…noch in der Jahresfrist gewesen sei, wäre es der Behörde möglich gewesen, diesen Bescheid durch die Oberbehörde aufheben zu lassen und diese hätte so eine rechtsrichtige Korrektur durchführen können. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von…
…4 BAO aufgrund der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen sind. Daraus ist auch die Begründung für die Abweichungen vom bisherigen Bescheid zu ersehen." Im Prüfungsbericht vom 15.6.2004 wird hinsichtlich Wiederaufnahme des Verfahrens im gleichnamigen…
…Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 2 BAO Die Bw. bringt weiters in Ihrem Berufungsschriftsatz vom 9.9.2008 vor, dass auf den Fehler, die Erlassung von Nichtbescheiden, bereits im damaligen Berufungsverfahren (gegen den Grundlagenbescheid) aufmerksam gemacht wurde. Dementsprechend ist der Entscheidung des…
…den Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2002 und gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer 2003 richtet, als unbegründet abgewiesen. 2. Der Berufung wird, soweit sie sich gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer 2002 richtet, teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind…
…neben Einkünften aus Kapitalvermögen auch solche aus der Inbestandgabe einer in 1190 Wien, GGasse, gelegenen Wohnung. Im Zuge eines die Jahre 1999 bis 2001 umfassenden Prüfungsverfahrens wurden nachstehend relevanten Feststellungen getroffen: Tz 13, 20 a Wiederaufnahme des Verfahrens zur Einkommensteuer 2000 sowie Ablösevereinbarungen im Jahr…
…auf Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Zulässigkeit der Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für den Zeitraum 1998 bis 1999 Eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist gemäß § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit…
…Wert der Mobiltelefone von netto € 54.371,54 zuzüglich € 10.874,31 Umsatzsteuer eine Erhöhung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit um € 65.245,85. Gegen die oben beschriebenen Bescheide vom 21. September 2004 betreffend die Umsatzsteuer 2003, die Wiederaufnahme des Verfahrens für…
…Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen sein, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hatte. Unter Sache ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte. Bei einem verfahrensrechtlichen…
…Mit einer am 7.12.2006 per Telefax eingelangten Eingabe nahm der Bw. den Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung zurück Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens in Bezug auf den Bescheid über den MKZ vom 16.02…
…Ergebnissen ergänzender Ermittlungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz (Recherchen in der EDV- Datenbank) war verifizierbar, dass die Bw. zumindest im Zeitraum von 1991 bis 1996 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezogen hat. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens zur Einkommensteuer für…
…Vornahme einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO jedenfalls das Hervorkommen einer neuen Tatsache voraus. Vom Hervorkommen einer neuen Tatsache könne jedoch nicht die Rede sein. Die von M. K. an die Bw. gelegte Rechnung sei nämlich im Zeitpunkt der Erlassung des Umsatzsteuererstbescheides…
…die "K.AG " erließ und diesem Bescheid mangels gültigen Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehlte. Um die Zulässigkeit des verfahrensgegenständlichen Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 1989 beurteilen zu können, ist zuerst zu prüfen, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 1989 bereits eingetreten ist. Gemäß…
…Ermessen begründet hat, erweist sich das diesbezügliche Berufungsbegehren als berechtigt. Aus vorgenannten Gründen war der Berufung betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer- und Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 2002 stattzugeben und hatte die ersatzlose Aufhebung der bekämpften Wiederaufnahmebescheide zu erfolgen. 2. Berufung gegen…
…als Geschäftsführer der GmbH herangetreten, den Kredit in sein persönliches Zahlungsversprechen zu nehmen. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Zur Frage der Zulässigkeit der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen (ua.) in all jenen…
…Die Bw. habe über zivilrechtlich gültige Verträge jeweils ordnungsgemäße Fakturen der beiden Verkäuferinnen erhalten. Es gebe darin beim besten Willen keine Rechtswidrigkeit, die den im gegenständlichen Fall vorgenommenen Vorsteuerabzug verwehren würde. Demnach gebe es auch keinen ersichtlichen Grund, der eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303…
…Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO zugrunde liegt. 1) Eintritt der Verjährung Um die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens und damit des auf diese Maßnahme gerichteten Antrages beurteilen zu…
…Fall einer detaillierten Prüfung der Erklärungsangaben - sei es vor Bescheiderlassung, sei es (wie hier) im Wege einer Kontrolle nach Bescheiderlassung - kann es dazu kommen, dass auch mögliche Doppelabsetzungen (wie hier) überprüft werden. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen…
…entsprechenden Sachbescheide (Einkommensteuer der Jahre 1999 und 2000) zu berichtigen. Das Finanzamt führte in der abweisenden Berufungsvorentscheidung aus, gemäß § 148 Abs. 3 BAO dürfe ein Prüfungsauftrag für bereits geprüfte Abgabenarten und Zeiträume ua. dann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß …
…Verschulden der Einschreiterin im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht werden konnten, bzw. zu welchem Zeitpunkt sie von den angeblichen Wiederaufnahmsgründen Kenntnis erlangt hätte. Das Fehlen derartiger Darlegungen ist kein bloßes - behebbares - Formgebrechen, sondern ein inhaltlicher Mangel, bei welchem mit einer Zurückweisung des Antrages auf Wiederaufnahme…
…29. Oktober 2003 beantragte der steuerliche Vertreter des Bw. die Vorlage der Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide hinsichtlich Einkommensteuer für 1999 bis 2001 an den unabhängigen Finanzsenat. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Zulässigkeit der Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 1999…