…2.2004, 2000/14/0186 und weitere): "...kommt es bei der Zurechnung von Einkünften darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so über die Art der Erzielung der Einkünfte und damit über die Einkünfte disponieren kann. Zurechnungsobjekt ist derjenige, der die Möglichkeiten besitzt, die…
…im Anlagenverzeichnis angesetzten fiktiven Anschaffungskosten. Prognoserechnung: Beurteilungseinheit bei den Überschusseinkünften sei die einzelne Einkunftsquelle. Dies sei bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Allgemeinen das einzelne Miethaus. Da die Umstände, die dafür sprechen, dass sich ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielen lasse…
…erfolgte die Zurechnung der Einkunftsquelle auch nach Einräumung des Fruchtgenussrechtes an die Mutter AB als bisherige Eigentümerin und nunmehrige Fruchtgenussberechtigte. AB erzielte (weiterhin) Einkünfte aus der Vermietung des nunmehr im zivilrechtlichen Eigentum des Bw. befindlichen Mietobjektes in A, C-Straße. Mit dem Tod der AB…
…darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle disponieren kann (= wirtschaftliche Dispositionsbefugnis). Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt (VwGH 15.12.2010, 2008/13/0012). Voraussetzung für die Zurechnung von Einkünften ist die Übertragung der Einkunftsquelle, gleichgültig…
…die Zurechnung der entsprechenden Einkünfte notwendigen Übertragung der Einkunftsquelle sprechen zu können. 3. Abgrenzung zur Einkommensverwendung (eheliche Beistandspflicht): Gerade der Umstand, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Vertragsverhältnis um einen klassischen Vertrag zwischen nahen Angehörigen handelt, weist auch darauf hin, dass die Tätigkeit der Ehegattin…
…auch für die Zurechnung von Einkünften - wie oben ausgeführt - nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern ankommt (vgl. VwGH 26.9.2000, 98/13/0070), lässt sich aus dieser Dipositionsbefugnis im Innenverhältnis ableiten, dass auch das mit der Einkunftsquelle (=Beteiligung…
…12x34.000) betrage die vom Prüfer festgestellte Abweichung nur 98.210 öS (72.838+25.372). Zur Zurechnung, d.i. Einlage, müsse überhaupt gesagt werden: Die Fa. B-GmbH stelle Rechnungen an die Fa. G, welche in der Bilanz genau nach Leistungserbringung abgegrenzt worden seien…
…16 Abs. 5 Z 3 UmgrStG zurückbehalten. Diese Gebäudeteile wurden somit nicht in den Einbringungsvorgang einbezogen und sind daher von der Fiktion des Vermögensüberganges mit Ablauf des Einbringungsstichtages ausgenommen. Damit ist aber auch die Einkunftsquelle, aus der die Mieteinnahmen fließen, nicht auf die Z. M…
…Jänner 2009 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus: "Sie erwarben mittels Notariatsakt (5.2.2004) von Ihrem Gatten um 850.000 € das Grundstück [...]. Ihr diesbezügliches Ziel sei es gewesen, sich eine Einkunftsquelle zu schaffen, insbesondere durch "Verwertung" des…
…keine Einkünfte aus Vermietung mehr. Seit ihrer Umsatzsteuererklärung 1999 erklärte die Bw. keine Umsätze mehr. Für die Jahre 1999-2001 hat das Finanzamt die Einkünfte aus der Vermietung dieser Einkunftsquelle der Bw. zugerechnet. Diese Entscheidung ist nicht mehr bekämpfbar. Mit Einkommensteuererklärung für 2002 vom 8…
…Eine substanzielle Änderung der Verhältnisse ist in Bezug auf das Jahr 2006 nicht erkennbar, da die Bw. sich auch im Jahr 2006 jedweder Tätigkeiten und Entscheidungen in Bezug auf diese Einkunftsquelle enthalten hat. Schon allein diese Fakten sprechen für die Zurechnung der Einkunftsquelle an die…
…Doralt, EStG § 2 TZ 149). 3.1.) unternehmerische Dispositionen/Verwaltungstätigkeiten/ Bewirtschaftung a.) Allgemeines: Die Einräumung des Fruchtgenusses an ertragbringenden Vermögenswerten ohne Übereignung der dienstbaren Sache führt grundsätzlich zur Zurechnung der Einkünfte beim Fruchtgenussberechtigten, wenn dieser die Einkunftsquelle bewirtschaftet (VwGH 25.6.1969, 1430/68; VwGH…
…der Einnahmen über die Werbungskosten erzielen wird. Die Verluste sind vor allem auf Grund von Unwägbarkeiten entstanden, die nicht vorhersehbar waren. Dies hat den Bw veranlasst, die Wohnungen im Jahr 2000 zu verkaufen. Ab dem Beginn der Vermietung bis zur Veräußerung liegt somit eine Einkunftsquelle…
…dass von einer Übertragung der Einkunftsquelle durch Einräumung einer Nutzungsberechtigung, welche Voraussetzung für die Zurechnung der Einkünfte an die Ehegattin gewesen wäre, wohl nicht die Rede sein kann. Auch die Textierung des Übereinkommens vom 20. Juli 2003 spricht vom "Zukommenlassen" der Einkünfte an die Ehegattin…
…der Mieteinnahmen, jedoch deren steuerliche Zurechnung, da diese weitergegeben worden wären. Die Bw. vertritt die Auffassung, dass zufolge der Vereinbarung vom 28.9.2001 die Bw. nicht als wirtschaftliche Eigentümerin der Liegenschaft im Zeitraum 2001-2003 anzusehen sei und daher die Einkünfte aus dieser Einkunftsquelle…
…für die Zurechnung von Einkünften maßgebend ist, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle disponieren und so die Art der Nutzung bestimmen kann. Auch im Erkenntnis vom 21. Juli 1998, Zl. 93/14/0149 hat der VwGH ausgesprochen, dass Zurechnungssubjekt von Einkünften derjenige ist, der die Möglichkeit…
…dass das Zurechnungssubjekt über die Einkunftsquelle verfügt, also wirtschaftlich über diese disponieren und so die Art ihrer Nutzung bestimmen kann. Wem die Einkünfte zuzurechnen sind, ist dabei in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (vgl. VwGH 24.5.2007, 2005/15/0052). Der Berufung…
…Position zu verschaffen, um von der Übertragung einer Einkunftsquelle ausgehen zu können (siehe etwa VwGH 27.1.2009, 2006/13/0166; UFS 17.07.2009, RV/0375-S/07). Bereits aus diesem Grund kann eine Zurechnung der Einkünfte an die Ehefrau des Bw. nicht vorgenommen…
…an der Einkunftsquelle decken. Die Einkunftsquelle kann sich auf das wirtschaftliche Eigentum, auf ein Mietrecht, auf ein Recht zur Weiter- und Untervermietung, auf ein Nutzrecht oder eine bloße Tätigkeit gründen...." Es wird auf die weiteren Ausführungen zu den Punkten "Zurechnung der Einkünfte", "Angehörigenjudikatur", "Schätzung der…
…Verbücherung. Daher muss der übereinstimmende Parteiwille auf die Verbücherung gerichtet sein, sonst kann nur ein inhaltlich ähnliches obligatorisches Recht entstehen. Daraus ergibt sich aber noch nicht, dass einem solchen Recht keine wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Denn auch dem bloß obligatorisch berechtigten Fruchtnießer ist die Einkunftsquelle zuzurechnen…