…Eine Veranlagung wäre deshalb, da auch andere Pflichtveranlagungstatbestände nicht vorliegen, von einem Antrag des Bw. abhängig gewesen wäre. Derartige Anträge auf Veranlagung - nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Steuererklärungsformulare stellt die Abgabe der Einkommensteuererklärung auch einen Antrag auf Veranlagung nach § 41 Abs. 2 EStG 1988 dar…
…Das Finanzamt wertete dies als Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz, legte den Akt an den Unabhängigen Finanzsenat vor und beantragte die Abweisung, da ein Pflichtveranlagungsfall vorliege, der die Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung ausschließe. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 41 Abs…
…Blatt 4 des Einkommensteuerbescheides). In einem weiteren Schritt ist daher zu beurteilen, ob die im Zuge der Berufung erklärte Zurückziehung des Antrages zur Arbeitnehmerveranlagung 2010 zur - von der Bw. intendierten - Beseitigung des Einkommensteuerbescheides 2010 führt. Dies ist zu verneinen: Eine Antragszurückziehung kommt nach einhelliger Judikatur…
…bezogen worden sind (Z. 2). Wenn die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 EStG 1988 nicht vorliegen, so erfolgt gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 eine Veranlagung nur auf Antrag des Steuerpflichtigen (Antragsveranlagung). Die Bw. hat im Jahr 2012 durchgehend (geringe) steuerpflichtige Bezüge von der Marktgemeinde…
…91/17/0070). Die Zurücknahme des Antrages auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für die gegenständliche Ware war daher auch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens möglich. Aufgrund der rechtzeitigen Zurückziehung des Antrages hatte die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für die gegenständliche Ware zu unterbleiben. Die verbindliche Zolltarifauskunft…
…beurteilt worden, die nunmehr vom zuständigen Gericht anders entschieden worden wäre. In eventu werde daher der Wiederaufnahmegrund des § 303 Abs. 1 lit c BAO geltend gemacht. Über die Berufung wurde erwogen: Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung 2005: Gemäß § 243 in Verbindung mit § 245…
…Judikatur). Da im Berufungsfall - wie aufgezeigt - ein Fall für eine Pflichtveranlagung (gem. § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) vorliegt, ist eine wirksame Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der ANV nicht möglich. Der Berufung konnte daher kein Erfolg beschieden sein. Linz, am 18. April 2012
…vor, kann ein vom Steuerpflichtigen gestellter Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung auch dann nicht zurückgezogen werden, wenn er vom Finanzamt nicht zur Abgabe einer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung aufgefordert und die Veranlagung in Entsprechung des von ihm eingebrachten Antrages durchgeführt wurde (vgl. UFS 28.6.2004…
…des § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 verwirklicht ist. Das Argument des Bw., dass im Berufungsjahr kein Pflichtveranlagungstatbestand vorlag ist demnach unzutreffend. Der Bw. argumentiert darüber hinaus sinngemäß, dass die Veranlagung für 2007 über seinen Antrag erfolgt ist und daher die Zurücknahme dieses Antrages…
…des Steuerpflichtigen. Da im gegenständlichen Fall kein Grund für eine Pflichtveranlagung vorliegt, ist eine Veranlagung von einem Antrag der Steuerpflichtigen abhängig. Ein derartiger Antrag wurde zwar ursprünglich gestellt, aber mit der Berufung vom 11. Juli 2002, eingelangt beim Finanzamt am 15. Juli 2002, zurückgezogen. Anträge…
…der Veranlagung nur auf Antrag des Steuerpflichtigen, liegen somit nicht vor. Im Kommentar zur Einkommensteuer "Doralt, EStG4" Band I, § 41 Tz 11 wird zwar darauf hingewiesen, dass der Arbeitnehmer den Antrag auch noch im Rechtsmittelverfahren zurückziehen kann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat…
…also berichtigten Jahreslohnzettel für 2005, zu übermitteln. Das Finanzamt legte die Berufungen ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen zur Entscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz vor. Über die Berufung wurde erwogen: Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005: Gemäß § 243 in Verbindung mit…
…zu übermitteln. Das Finanzamt legte die Berufungen nach Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages wegen fehlender Unterschrift der Berufungen ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen zur Entscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz vor. Über die Berufung wurde erwogen: Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005: Gemäß …
…und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt habe (vgl. Doralt, § 41 Tz 11). Die Zurückziehung des Antrages im Berufungswege könne jedoch nur unter der Voraussetzung zur Beseitigung des angefochtenen Bescheides führen, dass nicht ein Fall der Pflichtveranlagung vorliege. Vorlageantrag vom 27…
…GmbH; es wurden somit für zumindest einen Lohnzahlungszeitraum (Kalendermonat) Bezüge von mehr als einem Arbeitgeber bezogen. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 liegt somit im gegenständlichen Fall ein Pflichtveranlagungstatbestand vor; ein Zurückziehen des Antrags auf Arbeitnehmerveranlagung durch den Bw…
…der Pflichtveranlagung, eine Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ist nicht möglich. Gemäß § 5 Abs 1 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen (idF Verordnung) sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die gemäß § 8 Abs 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, ohne…
…handelt es sich bei der angefochtenen Arbeitnehmerveranlagung um eine Pflichtveranlagung, deren Beseitigung im Berufungswege durch Zurückziehung eines Antrages auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung nicht möglich ist. Nach Ansicht des UFS ist festzuhalten, dass eine in der Presse und in den Medien verlautbarte Information immer sehr allgemein…
…gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 6. Dezember 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf…
…Rechtsmittelfrist eingebrachte Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung als Vorlageantrag im Sinne des § 276 Abs. 2 BAO zu werten ist. Denn Parteierklärungen sind im Verwaltungsverfahren nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, weshalb es nur darauf ankommt, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes…
…Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 14. August 2006 in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 22. November 2010 auf Zurückziehung…