…vorliegenden Fall war bei der Ermessensübung zu Ungunsten der Berufungswerberin zu berücksichtigen, dass sie auch für die Vorjahre die Umsatzsteuererklärungen erst nach mehrmaliger Erinnerung beim Finanzamt einreichte. Zu Gunsten der Berufungswerberin war zu berücksichtigen, dass aus der Umsatzsteuersteuerveranlagung für das Berufungsjahr 2008 eine Gutschrift resultierte…
…für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 363.-- bestimmt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung der Beschuldigten vom 31…
…die Entscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt wurde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 111 Abs. 1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit durch einen Dritten nicht…
…der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe von € 4.000,--, und die ziffernmäßig mit € 363,-- festgesetzten Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines…
…Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit durch einen Dritten nicht bewerkstelligen lassen, durch Verhängung einer Zwangsstrafe zu erzwingen. Zweck der Zwangsstrafe ist, die Abgabenbehörde bei Erreichung ihrer Verfahrensziele zu unterstützen und die Partei…
…Staat Arbeitslosengeld beziehen und nicht wie die Beschwerdeführerin einen kompletten Neuanfang wagen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden erster Instanz…
…dem Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens waren gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf…
…der den Staatshaushalt belasten würde, und hätte mit Unvermittelbarkeit zu rechnen. Ab August 2003 könnte er einen wesentlich besseren Tilgungsplan anbieten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und…
…Der Bescheid sei somit insgesamt in seiner Auswirkung exzessiv. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 111 Abs. 1 BAO sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Befolgung ihrer auf Grund gesetzlicher Befugnisse getroffenen Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit durch einen Dritten…
…zugleich dem Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafen und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines auf…
…gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen verhängt. Herr A.B. hat überdies gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG die Verfahrenskosten in Höhe von € 480,00 und die Kosten eines allfällige Strafvollzuges zu ersetzen, welche…
…und vollständig festgestellt. Der Strafrahmen reicht im gegenständlichen Fall bis € 11.780,55. Mit Verhängung einer Geldstrafe von € 1.300,00 wurde dieser Rahmen nur zu rund 11% ausgeschöpft. Die Geldstrafe wurde damit bereits im untersten Bereich des Strafrahmens bemessen, sodass damit auch…
…mit Setzung einer angemessenen Frist zur Erbringung der von ihm geforderten Leistung aufgefordert werden muss. Im Schriftsatz vom 7.11.2003 wendet der Berufungswerber ein, nicht gewusst zu haben, die Erklärungen bis 25.9.2003 einreichen zu müssen. Das Finanzamt hat in seiner Berufungsvorentscheidung ausdrücklich…
…ob "eine Benachrichtigung ausgestellt" worden sei. Möglicherweise sei diese mit anderen Postsendungen "wo anders gelandet". Es werde daher beantragt, vom "Zahlungsbefehl" Abstand zu nehmen. Das Finanzamt gab der Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 21. März 2003 im Wesentlichen mit der Begründung keine Folge, dass die Postsendung…
…dem Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe, die Wertersatzstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines…
…ihm eine Geldstrafe in voraussichtlicher Höhe von € 10.000,00 in Aussicht gestellt worden. Am Tag der mündlichen Verhandlung habe sich der Verteidiger zum Ladungstermin um maximal fünf Minuten verspätet. Grund dafür sei gewesen, dass im Infocenter die Anfrage nach den Räumlichkeiten der Verhandlung…
…wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des auf die Waren entfallenden Abgabenbetrages geahndet (§ 36 Abs. 3 FinStrG). Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe…
…eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine ihm obliegende abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und hiedurch die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit a FinStrG begangen zu haben. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß § iVm. § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in der…
…dem Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe, die Wertersatzstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG binnen eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und mittels eines gesondert zugehenden Erlagscheines…
…06 betragen habe. Daher sei auch die Zwangstrafe sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nicht gerechtfertigt. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 12.7.2004 als unbegründet ab. So sei die Festsetzung der Zwangsstrafe dem Grunde nach gerechtfertigt, weil die Erklärung…