…die Bf. Nicht zulässig ist eine Bescheidbeschwerde vor allem bei fehlender Aktivlegitimation des Einschreiters, also vor allem dann, wenn die Beschwerde von jemandem erhoben wird, an den der Bescheid nicht ergangen ist. Wegen mangelnder Befugnis ist eine Beschwerde nach Ritz (vgl dazu Ritz, BAO7 Rz…
…die Bf. Nicht zulässig ist eine Bescheidbeschwerde vor allem bei fehlender Aktivlegitimation des Einschreiters, also vor allem dann, wenn die Beschwerde von jemandem erhoben wird, an den der Bescheid nicht ergangen ist. Wegen mangelnder Befugnis ist eine Beschwerde nach Ritz (vgl dazu Ritz, BAO7 Rz…
…die Bf. Nicht zulässig ist eine Bescheidbeschwerde vor allem bei fehlender Aktivlegitimation des Einschreiters, also vor allem dann, wenn die Beschwerde von jemandem erhoben wird, an den der Bescheid nicht ergangen ist. Wegen mangelnder Befugnis ist eine Beschwerde nach Ritz (vgl dazu Ritz, BAO7 Rz…
…über das die angefochtene Beschwerdevorentscheidung abgesprochen hat, fehlte ihr die Zulässigkeitsvoraussetzung. Ihr im eigenen Namen eingebrachter Vorlageantrag war daher wegen fehlender Aktivlegitimation gemäß § 264 Abs. 5 BAO als unzulässig zurückzuweisen. 2) Beschwerde vom 01.08.2014/Richtigstellung 18.05.2016: Was die Beschwerde vom "01…
…GmbH ergangene BVE vom 25.5.2016, Zl. MA31-X1 (Zurückweisung wegen fehlender Aktivlegitimation mit Anbringen vom 24.06.2016, eingebracht per E-Mail am 27.06.2016, einen Vorlageantrag. Mit Vorlagebericht vom 25.8.2016 wurden von der belangten Behörde die beiden Rechtsmittel dem…
…einen Vorlageantrag ein. Begründend wurde ausgeführt, das Finanzamt verkenne bei der Zurückweisung, dass die RA GmbH (wie bei Rechtsanwälten üblich) ausschließlich in Vertretung der Antragsteller einschreite. Mit Schreiben vom 28.5.2019 sei die Erstattung der Gebühr in Vertretung der Antragsteller beantragt worden. Wenn der…
…§ 278 Abs. 1 lit. a BAO nennt als Formalentscheidung, die mit Beschluss zu erfolgen hat, die Zurückweisung wegen unzulässiger Einbringung (§ 260 BAO). Wird eine Beschwerde von einem hiezu nicht Legitimierten eingebracht, so ist sie gemäß § 260 Abs. 1 lit a iVm § 278 BAO vom Verwaltungsgericht…
…b BAO wegen nicht fristgerechter Einbringung – zurückzuweisen wäre, wenn als Einschreiterin Frau XY aufgetreten wäre. Was die vorliegende Beschwerde anbelangt, steht allerdings unzweifelhaft fest, dass als Einschreiterin die "WEG, Frau XY u.a. lt. Grundbuchsauszug" auftritt. Dieser Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) mangelt es jedoch an der Aktivlegitimation…
…die Bf. Nicht zulässig ist eine Bescheidbeschwerde vor allem bei fehlender Aktivlegitimation des Einschreiters, also vor allem dann, wenn die Beschwerde von jemandem erhoben wird, an den der Bescheid nicht ergangen ist. Wegen mangelnder Befugnis ist eine Beschwerde nach Ritz (vgl dazu Ritz, BAO7 Rz…
…die Bf. Nicht zulässig ist eine Bescheidbeschwerde vor allem bei fehlender Aktivlegitimation des Einschreiters, also vor allem dann, wenn die Beschwerde von jemandem erhoben wird, an den der Bescheid nicht ergangen ist. Wegen mangelnder Befugnis ist eine Beschwerde nach Ritz (vgl dazu Ritz, BAO7 Rz…
