…Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen. Nach § 260 BAO (idF des AbgRMRefG BGBl. I 2002/97) hat über Berufungen gegen von Finanzämtern oder von Finanzlandesdirektionen erlassene Bescheide der unabhängige Finanzsenat (§ 1 UFSG) als Abgabenbehörde zweiter Instanz durch Berufungssenate zu entscheiden…
…Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des Devolutionswerbers, hinsichtlich eines Antrages auf Wiederaufnahme der Verfahren für die Bescheide betreffend Einkommensteuer 1997 und 1998 (Arbeitnehmerveranlagung) an das Finanzamt: beschlossen: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Der Devolutionswerber hat am 14. September 2005 bei der Abgabenbeörde zweiter…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Devolutionsantrag des Devolutionswerbers, Adresse CH, vom 21. Oktober 2011 betreffend die Nichterledigung eines Antrages auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1996 bis 2009 entschieden: Der Devolutionsantrag wird als (nachträglich) unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Am 2. November 2011 stellte der Devolutionswerber (Dw…
…Einbringung der Berufung keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist, nicht möglich (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO5, § 311 Anm. 17). Da der gegenständliche Antrag demnach unzulässig war, war dieser zurückzuweisen. Angemerkt wird, dass gemäß § 276 Abs. 6 BAO eine Partei bei dem Unabhängigen Finanzsenat eine Vorlageerinnerung einbringen…
…2005, RD/0009-L/05) sind Devolutionsanträge unter anderem zurückzuweisen, wenn die Entscheidungspflicht erloschen ist. Dieser Erledigungsart wird gegenüber einer in der Spruchpraxis des UFS ebenfalls gepflogenen Einstellung bzw Gegenstandsloserklärung in analoger Anwendung jener Grundsätze der Vorzug gegeben, die für unzulässig gewordene Berufungen gelten (vgl…
…beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen. (3) Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine…
…Der Devolutionsantrag vom 16. September 2013 wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz vom 16. September 2013 stellte die Devolutionswerberin (Dw.) einen Devolutionsantrag gem. § 73 Abs. 2 AVG. Die Dw. ersuchte den Unabhängigen Finanzsenat um Entscheidung betreffend den Antrag vom 30. Mai 2012 (= Berufung…
…BAO ist mit Ergehen des auch die Zurückweisung dieses Antrages verfügenden Bescheides vom 26. April 2005 erloschen. Eine erloschene Pflicht besteht nicht mehr und kann daher denkunmöglich verletzt oder gerügt werden. Da die behauptete Rechtsverletzung somit nicht vorliegt, erweist sich gegenständlicher Devolutionsantrag als unzulässig. Wien…
…ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen (§ 311 Abs. 2 BAO). Ein Devolutionsantrag hinsichtlich eines Anbringens, über welches Entscheidungspflicht der angerufenen Behörde nicht oder nicht mehr besteht, ist als…
…habe. Eine den Antrag erledigende Entscheidung sei ihm bis dato nicht zugestellt worden. Der Antrag sei somit seit 6 Monaten unerledigt, weshalb er gemäß § 311 BAO einen Devolutionsantrag an den unabhängigen Finanzsenat stelle. Noch am Tag der Antragstellung wurde dem Antragsteller per e-Mail mitgeteilt…
…ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). § 311 BAO schützt demgemäß vor "Inaktivitäten" der Abgabenbehörden erster Instanz, nicht jedoch der Berufungsbehörde. Der Devolutionsantrag war daher als unzulässig zurückzuweisen. Auf die Möglichkeit der Erhebung einer Säuminisbeschwerde nach § 27…
…Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen. Nach § 260 BAO (idF des AbgRmRefG BGBl. I 2002/97) hat über Berufungen gegen von Finanzämtern oder von Finanzlandesdirektionen erlassene Bescheide der Unabhängige Finanzsenat (§ 1 UFSG) als Abgabenbehörde zweiter Instanz durch Berufungssenate zu entscheiden…
…13.10.1993, 91/13/0058). Nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten ab Einbringen der Berufung besteht nur die Möglichkeit auf Grund des Art. 132 B-VG in Verbindung mit § 27 VwGG unmittelbar Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erheben. Ein Devolutionsantrag im Sinne des § 311 BAO…
…hat über den Devolutionsantrag der Antragstellerin, vertreten durch Gerhard Obrist, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 6134 Vomp, Schrott-Fiechtl-Str. 30, vom 23. Jänner 2012 betreffend Säumigkeit des Finanzamtes FA bei der Erledigung eines Antrages auf Differenzzahlung an Familienbeihilfe für das Jahr 2010 entschieden: Der Devolutionsantrag wird als…
…Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen. Gemäß § 311 Abs. 3 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides…
…Devolutionsantrag war daher wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. Ergänzend wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Partei beim Unabhängigen Finanzsenat gemäß § 276 Abs. 6 BAO eine Vorlageerinnerung einbringen kann, wenn innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung (oder des Vorlageantrages) bei der Abgabenbehörde erster Instanz weder eine…
…Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen. Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind nach § 311 Abs.6 BAO die §§ 270 bis 272, 278, 279 sowie 282 bis 287 sinngemäß anzuwenden. Nach § 273 Abs.1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung…
…Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen (Abs. 2). Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine…
…unzulässige Devolutionsanträge vor, die zurückzuweisen sind (vgl. VwGH 14.12.2011, 2011/17/0166). Angemerkt wird, dass gemäß § 276 Abs. 6 BAO eine Partei vor dem Unabhängigen Finanzsenat eine Vorlageerinnerung einbringen kann, wenn innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung oder des Vorlageantrages bei…
…bei der Erledigung des mit 18. Dezember 2012 datierten Ablehnungsantrages wegen Befangenheit gemäß § 76 BAO entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Die Devolutionswerberin (in der Folge kurz: Dw.) begehrte mit Eingabe vom 25. Juli 2013 den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung über einen…