…Von diesem Sachverhalt geht der Unabhängige Finanzsenat aus. Wendet man nun die oa. Rechtsgrundlagen auf den gegenständlichen Fall an, so ist zunächst festzuhalten, dass für Konkurse, die nach dem 31. Dezember 2005 eröffnet wurden, die Zurechnung von Nachzahlungen des Insolvenz-Ausfallgeldes zu dem Jahr erfolgt…
…auch Nachzahlungen im Insolvenzverfahren in den Kreis jener Einnahmen aufgenommen, für die das Zuflussprinzip ausdrücklich nicht gilt. Die Nachzahlungen von Insolvenzausfallgeld im Insolvenzverfahren werden daher ab 1. Jänner 2006- wie bereits bisher Pensionsnachzahlungen- dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Zurechnung von…
…1. Jänner 2006 in Geltung stehenden Fassung AbgÄG 2005, BGBl. I 2005/161) gelten Nachzahlungen im Insolvenzverfahren in jenem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht (Zuflussfiktion). Die Zurechnung von Nachzahlungen von Insolvenzentgelten zu dem Jahr, für das der Anspruch besteht, gilt für Konkurse…
…Gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 gelten Nachzahlungen von Pensionen, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird, sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht. Die Zurechnung von Nachzahlungen an Insolvenz-Entgelt zu dem Jahr, für das der Anspruch entsteht…
…in Geltung stehenden Fassung, AbgÄG 2005, BGBl. I 2005/161) gelten Nachzahlungen im Insolvenzverfahren in jenem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht (Zuflussfiktion). Die Zurechnung von Nachzahlungen von Insolvenzentgelten zu dem Jahr, für das der Anspruch besteht, gilt für Konkurse, die nach dem…
…sowie Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gelten in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. Die Zurechnung von Nachzahlungen von Insolvenzentgelten zu…
…2010, § 19 Rz 4, 26 Stichwort "Insolvenz-Entgelt" sowie "Nachzahlungen": b) Insolvenz-Entgelt im Insolvenzverfahren; BE des UFS, RV/1591-W/08). Die Zurechnung von Nachzahlungen von Insolvenzentgelten zu dem Jahr, für das der Anspruch besteht, gilt für Konkurse, die nach dem 31.12.2005…
…Fonds zugeflossen; der Zufluss des Insolvenz-Ausfallgeldes erfolgte nach der allgemeinen Regel des § 19 Abs. 1 EStG 1988 im Zeitpunkt der Zahlung. Die Zurechnung von Nachzahlungen des Insolvenz-Ausfallgeldes zu dem Jahr, für das der Anspruch besteht, gilt für Konkurse, die nach dem 31. Dezember…
…1. Jänner 2006 in Geltung stehenden Fassung AbgÄG 2005, BGBl. I 2005/161) gelten Nachzahlungen im Insolvenzverfahren in jenem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht (Zuflussfiktion). Die Zurechnung von Nachzahlungen von Insolvenzentgelten zu dem Jahr, für das der Anspruch besteht, gilt für Konkurse…
…des § 19 Abs. 1 EStG 1988 im Zeitpunkt der Zahlung (Doralt, EStG10, § 19 Tz 30/3; die geänderte Rechtslage, wonach die Zurechnung von Nachzahlungen des Insolvenz-Ausfallgeldes zu dem Jahr erfolgt, für das der Anspruch besteht, ist gemäß § 19 Abs. 1 3. Satz iVm § 124b…
… 19 Abs. 1 EStG 1988 im Zeitpunkt der Zahlung (Doralt, EStG10, § 19 Tz 30/3; die geänderte Rechtslage, wonach die Zurechnung von Nachzahlungen des Insolvenz-Ausfallgeldes zu dem Jahr erfolgt, für das der Anspruch besteht, ist gemäß § 19 Abs. 1 3. Satz iVm § 124b Z…
… 19 Abs. 1 EStG 1988 im Zeitpunkt der Zahlung (Doralt, EStG10, § 19 Tz 30/3; die geänderte Rechtslage, wonach die Zurechnung von Nachzahlungen des Insolvenz-Ausfallgeldes zu dem Jahr erfolgt, für das der Anspruch besteht, ist gemäß § 19 Abs. 1 3. Satz iVm § 124b Z…
…oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. Nachzahlungen von Pensionen und Bezügen aus der Unfallversorgung, über deren Bezug bescheidmäßig abgesprochen wird, gelten in dem Kalendermonat als zugeflossen, für den der Anspruch besteht…
…das Finanzamt seine Existenz vernichtet habe (Bl. 274). Über die Berufung wurde erwogen: Einkommensteuer 2005 bis 2007 Gemäß § 19 Absatz 1 zweiter Satz EStG 1988 gelten Nachzahlungen von Pensionen, über deren Betrag bescheidmäßig abgesprochen wird in dem Kalenderjahr als zugeflossen, für das der Anspruch besteht…
…steuerlichen Zurechnung im Jahr 2007 nichts zu ändern. § 67 Abs. 8 lit. g EStG lautet: "Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren sind, soweit sie Bezüge gemäß § 67 Abs. 3, 6 oder 8 lit. e oder f betreffen, mit dem festen Steuersatz zu versteuern. Von den übrigen Nachzahlungen…
…Jahr 2005, in dem unter anderem Nachzahlungen an Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) in Höhe von 14.734,60 € und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) in Höhe von 1.541,31 € festgesetzt wurden. Die Bw erhob gegen den Abgabenbescheid vom 03. September 2009…
…somit ab diesem Zeitpunkt sein Recht auf Zahlung von Kündigungsentschädigungen sowie der hiermit verbundenen Urlaubsentschädigungen für den Zeitraum vom 23. Dezember 2006 bis 30. Juni 2007 (§ 20 Abs. 2 AngG) zu. Da gemäß § 19 Abs. 1 EStG Nachzahlungen im Insolvenzverfahren im Kalenderjahr des Anspruches als…
…Die von der Finanzbehörde in der Berufungsvorentscheidung verwendete Argumentation, dass eine Einnahmenzuordnung unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten, die den Anspruchszeitpunkt mit dem Eintritt einer Bedingung verknüpfe, der Gesetzeslage widerspreche, da bei der Neuregelung des AbgÄG 2005 vom bisher geltenden Zuflussprinzip bei Nachtzahlungen im Insolvenzverfahren abgegangen worden sei…
…des Fehlens jeglicher Buchhaltungsunterlagen der Gesellschaft, des Auslandsbezugs insbesondere hinsichtlich des Gesellschaftsrechts und der lange zurückliegenden Fakten, erscheint eine Basis für eine zusätzliche Zurechnung von Geschäftsführerbezügen nicht gegeben und diese somit nicht gerechtfertigt bzw. vertretbar. 4. Streitpunkte im Einzelnen: In den gegen die oben genannten…
…Ansicht die von der BP entdeckte Abweichung zwischen dem vorgelegten Fit einer Log-Normalverteilung und Ihren Daten in keiner Weise eine zwingende Begründung von Nachzahlungen in der geforderten Höhe darstellt. Die Differenzen erklären sich meiner Ansicht nach aus einer rein mechanischen Anwendung einer von vielen…