…die Bf. Nicht zulässig ist eine Bescheidbeschwerde vor allem bei fehlender Aktivlegitimation des Einschreiters, also vor allem dann, wenn die Beschwerde von jemandem erhoben wird, an den der Bescheid nicht ergangen ist. Wegen mangelnder Befugnis ist eine Beschwerde nach Ritz (vgl dazu Ritz, BAO7 Rz…
…die Bf. Nicht zulässig ist eine Bescheidbeschwerde vor allem bei fehlender Aktivlegitimation des Einschreiters, also vor allem dann, wenn die Beschwerde von jemandem erhoben wird, an den der Bescheid nicht ergangen ist. Wegen mangelnder Befugnis ist eine Beschwerde nach Ritz (vgl dazu Ritz, BAO7 Rz…
…an die Bf ergangen ist, sondern an die ***20*** (vgl. oben die Beschwerdevorentscheidung unter Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aufgrund mangelnder Aktivlegitimation). Die Bf ist im Spruch dieser Beschwerdevorentscheidung nicht angeführt und enthalten weder der vorliegend angefochtene Bescheid, noch die Beschwerdevorentscheidung vom 29. April 2016 Hinweise darauf…
…die Bf. Nicht zulässig ist eine Bescheidbeschwerde vor allem bei fehlender Aktivlegitimation des Einschreiters, also vor allem dann, wenn die Beschwerde von jemandem erhoben wird, an den der Bescheid nicht ergangen ist. Wegen mangelnder Befugnis ist eine Beschwerde nach Ritz (vgl dazu Ritz, BAO7 Rz…
…die Bf. Nicht zulässig ist eine Bescheidbeschwerde vor allem bei fehlender Aktivlegitimation des Einschreiters, also vor allem dann, wenn die Beschwerde von jemandem erhoben wird, an den der Bescheid nicht ergangen ist. Wegen mangelnder Befugnis ist eine Beschwerde nach Ritz (vgl dazu Ritz, BAO7 Rz…
…die Bf. Nicht zulässig ist eine Bescheidbeschwerde vor allem bei fehlender Aktivlegitimation des Einschreiters, also vor allem dann, wenn die Beschwerde von jemandem erhoben wird, an den der Bescheid nicht ergangen ist. Wegen mangelnder Befugnis ist eine Beschwerde nach Ritz (vgl dazu Ritz, BAO7 Rz…
…die Bf. Nicht zulässig ist eine Bescheidbeschwerde vor allem bei fehlender Aktivlegitimation des Einschreiters, also vor allem dann, wenn die Beschwerde von jemandem erhoben wird, an den der Bescheid nicht ergangen ist. Wegen mangelnder Befugnis ist eine Beschwerde nach Ritz (vgl dazu Ritz, BAO7 Rz…
…die Bf. Nicht zulässig ist eine Bescheidbeschwerde vor allem bei fehlender Aktivlegitimation des Einschreiters, also vor allem dann, wenn die Beschwerde von jemandem erhoben wird, an den der Bescheid nicht ergangen ist. Wegen mangelnder Befugnis ist eine Beschwerde nach Ritz (vgl dazu Ritz, BAO7 Rz…
…Gegenständlich wurde vom Finanzamt bis zum Zeitpunkt der Einbringung des Vorlageantrages kein Ablehnungsbescheid erlassen. Das bedeutet, dass die von der unbefugten Vertreterin vorgenommenen Prozesshandlungen rechtswirksam bleiben und nicht zur beschlussmäßigen Zurückweisung wegen fehlender Aktivlegitimation berechtigen. Das Bundesfinanzgericht war daher gemäß § 279 Abs 1 BAO verpflichtet…
…vertreten durch GF. 5020 Salzburg, wegen behaupteter Verletzung in Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, vorläufige Beschlagnahme von Quizomaten und eines Dienstleistungsapparates unter Anrichtung eines massiven Sachschadens durch Organe der Finanzpolizei T02 für das Finanzamt Wien 4/5/10 am 15. Jänner 2018…