…auch die Zurückziehung des Antrages zu keiner Aufhebung des bekämpften Bescheides führen kann. Zur Geltendmachung einer außergewöhnlichen Belastung für die Anschaffung eines Grabsteines im Vorlageantrag wird Folgendes dargelegt: Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 "sind bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2) eines unbeschränkt…
…zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wurde (siehe Jakom/Baldauf EStG 2012, § 41 Rz 30 und die dort zitierte Judikatur). Da im Berufungsfall - wie aufgezeigt - ein Fall für eine Pflichtveranlagung (gem. § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) vorliegt, ist eine wirksame Zurückziehung des Antrages auf…
…Bw. zu Unrecht der Alleinverdienerabsetzbetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Bei der vom Bw. abgegebenen Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2005 handelt es sich um ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten, wobei solche Anträge grundsätzlich zurückgenommen werden können. Dies ändert aber nichts daran, dass eine Pflichtveranlagung nach …
…Bw. erzielte im Streitjahr Einkünfte von mehr als € 2.200,00) und deshalb ein Pflichtveranlagungstatbestand für das Jahr 2007 vorlag, war es für den Bw. nicht möglich, den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung zurückzuziehen. Aus diesen Gründen war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am…
…Zurückziehung eines Antrags auf eine solche ausgeschlossen. Da im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 EStG gegeben sind, nämlich sowohl jene gemäß Z. 4 als auch jene gemäß Z. 5, handelt es sich bei der angefochtenen Arbeitnehmerveranlagung um eine Pflichtveranlagung…
…seit 2003 über einen Wohnsitz am Arbeitsort verfügen haben Sie weiterhin die Pendlerpauschale von Ihrem weiter entfernten Wohnort bezogen. Die Pendlerpauschale ist immer von dem Arbeitsort nächstgelegenen Wohnort zu berechnen. Die unrichtige Erklärung und Berücksichtigung stellt einen Pflichtveranlagungstatbestand dar, die Zurückziehung der Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung…
…5 EStG erhalten habe und der Zufluss derartiger Bezüge einen Pflichtveranlagungstatbestand darstelle, könne der Antrag auf Durchführung der ANV nicht zurückgezogen werden. Der Bw. bracht in weiterer Folge einen als "Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid vom 19.09.2008" bezeichneten und als Vorlageantrag zu qualifizierenden Schriftsatz…
…eine Pflichtveranlagung iSd § 41 EStG. Der Antrag die Arbeitnehmerveranlagung zurückzuziehen sei daher abzuweisen. Der Vorlageantrag wurde durch die Bw. mit Datum 9.4.2009 eingebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 41 EStG 1988) ist zwischen den Tatbeständen der Pflichtveranlagung…
…hat er einen Antrag auf Rechtsauskunft bezüglich der steuerlichen Behandlung seiner Einkünfte sowie der Einkünfte seiner Mitarbeiter für die nach 2004 gelegenen Veranlagungszeiträume gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 41 Abs. 1 EStG in der für die Streitjahre geltenden Fassung liegt ein Pflichtveranlagungstatbestand dann…
…Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung nur bis zum Eintritt der Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides zulässig sei (innerhalb der offenen Berufungsfrist gemäß § 245 BAO). In der gegen den Bescheid vom 27.5.2011 eingebrachten Berufung wird eingewendet, dass der Arbeitgeber, wie vom Betriebsstättenfinanzamt gefordert, einen…
…angefochtenen Bescheid die Position "anrechenbare Lohnsteuer (260)" fehle. Mit Vorhalt vom 15. Juni 2009 wurde dem Bw die Rechtslage in Bezug auf Antragsveranlagung und Pflichtveranlagung erläutert und ihm mitgeteilt, dass auch im Berufungsweg der Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung zurückgenommen werden könne. Es wurde dargelegt…
…und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (vgl. Doralt, EStG15, § 41 Tz 11). Die Zurückziehung des Antrags im Berufungswege kann jedoch nur unter der Voraussetzung, dass nicht ein Fall der Pflichtveranlagung vorliegt, zur Beseitigung des angefochtenen Bescheides führen. Es war…
…jährlich an Lebensversicherung, 487,00 € jährlich an Unfallversicherung sowie 8.250 € "monatlich" an Rückzahlungen für eine Genossenschaftswohnung geleistet zu haben, führte unter den Werbungskosten bei der Bezeichnung der beruflichen Tätigkeit "Aufgabenbetreuung montl.70 €" an und gab schließlich ihre Bankverbindung bekannt. Das Feld…
…und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (vgl. Doralt, EStG4, § 41 Tz 11). Die Zurückziehung des Antrags im Berufungswege kann jedoch nur unter der Voraussetzung, dass nicht ein Fall der Pflichtveranlagung vorliegt, zur Beseitigung des angefochtenen Bescheides führen. Es war…
…normierte Tatbestand erfüllt ist. Die vom Finanzamt mit dem bekämpften Bescheid durchgeführte Veranlagung ist somit eine Pflichtveranlagung, sodass im vorliegenden Fall kein Antrag zu erkennen ist, den der Berufungswerber zurückziehen könnte. Es war somit wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Innsbruck, am 28. Juni 2004
Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12…
…brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein. In diesem gab der Bw. an, dass er seinen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurückziehe. Über die Berufung wurde erwogen: Der Bw. war im Jahr 2007 ganzjährig im Rahmen eines Dienstverhältnisses unselbständig erwerbstätig und bezog neben seinen diesbezüglichen Bezügen, weitere aus…
…also die Voraussetzungen für den bei der Lohnsteuererhebung berücksichtigten Alleinverdienerabsetzbetrag zu Unrecht angenommen wurden, ist der Tatbestand des § 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 erfüllt. Für 2008 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, die die Zurücknahme des Antrages auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008…
…gegenständlichen Fall die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 gegeben sind, nämlich jene gemäß Z 5, handelt es sich bei der angefochtenen Arbeitnehmerveranlagung um eine Pflichtveranlagung, deren Beseitigung im Berufungswege durch Zurückziehung eines Antrags auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung nach einhelliger Judikatur…
…VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe…