Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Dipl.-Ing. Christoph Bauer als weitere Mitglieder des…
…Milderungs- und Erschwerungsgründe, wobei als mildernd die [finanzstrafrechtliche] Unbescholtenheit, die schwierige finanzielle Situation [im Tatzeitraum], das nunmehrige steuerliche Wohlverhalten, die Schadensgutmachung, das lange Zurückliegen der Tat, das Tatsachengeständnis, die schwierige persönliche Situation, als erschwerend hingegen der lange Tatzeitraum zu werten sei, die Geldstrafe bzw. - für…
…weder eine von der Gemeindekommission über die Schadenserhebung aufgenommene Niederschrift noch die für den Katastrophenfonds bestimmten Unterlagen vorgelegt. Bei dem nach seinen Angaben "drei oder vier Jahre" zurückliegenden Hagelunwetter seien mehrere Dachfenster zerstört worden. Warum bei der damaligen Schadensermittlung nicht auch zerstörte Dachziegel festgestellt wurden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend 1. Abweisung des Antrags vom 8. Dezember 2005 auf Gewährung von Familienbeihilfe für die Monate Juli 1996 bis August 2000 2. Zurückweisung des Antrags vom 8. Dezember…
…Mai 2003, ist insoweit unbeachtlich, da der Abweisungsbescheid (angefochtene Bescheid) über einen anderen Zeitraum abspricht und sowohl der Zeitraum Mai 1996 bis Mai 2003 als auch der Zeitraum Mai 1998 bis Mai 2003 länger als fünf Jahre zurückliegen. Soweit der Bw. darauf hinweist, dass sein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Berufungswerberin, vom 5. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 8. Februar 2008 betreffend die Einkommensteuer und Anspruchzinsen je für die Jahre 2001 bis 2003 entschieden: 1. Den Berufungen betreffend die Einkommensteuer wird…
…Notlage gelegen ist und weiters auch, dass der Milderungsgrund des langen Zurückliegens der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten gegeben ist. Demgegenüber blieb nach Ansicht des Berufungssenates der Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen längeren Tatzeitraum ebenfalls unberücksichtigt. Das vom Bw. vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz im…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Bestraften vom 25. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 25. Juli 2006, StNr. X, betreffend…
…ziehen. Ebenfalls zu Gunsten des Bw. ist bei der Strafbemessung ins Kalkül zu ziehen, dass die verfahrensgegenständlichen Tathandlungen bereits längere Zeit (die letzte Tathandlung war vor ca. zweieinhalb Jahren) zurück liegen, wobei sich der Bw. zwischenzeitig wohl verhalten hat, und im gegenständlichen Fall auch der…
…dass der Deliktszeitraum zu Punkt a) des Erkenntnisses mehr als 5 bzw. 4 Jahre zurückliege. Bei entsprechender Berücksichtigung dieser weiteren Milderungsgründe erweise sich die über die Bw. verhängte Geldstrafe als überhöht. Aus diesen Gründen werde nach Durchführung eines ergänzenden Ermittlungsverfahrens beantragt, das gegen die Bw…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder HR Dr. Wilhelm Pistotnig und Beamter Josef Gutl am 11. Mai 2004 über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Peter Schütz, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Wien vom…
…wird der Betrag der auf die betreffende Ware zu erhebenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben anhand der Bemessungsgrundlagen bestimmt, die für die Ware in dem am weitesten zurückliegenden Zeitpunkt galten, für den das Bestehen der sich aus dieser Lage ergebenden Zollschuld anhand der verfügbaren Angaben festgestellt werden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag.L,K., vom 10. September 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 21. August 2003 betreffend Einkommensteuer 2001 und die Festsetzung von Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 12. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 16. April 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe ab 1. Jänner 2007 entschieden: Die…
…der Pensionskassenauszahlung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 nur dann zustehe, wenn die Pensionszusage mindestens 7 Jahre zurückliege. Gegen diesen Einkommensteuerbescheid vom 1. Februar 2008 wandte sich die steuerliche Vertretung der Berufungswerberin und führte begründend Folgendes aus: "Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und…
…§ 124b Z 53 EStG 1988). Gemäß RZ 1110 LStR 2002 steht die begünstigte Besteuerung der Pensionskassenauszahlungen nur dann zu wenn die Pensionszusage mindestens sieben Jahre zurückliegt und ein statuarischer Anspruch (verbrieftes Recht) gegeben ist. Maßgeblich ist also der Ansparzeitraum. Sie haben am 01.09.2000…
…1988 sowie nach der Übergangsregelung für das Jahr 2001 gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 steht nur dann zu, wenn die Pensionszusage mindestens sieben Jahre zurückliegt und ein statuarischer Anspruch (verbrieftes Recht) gegeben ist. Maßgeblich ist also nicht der Abfindungszeitraum, sondern der Zeitraum des "Ansparens"…
…18. Dezember 2007 begehrte die steuerliche Vertretung des Berufungswerbers die Vorlage der Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat und führte aus, dass aus dem Gesetzestext sich die Voraussetzung, dass die Pensionszusage mindestens sieben Jahre zurückliegen müsse, nicht herauslesen lasse. Der Einkommensteuerbescheid 2005 sei mit Rechtswidrigkeit behaftet…
…im Jahr 2011 und somit nahezu [X] Jahre nach dem entscheidungsrelevanten Zeitpunkt. Die Beurteilung eines medizinischen Sachverhaltes zu einem Zeitpunkt, der über 20 Jahre zurückliegt, bereitet vor allem in jenen Fällen besondere Schwierigkeiten, in denen ein entsprechendes Krankheitsbild - im Gegensatz zu beispielsweise unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigungen…
…Einkommensteuerlich liegen keine (Betriebs)Einnahmen und keine Anschaffungsvorgänge vor. Ist bereits das Jahre zurückliegende Ursprungsgeschäft von einem Strafgericht rechtskräftig als Scheingeschäft beurteilt worden und werden vom Pflichtigen zu diesem Geschäft Folgegeschäfte behauptet, so sind auch alle weiteren Folgegeschäfte als Scheingeschäfte anzusehen und die Bindungswirkung gemäß…