…Zuschlag zur NoVA-Grundabgabe einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach Art. 90 EG-Vertrag gesehen, da die Anwendung dieser Bestimmung mehrheitlich Fahrzeuge aus den anderen EU-Mitgliedstaaten treffe. Insofern war dem Berufungsbegehren daher zu entsprechen und der angefochtene Bescheid zu berichtigen, wodurch sich die NoVA…
…6 NoVAG 1991 idF BGBl. 1993/818 erhöht sich die Steuer in jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist, um 20 %. Dies bedeutet jedenfalls, dass dieser Zuschlag nur in bestimmten Fällen und nicht generell zur NoVA-Grundabgabe hinzutritt…
…für Mängel. Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens wurden sowohl der Amtspartei als auch dem Berufungswerber zur Kenntnis gebracht. Von beiden Parteien wurden keine weiteren Einwände erhoben. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Gemeinschaftsrechtskonformität der Normverbrauchs-Grundabgabe Gemäß § 1 NoVAG unterliegen der Normverbrauchsabgabe folgende Vorgänge: 1…
…um 20%. Dies bedeutet jedenfalls, und nichts anderes kann es nach den Denkgesetzen der Logik bedeuten, dass dieser Zuschlag nur in bestimmten Fällen und nicht generell zur NoVA-Grundabgabe hinzutritt ( vgl. UFSF, GZ RV/0325-F/04 vom 06.12.2005). Genau Gegenteiliges spricht jedoch…
…ist, dass der Zuschlag zur NoVa auf eingeführte Gebrauchsfahrzeuge gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt." Wie die Bw. selbst ausführt, wurde jedenfalls in der EuGH- Entscheidung C-387/01 darüber abgesprochen, dass der Zuschlag von 20 % zur NoVa auf eingeführte gebrauchte Kraftfahrzeuge gegen das Gemeinschaftsrecht verstoße. In…
…der Bw in der behaupteten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit den Zuschlag zur Normverbrauchsabgabe gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG gemeint haben sollte, ist dazu bereits unter Pkt. II ausgeführt worden, dass diese Bestimmung gemeinschaftsrechtswidrig ist. Die Zulässigkeit der Erhebung der NoVA-Grundabgabe hat der EuGH im oben angeführten Urteil…
…als ein Zuschlag zur Normverbrauchsabgabe erhoben wurde. Der Bescheid war somit in diesem Punkt zu ändern. 3. Festsetzung der Normverbrauchs-Grundabgabe Nach § 1 Z. 3 NoVAG unterliegt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland der Normverbrauchsabgabe. Auf Grund der Änderung des NoVAG durch…
…im Ausgangsverfahren streitigen Normverbrauchs-Grundabgabe entgegensteht. " Die Vorschreibung der Normverbrauchsabgabe nach § 1 Z 3 NoVAG verstößt daher auch nicht gegen Gemeinschaftsrecht. Der angefochtene Festsetzungsbescheid erweist sich aber inhaltlich in dem Umfang als rechtswidrig, als ein Zuschlag zur Normverbrauchsabgabe vorgeschrieben wurde. Der Erhebung dieses Zuschlages steht…
…hat der EuGH die NoVA-Grundabgabe anhand des Artikels 90 EG überprüft. Der EuGH ist bei dieser Prüfung jedoch nicht zur Ansicht gelangt, dass die NoVA (grundsätzlich) gemeinschaftsrechtswidrig ist. Die Rechtsansicht des Bw., die NoVA stelle eine nach dem EU-Recht unzulässige (weitere) Umsatzsteuer dar…
…die Erläuterungen zur Regierungsvorlage, 1237 BlgNR 18. GP 78 betreffend die Novelle BGBl. Nr. 818/1993) und die Wirkung in der höheren Belastung von aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Fahrzeugen mit Normverbrauchsabgabe. Das beschwerdeführende Finanzamt sieht die Erhebung des Zuschlages nach § 6 Abs. 6 NoVAG 1991…
