…sind sie nach der Auffassung des Gerichtes als absolut nichtige Verwaltungsakte anzusehen (als nicht ergangene F-Bescheide nach BP für den Beschwerdezeitraum 2005 bis 2007). Die dagegen gerichtete Beschwerde war daher als unzulässig zurückzuweisen. Diesbezüglich existiert auch eine ständige Rechtsprechung (siehe dazu VwGH 30.05…
…ist sie unwirksam. Auch der Verwaltungsgerichtshof führte in seinem Erkenntnis vom 14.01.1993, 92/09/0293 aus, dass bei aufrechtem Bestand einer Zustellbevollmächtigung nicht an die Partei selbst zugestellt werden könne. Da die Straferkenntnisse somit rechtsunwirksam ergangen sind, waren die Beschwerden als unzulässig zurückzuweisen…
…einfach mittels der Zurückweisung von Beschwerden (als unzulässig) gegen Bescheide, deren Unwirksamkeit sich erst im Rechtsmittelverfahren herausgestellt hatte, der Überprüfung durch das Bundesfinanzgericht entziehen durfte, sowie b) die Beschwerdeführerin ausdrücklich das Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung beantragt hatte und die belangte Behörde mit ihren Beschwerdevorentscheidungen unzulässigerweise gegen…
…die Zurückweisung der Anträge vom 17. März 2015 auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23. Februar 2017 in Anwesenheit von Dr. G., des Vertreters des Finanzamtes B. sowie der Schriftführerin zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet…
…Erledigungen wurde Beschwerde erhoben. Diese wurde mit Beschluss des BFG vom 03.09.2014 als unzulässig zurückgewiesen. (RV/6100256/2006) Darauf erließ das FA mit 16.10.2014 neuerlich nach Wiederaufnahme der Verfahren für das Jahr 2000 sowie das Jahr 2001 eine als Feststellungsbescheid intendierte…
…und Lohnsteuerprüfung der Jahre 2015 bis 2018 dargestellt und bezüglich des Vollmachtsverhältnisses die Rechtsansicht vertreten, dass die bevollmächtigte Vertreterin aus den näher dargestellten Gründen die Beschwerden nicht rechtswirksam für den Bf. eingebracht habe, weshalb diese gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen…
…dass Anbringen an das Finanzamt mit E-Mail oder telefonisch mangels Rechtsgrundlage als unzulässig zurückzuweisen seien. Der Bf. habe nämlich eine Kopie der Beschwerde auf ausdrücklichen Wunsch des Finanzamtes übersendet, um der Behörde das Auffinden seiner Bescheide zu erleichtern. Auch habe er zu diesen Zeitpunkt…
…den Höchstgerichten anfechtbar (VfGH 27.2.1990, B 1089/89). Das Finanzamt Österreich beantragt daher die Zurückweisung der Beschwerden als unzulässig." Das Finanzamt hat bis zur Vorlage der Beschwerden keinen Bescheid über die Fesetzung einer Zwangsstrafe erlassen. Für das Bundesfinanzgericht steht fest: Herr ***2***, Beschwerdeführer…
…können daher erst mit einer Beschwerde gegen das das Verfahren abschließende Erkenntnis angefochten werden. Dennoch erhobene Beschwerden sind als unzulässig gemäß § 156 Abs. 1 und 4 FinStrG zurückzuweisen (vgl. BFG 19.8.2019, RV/5300002/2019, u.a.). Ordnet daher der Vorsitzende eines Spruchsenates gegenüber…
…ging die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezember 2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren auf das Bundesfinanzgericht über. Gemäß § 323 Abs. 38 BAO sind am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat anhängige Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art…
…vorgelegen, weshalb der bekämpfte Anordnung nicht ergehen habe dürfen (Zollstrafakt Bl. 349 ff). Ebenso hat die B-GmbH, nunmehr C-GmbHi.L., solcherart fristgerecht gegen die Durchführung der Hausdurchsuchung am 12. Oktober 2011 Beschwerde erhoben und beantragt, diese für unzulässig (erkennbar: als rechtswidrig) zu erklären…
…Dass die Beschwerden länger als einen Monat nach Zustellung der gegenständlichen Einkommensteuerbescheide erfolgten, wird vom FA aber nicht behauptet. Insofern ist die Zurückweisung der Beschwerde mit der Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 31. Oktober 2014 unberechtigt. Am 10. September 2015 legte das FA die Beschwerden gegen Einkommensteuer…
…die Beschwerden daher zu Recht mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO idgF) gem. § 260 BAO idgF als verspätet zurückgewiesen. Zur Unzulässigkeit der Erhebung einer ordentlichen Revision: Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt nicht vor, zumal sich die Frist zur Erhebung einer (vormals) Berufung bzw. (nunmehr) Beschwerde und…
…der Schriftlichkeit im Sinne des § 866 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, JGS Nr. 946/1811) zu erfüllen (§ 4 Abs. 1 SigG), nicht in Betracht kommt (diese wird für FinanzOnline ohnehin fingiert, siehe oben). Damit allein steht schon fest, dass jenes von der belangten Behörde als Beschwerde…
…Rechtsbestand als unzulässig erachtet. Gegen diesen Zurückweisungsbescheid richtet sich die verfahrensgegenständliche Beschwerde, welche am 05.07.2019 eingebracht wurde. Die BAO enthalte keine Bestimmung, nach der ein Aufhebungsantrag aufgrund der verfahrensgegenständlichen Konstellation zurückzuweisen wäre. Das Gesetz sehe vielmehr eine Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aufgrund der Beseitigung…
…noch eine damit verbundene GEBÜHR bezahlen, welches uns als Parteien zu einem damit verbundenen "zugestellten BESCHEID" NICHT zur Zahlung gerecht worden wäre.“ 2. Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht 2.1. Vorlage der Beschwerden an den UFS Mit Vorlagebricht vom 7. September 2016 - eine Ausfertigung davon wurde…
…mwN). Nachdem den angefochtenen Bescheiden aus den genannten Gründen kein Bescheidcharakter zukommt, waren die dagegen gerichteten Beschwerden somit als unzulässig zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…1961/194 idgF., (BAO) als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Anschluss an eine bei der Beschwerde führenden Partei (Bf.) durchgeführten, die Jahre 2009 bis 2013 umfassende Außenprüfung erließ die…
…wird. Da sich die Rechtsfolge der Zurückweisung einer Beschwerde gegen nicht rechtswirksam ergangene Erledigungen bereits aus dem Gesetz ergibt und die Beurteilung der Qualität der angefochtenen als Feststellungsbescheide intendierten Erledigungen im Sinne der herrschenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erfolgte, war die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision auszusprechen.…
…wird. Da sich die Rechtsfolge der Zurückweisung einer Beschwerde gegen nicht rechtswirksam ergangene Erledigungen bereits aus dem Gesetz ergibt und die Beurteilung der Qualität der angefochtenen als Feststellungsbescheide intendierten Erledigungen im Sinne der herrschenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erfolgte, war die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision auszusprechen.…