…85 Tz 1), sodass die in der Berufung im Rubrum angeführte Bezeichnung "Herrn G. D." nicht zum Anlass einer Zurückweisung "a limine" wegen fehlender Aktivlegitimation zu nehmen sein wird. In diesem Zusammenhang wird auf die Eingabe der steuerlichen Vertreterin vom 21. Mai 1997 über die…
…mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters, mangelnder Bescheidqualität bzw. Beseitigung des angefochtenen Bescheides aus dem Rechtsbestand vor Erledigung der Berufung, Rechtsmittelausschluss oder Rechtsmittelverzicht. Zur Einbringung einer Berufung ist gemäß § 246 Abs. 1 BAO jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Wegen…
…Recht erkannt: Die Beschwerde wird gem. § 156 Abs. 4 FinStrG wegen fehlender Aktivlegitimation als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung vom 24. Juni 2008 hat das Zollamt Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Beschwerdeführer (Bf.) des Finanzvergehens nach § 39 Abs. 2 AußHG 2005 schuldig erkannt…
…die Beschwerde wegen fehlender Aktivlegitimation zurückzuweisen war. Ein Rechtsmittel, das durch eine hiezu nicht befugte Person eingebracht wird, ist unzulässig. Dabei handelt es sich nicht um einen bloß fehlenden Nachweis (z.B. nicht vorgelegte schriftliche Vollmachtsurkunde) des bestehenden Vollmachtsverhältnisses, sondern um das Fehlen der Bevollmächtigung…
…Finanzamt A ein gesonderter Bescheid erlassen wurde, worüber in einem seperaten Verfahren (zzz) entschieden werden wird. Das Finanzamt A hat nach dem oben Gesagten den Vorlageantrag zu Recht wegen fehlender Aktivlegitimation der Bw im Einheitswert- und Grundsteuermessbetragsverfahren als unzulässig zurückgewiesen. Wien, am 19. Juni 2007
…Finanzamt A ein gesonderter Bescheid erlassen wurde, worüber in einem separaten Verfahren (zzz) entschieden werden wird. Das Finanzamt A hat nach dem oben Gesagten den Vorlageantrag zu Recht wegen fehlender Aktivlegitimation der Bw im Einheitswert- und Grundsteuermessbetragsverfahren als unzulässig zurückgewiesen. Wien, am 19. Juni 2007
…davon ausgehen, dass er zur Einbringung der Berufung und des Vorlageantrages gegen die unterjährigen Umsatzsteuerfestsetzungen berechtigt gewesen ist. Die Rechtsfolgen der Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben sind: Der Formmangel "fehlende Aktivlegitimation des Einschreiters" berechtigt nicht zur Zurückweisung der Berufung und des Vorlageantrages; der…
…dass der Antrag auf Festsetzung eines Verkürzungszuschlages nach § 30a FinStrG der Bw. bereits wegen fehlender Aktivlegitimation der Antragstellerin, C., zurückzuweisen gewesen wäre. Die Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid war somit - ohne weiteres Eingehen auf die Begründung der Berufungsschrift - aus Formalgründen als unbegründet abzuweisen und mit zweitinstanzlicher…
…ergangenen) Zurückweisungsbescheid hat Beschuldigten Beschwerde eingebracht, was zur Folge hatte, dass diese Beschwerde mit Beschwerdeentscheidung vom 3.9.2010 des Unabhängigen Finanzsenates (FSRV/0011-F/10) wegen fehlender Aktivlegitimation als unzulässig zurückgewiesen worden ist. Sowohl die Strafverfügung vom 24.6.2008, StrNr. 2008/00145-001…
…Dietrich, 1020 Wien, Aspernbrückengasse 2/6, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 156 Abs.4 FinStrG wegen fehlender Aktivlegitimation zurückgewiesen. Begründung Am 15. Februar 2010 erließ das Finanzamt Baden Mödling gegen F.T. und gegen die A.GesmbH Bescheide über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…dass der Antrag auf Festsetzung eines Verkürzungszuschlages nach § 30a FinStrG der Bw. bereits wegen fehlender Aktivlegitimation des Antragstellers, W, zurückzuweisen gewesen wäre. Die Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid war somit - ohne weiteres Eingehen auf die Begründung der Berufungsschrift - aus Formalgründen als unbegründet abzuweisen und mit zweitinstanzlicher…
…sie nicht zulässig ist (lit. a leg.cit.). Die Berufung vom 16. Dezember 2002 ist wegen fehlender Aktivlegitimation der E-GmbH und ihres Steuerberaters als unzulässig zurückzuweisen. Berufungen des Bw.: Mit den Berufungen vom 25. Februar 2003 hat der Bw. die für die Jahre 1987…
…23. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 20. September 2011 betreffend Zurückweisung der Berufung (§ 273 BAO) gegen den Umsatzsteuer- und Feststellungsbescheid für das Jahr 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), vertreten…
…Treuhandkonto zu überweisen. Das Finanzamt wertete den Antrag als Rückzahlungsantrag gemäß § 239 BAO und wies den Antrag mit Bescheid vom 25. Oktober 2006 wegen fehlender Aktivlegitimation zurück. Dagegen wurde mit Eingabe vom 24. November 2006 der Rechtsbehelf der Berufung erhoben. Begründend wurde im Wesentlichen angeführt…
…die Umsatzsteuer festzusetzen. Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 25. September 2009 (in der Folge: Zurückweisungsbescheid) wies das Finanzamt den Antrag auf Bescheidaufhebung wegen fehlender Aktivlegitimation zurück. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw durch seinen steuerlichen Vertreter mit Schreiben vom 9. Oktober 2009 die Berufung…
…Abs. 4 leg. cit. hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zunächst zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung oder für einen Auftrag zur Mängelbehebung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach den Abs. 1 und 2 vorzugehen. Gemäß § 56 Abs…
…bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig (siehe dazu Ritz "Bundesabgabenordnung-Kommentar", Orac-Verlag, Rz.2 zu § 273). Zur Einbringung einer Berufung ist gem. § 246 Abs.1 BAO jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Das bedeutet, dass wegen mangelnder…
…den Antrag auf bescheidmäßige Befreiung von der Grundsteuer. Mit Bescheid vom 19. Mai 2010 wies das Finanzamt A den Antrag um Grundsteuerbefreiung wegen fehlender Legitimation des Antragstellers als unzulässig zurück. Dagegen wurde Berufung eingebracht. Der Bw bringt vor, der angefochtene Bescheid enthalte als Begründung lediglich…
…wurde die Berufung gegen den Grundsteuermessbescheidvom 25. März 2010 zurückgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die Zurückweisung aufgrund fehlender Aktivlegitimation erfolgt ist. Gegen diesen Zurückweisungsbescheid erhob die Gemeinde T mit Eingabe vom 2. Juni 2010Berufung. Sie beantragte 1. den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck…
…durch die Brunner & Kohlbacher Advokatur GmbH, Radeztzkystraße 9/II, 8010 Graz, vom 19. April 2005 in der Finanzstrafsache gegen GW wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), StrNr. 2005/00094-001, gegen die Bescheide des Vorsitzenden eines Spruchsenates beim…