…kann somit keine Beschwerde erhoben werden bzw. ist eine solche eben nicht zulässig. Ein Rechtmittel ist erst gegen ein Erkenntnis der Finanzstrafbehörde erster Instanz gegeben. Wie sich aus § 156 Abs. 1 FinStrG ergibt, ist für die Zurückweisung als unzulässig das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…als unzulässig, weil eine Abänderung gemäß § 295 Abs 1 BAO des in Rechtskraft erwachsenen Einkommensteuerbescheides vom 5. Mai 1997 mangels Erlassung, Aufhebung oder Abänderung eines Grundlagenbescheides für 1989 nicht in Betracht kam. Ein neuer Einkommensteuerbescheid 1989 durfte daher gar nicht ergehen. In der Zurückweisung der…
…Bescheidadressaten als unzulässig zurückgewiesen habe. Die vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Das Finanzamt wies die Wiederaufnahmeanträge mit Bescheiden vom 15. Juli 2008 zurück und begründete dies damit, der Antrag…
…von dem Wiederaufnahmsgrund erlangt habe. Er beantrage die Erstattung der zuviel entrichteten Abgaben. Verbunden wurde das Anbringen mit einem Antrag auf Nachsicht nach §§ 235 ff BAO. Mit Bescheid des Zollamtes Feldkirch vom 7. Februar 2006 wurde der Antrag als unzulässig zurückgewiesen. Im Spruch des Bescheides…
…Instanz als auch jener zweiter Instanz. Die Zurückweisung der Berufung (bzw. des Vorlageantrages iSd § 276 Abs.4 BAO wie auch der Beschwerde iSd § 85c Abs.1 ZollR-DG hat mit Bescheid zu erfolgen. Dieser Bescheid ist ein verfahrensrechtlicher Bescheid. Demnach sind auch Zurückweisungsbescheide der Abgabenbehörde…
…Befehls- und Zwangsgewalt, soweit nicht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt ist, als Rechtsmittel die Beschwerde zulässig. [ .... ] Zur Erhebung der Beschwerde ist derjenige berechtigt, an den der angefochtene Bescheid ergangen ist [ .... ] sowie bei einem Bescheid [ ..... ] eines Spruchsenatsvorsitzenden auch der Amtsbeauftragte. Dabei entscheidet gemäß § 62 Abs.1…
… 156 Abs. 1 FinStrG mit Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzulässigkeit vorzugehen. Auf die Einwendungen gegen den Inhalt des Einleitungsbescheides brauchte daher nicht eingegangen werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Hinweis…
…mit § 2 Absatz 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, wie folgt entschieden: Der Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…ergeben. Mit Berufung anfechtbar sind nämlich nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, 3. Aufl., Wien 2005, Tz 2 und 6 zu § 273). Keinen Bescheidcharakter haben auch "verfahrensleitende Verfügungen". Dies ergibt sich aus der Bestimmung des …
…a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Am 23. November 2010 langte beim Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde der BERUFUNGSWERBERIN, vertreten durch RECHTANWÄLTE-GMBH ein, die vom Verwaltungsgerichtshof zur Zl. 2010/xx/xxxx protokolliert wurde. Die Beschwerde richtet sich gegen ein…
…Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. Jänner 2012, Strafnummer 001, über die Zurückweisung der Berufung…
…von dem Wiederaufnahmsgrund erlangt habe. Er beantrage die Erstattung der zuviel entrichteten Abgaben. Verbunden wurde das Anbringen mit einem Antrag auf Nachsicht nach §§ 235 ff BAO. Mit Bescheid des Zollamtes Feldkirch vom 7. Februar 2006 wurde der Antrag als unzulässig zurückgewiesen. Im Spruch des Bescheides…
…1997 mit Bescheiden vom 3.12.2008 als unzulässig zurück, weil den bekämpften Schriftstücken der Behörde mangels eines gültigen Bescheidadressaten kein Bescheidcharakter zukomme. Aus der oben zitierten Formulierung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof vom 12. Dezember 2002 ist ersichtlich, dass das Finanzamt mit der Zurückweisung …
…worden war mit der Begründung als unzulässig zurückgewiesen, dass die bekämpfte Beschlagnahme auf einer "durch ordnungsgemäße Zustellung an das Landesgericht X. wirksam gewordenen bescheidmäßigen Anordnung" beruhe, sodass eine rechtswidrige Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt nicht erfolgt sei, womit es der Beschwerde insoweit an einer…
…worden war mit der Begründung als unzulässig zurückgewiesen, dass die bekämpfte Beschlagnahme auf einer "durch ordnungsgemäße Zustellung an das Landesgericht X. wirksam gewordenen bescheidmäßigen Anordnung" beruhe, sodass eine rechtswidrige Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt nicht erfolgt sei, womit es der Beschwerde insoweit an einer…
…worden war mit der Begründung als unzulässig zurückgewiesen, dass die bekämpfte Beschlagnahme auf einer "durch ordnungsgemäße Zustellung an das Landesgericht X. wirksam gewordenen bescheidmäßigen Anordnung" beruhe, sodass eine rechtswidrige Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt nicht erfolgt sei, womit es der Beschwerde insoweit an einer…
…worden war mit der Begründung als unzulässig zurückgewiesen, dass die bekämpfte Beschlagnahme auf einer "durch ordnungsgemäße Zustellung an das Landesgericht X. wirksam gewordenen bescheidmäßigen Anordnung" beruhe, sodass eine rechtswidrige Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt nicht erfolgt sei, womit es der Beschwerde insoweit an einer…
…Dadurch sei aber hervorgekommen, dass der Zurückweisungsbescheid vom 17.August 1998, mit dem die Berufung vom 21. April 1995 gegen den Einkommensteuerbescheid 1989 vom 29. März 1995 gem. § 273 Abs. 1 lit a BAO als unzulässig zurückgewiesen wurde, von der Abgabenbehörde I. Instanz aufzuheben gewesen…
…Der gegenständliche Antrag sei daher wegen des fehlenden Antragsrechtes und in Ermangelung eines wirksamen Grundlagenbescheides als unzulässig zurückzuweisen. Wenngleich der Bw. durch die Abweisung des Antrages mit dem bekämpften Bescheid anstelle einer Zurückweisung seines Anbringens nicht in seinem Rechtsschutzinteresse beschwert werde, sei der Bescheidspruch doch…
…die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Im Beschwerdefall hat das HZA Wien mit der Berufungsvorentscheidung vom 7. Mai 1998, Zl. 100/41015/98, die Berufung vom 8. April 1998 als unzulässig zurückgewiesen und diese Entscheidung damit begründet, dass der Bf. mit seiner Unterschrift in der Spalte…