Ginge man also von einem Zustellmangel im Sinne des § 9 Abs. 3 erster Satz ZustG aus, so wäre dieser gemäß des zweiten Satzes dieser Bestimmung geheilt worden. Tatsächlich sei die Zustellung rechtmäßig, weil es sich bei der…
…einen Rechtsbehelf der besonderen Art, sodass insbesondere die Bestimmung des § 150 Abs. 3 FinStrG, wonach Rechtsmittel iSd. FinStrG entweder bei der Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat oder bei der zur Entscheidung über das Rechtsmittel zuständigen Finanzstrafbehörde zweiter Instanz eingebracht werden können, nicht gilt. …
…den angefochtenen Bescheiden vermuteten, ehemaligen Personengesellschaft erfüllen zu müssen. Welche Personen in den Feststellungsbescheiden als Beteiligte zu benennen und wem diese dann zuzustellen seien, werde das Finanzamt anhand der Bestimmung des § 81 BAO zu beurteilen haben. Jedenfalls stehe bereits jetzt fest, dass die angefochtenen Bescheide…
…Mai 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 7. April 2010, mit denen: 1) die Berufung vom 21. Jänner 2010 gegen die Feststellungsbescheide nach § 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO für die Jahre 2006 bis 2008 als Beteiligter bei der Geschäftsherrin3 & atypisch Stille vom…
…Juni 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 7. April 2010, mit denen 1) die Berufung vom 26. Februar 2010 gegen die Feststellungsbescheide nach § 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO für die Jahre 2007 bis 2008 als Beteiligter bei der Geschäftsherrin3 & atypisch Stille vom…
…Bescheide, rechtlich nicht existente Bescheide) sind ein rechtliches Nichts, sodass sie keine "Stelle", keinen Raum im Rechtsgefüge haben, die/der von neuen Bescheiden eingenommen werden könnte. Somit kann ein neuer (späterer) Bescheid nicht im Sinne des § 274 BAO "an die Stelle eines mit Berufung angefochtenen…
…Mai 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 30. März 2010, mit denen 1) die Berufung vom 25. Jänner 2010 gegen die Feststellungsbescheide nach § 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO der Jahre 2004 bis 2008 als Beteiligter bei der 2.Geschäftsherrin & atypisch Stille wegen…
…Der Mängelbehebungsauftrag wurde mit Schreiben des Bw vom 20. September 2010 (Postaufgabe 21. September 2010) sowie mit Schreiben der Rae Rechtsanwälte-Partnerschaft (Postaufgabe 24. September 2010) rechtzeitig erfüllt. Die durch Einreichung von Ablichtungen der angefochtenen Bescheide klar erkennbaren angefochtenen Bescheide sind in diesem Sinne bereits…
…Juni 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 7. April 2010, mit denen 1) die Berufung vom 26. Februar 2010 gegen die Feststellungsbescheide nach § 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO für die Jahre 2007 bis 2008 als Beteiligter bei der Geschäftsherrin3 & atypisch Stille vom…
…Juni 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 30. März 2010, mit denen 1) die Berufung vom 26. Februar 2010 gegen die Feststellungsbescheide nach § 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO für die Jahre 2007 bis 2008 als Beteiligter bei der Geschäftsherrin3 & atypisch Stille vom…