…aufheben, oder b) abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen feststellen, oder c) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses absprechen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 22.11.1996, 92/17/0207) ist ein Feststellungsbescheid, der nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist oder im öffentlichen Interesse ergeht…
…wenn der betreffende Bescheid von einem Grundlagenbescheid abzuleiten sei. Unbestritten sei, dass der Grundlagenbescheid vom 10.02.1997 ebenso wie der Bescheid vom 28.10.2002 (Berufungsentscheidung) für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen sei. Damit habe jedoch auch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt…
… 3 Abs 3 BAO) zukommenden Aufgaben keinerlei Weisungen. Die Beurteilung der gegenständlichen Rechtsfragen hat anhand der gesetzlichen (insbesondere der Fristen-) Bestimmungen und unter Beachtung ihrer Auslegung durch die Höchstgerichte zu erfolgen. 2) Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 304 lit a BAO: Für die Bewilligung…
…wenn der betreffende Bescheid von einem Grundlagenbescheid abzuleiten sei. Unbestritten sei, dass der Grundlagenbescheid vom 10.02.1997 ebenso wie der Bescheid vom 28.10.2002 (Berufungsentscheidung) für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen sei. Damit habe jedoch auch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt…
…die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Feststellung dieser Art nicht ausschließen. All diese Voraussetzungen seien im konkreten Fall sehr wohl gegeben. Der VwGH habe dazu in seinem Erkenntnis vom 25. Juni 1990, 89/15/0108, erkannt, dass der Abgabepflichtige jedenfalls dann Anspruch auf Erlassung eines Feststellungsbescheides habe…
…von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung. Daher ist nach wie vor von einem ausländischen Arbeitskräfteüberlasser und somit der grundsätzlichen Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides nach § 5 Abs. 3 der DBA-Entlastungsverordnung auszugehen. Die Formulierung des oben zitierten § 5 Abs. 3 DBA-Entlastungsverordnung gibt der entscheidenden Behörde einen Ermessensspielraum…
…Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Gemäß § 188 Abs. 3 BAO ist Gegenstand der Feststellung gemäß Abs. 1 auch die Verteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. Der Spruch eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO hat neben dem Bescheidadressaten (§ 93 Abs. 2 BAO) die Art der Einkünfte…
…die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Feststellung dieser Art nicht ausschließen. All diese Voraussetzungen seien im konkreten Fall sehr wohl gegeben. Der VwGH habe dazu in seinem Erkenntnis VwGH 25. Juni 1990, 89/15/0108 erkannt, dass der Abgabepflichtige jedenfalls dann Anspruch auf Erlassung eines Feststellungsbescheides habe…
…mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinn des § 188 BAO (VwGH 24.2.2000, 97/15/0129). Solange Feststellungsbescheide dem Rechtsbestand angehören, ist ihr Inhalt zwingende Grundlage der abgeleiteten Bescheide (VwGH 16.3.1994…
…Geschicklichkeitsspiele eingeholt worden. Zur europarechtlichen Zulässigkeit brachte die Bw. vor, dass bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen die Republik Österreich wegen Verdachts der Gewährung EU-widriger Beihilfen an die xy5 und den xy6 eingebracht und eingeleitet worden sei (CP 176/2009). Werde die Anwendbarkeit…
…VwGH 22.11.1996, 92/17/0207; VwGH 25.3.1998, 98/12/0007). Im gegenständlichen Fall besteht allerdings auch kein Anlass für den Erlass eines allgemeinen Feststellungsbescheides nach § 92 BAO, wonach für den Zeitraum April 2007 bis April 2009 für A i.S.d. …
…keine Finanzierungsverbindlichkeit sondern eine Beteiligung bestanden habe, sodass auch mit Auflösung der KG keine Verbindlichkeit habe wegfallen können. Die Berufung vor allem gegen die Verfügung der Wiederaufnahme bleibe aufrecht. Über die Berufung wurde erwogen: Zum Verjährungseinwand: Entgegen der Ansicht der Bw unterliegen Feststellungsbescheide und darauf…
…99/15/0051 ergibt sich somit jedenfalls die Zulässigkeit der Erlassung eines kombinierten Feststellungs- und Nichtfeststellungsbescheides. 3.) Es wird hier die Ansicht vertreten, dass es zulässig ist, bei Anerkennung nur eines Teiles der Gesellschafter als Mitunternehmer einen Feststellungsbescheid und einen davon getrennten Nichtfeststellungsbescheid zu erlassen…
…Bescheid von einem Grundlagenbescheid abzuleiten ist. Unbestritten ist nunmehr, dass der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid vom 10.02.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt…
…Ö- SteuerberatungsgmbH nie eine Vollmacht erteilt habe, stelle das Finanzamt den angefochtenen Bescheid der Ö- SteuerberatungsgmbH zu. Damit sei dieser Bescheid mangels direkter Zustellung an die Bw. gemäß § 97 BAO unwirksam geblieben. Aus prozessualer Vorsicht beantrage sie ausdrücklich Zustellung des Feststellungsbescheides zu Handen ihres mit…
…Ö- SteuerberatungsgmbH nie eine Vollmacht erteilt habe, stelle das Finanzamt den angefochtenen Bescheid der Ö- SteuerberatungsgmbH zu. Damit sei dieser Bescheid mangels direkter Zustellung an die Bw. gemäß § 97 BAO unwirksam geblieben. Aus prozessualer Vorsicht beantrage sie ausdrücklich Zustellung des Feststellungsbescheides zu Handen ihres mit…
…der betreffende Bescheid von einem Grundlagenbescheid abzuleiten sei. Unbestritten sei nunmehr der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid vom 10. Februar 1997 als auch der Bescheid vom 28. Oktober 2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen. Damit habe jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt…
…der rechtlichen Zulässigkeit des gegenständlichen Antrages sei ferner die Tatsache, dass sich die Behörde seit 2004 weigere, über die Einkommensteuer 1992 endgültig zu entscheiden. Das Finanzamt habe zwar im Jahr 2006 mit dem Bw Details zur Einkommensteuer 1992 erörtert, jedoch von der Erlassung eines Bescheides…
…Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung zu Folge, wurde der Umstand der Falschadressierung der dem Einkommensteuerbescheid vom 29. April 1997 zu Grunde liegenden Feststellungsbescheide in einer Berufungsergänzung vom 4. Oktober 2002 und in der späteren Verwaltungsgerichtshofbeschwerde angeführt. Im gleich gelagerten Fall, der der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates…
…Sie waren die Rechtsgrundlage für meinen abgeleiteten Einkommensteuerbescheid 1989. Erst 2008 wurde dieser Rechtsschein durch Bescheide beseitigt. Genauso wie wenn ein Grundlagenbescheid (Feststellungsbescheid) durch einen anderen ersetzt wird, die jeweiligen Finanzämter neue abgeleitete Bescheide erlassen müssen, genauso müssen die Finanzämter ebenso dem Umstand Rechnung tragen…