…jedenfalls dieser inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sei, was zur Steuerpflicht nach § 1 Z 3 NoVAG 1991 führe. Es ändere die Vorlage von Tankrechnungen sowie Servicerechnungen (da Treibstoff und Reparaturdienstleistungen in der Slowakei billiger angeboten werden würden) nichts an der Verpflichtung, dass das Fahrzeug im Inland zuzulassen…
…die Erläuterungen zur Regierungsvorlage, 1237 BlgNR 18. GP 78 betreffend die Novelle BGBl. Nr. 818/1993) und die Wirkung in der höheren Belastung von aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Fahrzeugen mit Normverbrauchsabgabe. Das beschwerdeführende Finanzamt sieht die Erhebung des Zuschlages nach § 6 Abs. 6 NoVAG 1991…
…die Erläuterungen zur Regierungsvorlage, 1237 BlgNR 18. GP 78 betreffend die Novelle BGBl. Nr. 818/1993) und die Wirkung in der höheren Belastung von aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Fahrzeugen mit Normverbrauchsabgabe. Das beschwerdeführende Finanzamt sieht die Erhebung des Zuschlages nach § 6 Abs. 6 NoVAG 1991…
…Z 3 Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG) in Verbindung mit § 82 Abs. 8 Kraftfahrzeuggesetz (KFG) NoVA in Höhe von 382 € festsetzte. Diese Abgabe setzte sich aus einer Normverbrauchsgrundabgabe in Höhe von 318 € und einem Zuschlag zur Grundabgabe gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG in Höhe von 64…
…geben. Die Normverbrauchsabgabe ist gemäß § 6 Abs. 2 Z 1 und Abs. 6 NoVAG 1991 (Grundabgabe und Zuschlag, siehe oben unter Punkten 2. und 4.) insgesamt im Betrag von € 8.762,65 (ergibt eine Nachzahlung von € 705,90) vorzuschreiben. Innsbruck, am 25. Oktober…
…wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: NoVA-Grundabgabe: laut Bescheid € 466,51 Malus gem. § 6a NoVAG laut Berufungsentscheidung: € 628,83 Zuschlag gem. § 6 NoVAG: € 219.07 NoVA lt UFS: € 1.314,41 bereits gebucht: € 1.639…
…Malus) zur Anwendung kam. Art 90 EG soll die Mitgliedstaaten nicht an der Einführung neuer Steuern oder der Änderung des Steuersatzes oder der Bemessungsgrundlage hindern. Es kann diesfalls auch keine gemeinschaftsrechtswidrige Diskriminierung wie beim Zuschlag nach § 6 Abs. 6 NoVAG vorliegen, da der Malus-Zuschlag…
…im Ausgangsverfahren streitigen Normverbrauchs-Grundabgabe entgegensteht. " Die Vorschreibung der Normverbrauchsabgabe nach § 1 Z 3 NoVAG verstößt daher auch nicht gegen Gemeinschaftsrecht. Der angefochtene Festsetzungsbescheid erweist sich aber inhaltlich in dem Umfang als rechtswidrig, als ein Zuschlag zur Normverbrauchsabgabe vorgeschrieben wurde. Der Erhebung dieses Zuschlages steht…
…im Ausgangsverfahren streitigen Normverbrauchs-Grundabgabe entgegensteht. " Die Vorschreibung der Normverbrauchsabgabe nach § 1 Z 3 NoVAG verstößt daher auch nicht gegen Gemeinschaftsrecht. Der angefochtene Festsetzungsbescheid erweist sich aber inhaltlich in dem Umfang als rechtswidrig, als ein Zuschlag zur Normverbrauchsabgabe vorgeschrieben wurde. Der Erhebung dieses Zuschlages steht…
…1 Z 2.b) NoVAG entsprechend vermindert (proportional zum Wertverlust des Fahrzeugs auf 64 % von 1.900 € = 1.216,38 €); berichtigt um den "Bonus" gemäß § 6a Abs. 1 Z 3 NoVAG ergibt sich ein Zuschlag zur Grundabgabe von insgesamt 1.088,34…