…gemäß Z 5, handelt es sich bei der angefochtenen Arbeitnehmerveranlagung um eine Pflichtveranlagung, deren Beseitigung im Berufungswege durch Zurückziehung eines Antrags auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung nach einhelliger Judikatur und Literatur nicht möglich ist. Der Vollständigkeit halber sei Folgendes bemerkt: Wenn die Bw. für ihren Standpunkt…
…Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abgewiesen werden. Antrag gemäß § 295a BAO: Gemäß § 295a BAO kann ein Bescheid auf Antrag der Partei oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf…
…ist daher zusätzlich der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 erfüllt. Da somit vom Finanzamt für die Berufungsjahre 2006 bis 2009 Pflichtveranlagungen gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 vorzunehmen waren, ist eine Zurücknahme der Anträge auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagungen für diese Jahre…
…aufscheinen. Über Antrag des Bw. (Abgabe einer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung (ANV), beim Finanzamt elektronisch eingelangt am 14.09.2008) führte das Finanzamt eine Veranlagung zur Einkommensteuer für 2007 (ANV) durch. In dem betreffenden Bescheid vom 19.09.2008 erfolgte - unter Einbeziehung der steuerpflichtigen…
…Amts wegen (Pflichtveranlagung) im Hinblick auf den Anfall wesentlich geringerer als dem Freibetragsbescheid zu Grunde liegender Sonderausgaben erfüllt. Die Zurückziehung des Antrags auf Arbeitnehmerveranlagung im Berufungswege kann jedoch nur unter der Voraussetzung, dass nicht ein Fall der Pflichtveranlagung vorliegt, zur Beseitigung des angefochtenen Bescheides führen…
…musste der Antrag vom 24.11. bzw. 27.12.2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abgewiesen werden. Im Übrigen wäre es dem Berufungswerber frei gestanden, die im rechtskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheid vom 21.6.2006 vertretene Rechtsansicht des Finanzamtes…
…1 Z. 4 EStG gegeben sind, handelt es sich bei der angefochtenen Arbeitnehmerveranlagung um eine Pflichtveranlagung, deren Beseitigung im Wege des Vorlageantrages durch Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung nicht möglich ist. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Innsbruck, am 16. September…
…Hinweis auf die Einkommensteuerrichtlinien der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für 2001 zurückgezogen und um Stornierung der Nachforderung ersucht. Die Zurückziehung sei möglich, da es sich um keine Pflichtveranlagung handle. Aus der vom Arbeitgeber auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegten Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (von der Bwin…
…Dass der Lohnzettel der KEG etwa nur irrtümlich ausgestellt wurden, wurde vom Bw. nicht behauptet. Wie das Finanzamt zutreffend festgestellt hat, wurde damit der Tatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 erfüllt. Ein Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung kann zwar im Berufungswege zurückgezogen…
…dass ein Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung im Berufungsweg zurückgezogen werden könne, und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt habe (vgl. Doralt, § 41 Tz 11). Die Zurückziehung des Antrages im Berufungswege könne jedoch nur unter der Voraussetzung zur Beseitigung des angefochtenen…
…nicht in der ausgewiesenen Höhe zustehen. In einem solchen Fall handelt es sich um einen Fall der Pflichtveranlagung, eine Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ist nicht möglich. Gemäß § 5 Abs 1 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen (idF Verordnung) sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für…
…der Bw seiner Berufung stattzugeben und seiner Eingabe um Zurückziehung seines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2004 stattzugeben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20. Mai 2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die Zurückziehung des Antrages des Bw auf Arbeitnehmerveranlagung…
…sofortiger Wirkung zurückziehen zu wollen. Das Finanzamt wertete diese Eingabe als Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und legte den Steuerakt dem Unabhängigen Finanzsenat vor. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht die Zulässigkeit der Zurücknahme eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung.…
…1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 6. Dezember 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen. Der angefochtene Bescheid des Finanzamtes entspricht daher der Rechtslage…
…Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 14. August 2006 in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 22. November 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen. Der angefochtene Bescheid des Finanzamtes entspricht daher der Rechtslage…
…Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 26. Juni 2006 in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 24. November 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen. Der angefochtene Bescheid des Finanzamtes entspricht daher der Rechtslage…
…2007 zurückgewiesen wurde. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 vom 14. August 2006 ist somit in Rechtskraft erwachsen. Mit Schreiben vom 30. November 2010 brachte der Berufungswerber den Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2005 ein. Diesen Antrag hat das Finanzamt mit…
…Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 19. September 2006 in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 30. November 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen. Der angefochtene Bescheid des Finanzamtes entspricht daher der Rechtslage…
…Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 26. Juni 2006 in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 24. November 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen. Der angefochtene Bescheid des Finanzamtes entspricht daher der Rechtslage…
…Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 26. Juni 2006 in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 24. November 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen. Der angefochtene Bescheid des Finanzamtes entspricht daher der Rechtslage…