…BAO betreffend die Jahre 1997 bis 2001 wurden lt. BP- Bericht vom 3. August 2004 ua nachstehende Feststellungen getroffen: "Tz 14 vereinnahmte Entgelte: Die Einnahmen werden, vermehrt um den Zufluss, vermindert um die in den Folgejahren erklärten Zahlungen, in folgender Höhe der Umsatzsteuer unterworfen: |…
…Daher ist es in Anbetracht der oben zitierten Bestimmung des § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 und der darin normierten Zuflussfiktion nicht entscheidungswesentlich, dass die Zahlungen von der IEF-Service GmbH erst im Jahr 2012 geleistet wurden..." Der Bw. stellte mit Schriftsatz vom 16…
…Geschäftsverlauf und jedenfalls bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, die zu leistenden Vergütungen anzupassen."). Weiters ist richtig, dass bei der Beurteilung, in welcher Höhe die Geschäftsführerbezüge zugeflossen sind, das Zufluss-/Abflussprinzip des § 19 Abs. 1 EStG1988 anzuwenden ist, da der Bw seinen Gewinn gemäß § 4 Abs…
…FA von einer verdeckten Ausschüttung an natürliche (Privat)Personen aus; damit liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor. Verdeckte Ausschüttungen sind daher im Zeitpunkt des Zufließens bei den Gesellschaftern zu erfassen. Der Zufluss tritt im Zeitpunkt der Bereicherung ein. (Kirchmayr in Doralt/Kirchmayr/Mayer/Zorn EStG16, § 27…
Aus der Argumentation des Geschäftsführers der Bw selbst und auch der ihres steuerlichen Vertreters in der Berufung wird immer wieder die Unterstützung der Familie des Geschäftsführers der Bw in einer wirtschaftlich schwierigen Situation betont, ebenso die Notwendigkeit die Situation bei der A GmbH zu bereinigen…
…Abs 1 EStG 1988 würden Einnahmen in jenem Kalenderjahr als bezogen gelten, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen seien. Ein Zufluss von Einnahmen im Sinne des § 19 Abs 1 EStG erfolge in jenem Jahr, in dem der Steuerpflichtige rechtlich und wirtschaftlich die Verfügungsmacht über die…
…vor Fälligkeit gutgeschrieben, führt aber eine Behebung vor Fälligkeit zu Schuldzinsen, ist ihm der Betrag erst mit Fälligkeit (WertsteIlung) zugeflossen. Denn der Zufluss setzt voraus, dass der Steuerpflichtige über den Betrag nach Gutdünken frei verfügen kann (VwGH 20.9.1988, 88/14/0114). Werden im…
…EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Erst mit dem Abgabenänderungsgesetz 2005 (AbgÄG) wurden Nachzahlungen im Insolvenzverfahren in den Kreis jener Einnahmen aufgenommen, für die das Zuflussprinzip des § 19 EStG 1988 nicht gilt (vgl Hofstätter/Reichel, aaO…
…Der Bw. ersuche um Kontrolle und Neuberechnung. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Verfahren, ob die im Jahr 2011 überwiesene Pensionsnachzahlung im Jahr des Anspruches oder nach Ansicht des Steuerpflichtigen im Jahr des Zuflusses der Besteuerung zu unterziehen ist. § 19 Abs. 1…
…Arbeit aus dem Beschäftigungsverhältnis mit der Fa. CF KEG.im Jahr 2008 zugeflossen sind. Gemäß § 2 Abs. 1 EStG 1988 ist der Einkommensteuer das Einkommen zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Ein Zufluss von Einnahmen i. S. d. § 19 Abs…
…zweiter Satz hinausgehende Zuordnung zum Zeitraum der wirtschaftlichen Zugehörigkeit bewirkt werden (siehe EB zu § 19 Abs. 1 EStG idF BudBG 2001). Diese Nachzahlungen sind somit nicht im Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses, sondern in dem Zeitraum, für den der Anspruch besteht, als Einkünfte zu erfassen (Doralt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S, Eisenbieger, in W, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. HS (im Folgenden…
…Service GmbH für den Zeitraum vom 23.3.2009 bis 30.6.2009 erhaltenen bedingten Kündigungsentschädigung iHv € 11.608,52 im Jahr des Zuflusses (2009) und verwies dazu auf die arbeitsrechtliche Beurteilung einer solchen Kündigungsentschädigung: Darnach werde eine unbedingte Kündigungsentschädigung sofort mit Beendigung des…
…VwGH Erk. v 30.11.1993,Zl 93/14/0155 erfolgt daher ein Zufluss an Einnahmen (Umsätzen), da die Gesellschafter des Leistungsempfängers (Mieter) eine beherrschende Stellung gegenüber dem leistenden Unternehmen (Vermieter) ausüben und die K.KEG im Prüfungszeitraum nicht illiquid war. Somit gelten die bisher…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 21. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 19. Dezember 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…ihn tatsächlich und rechtlich verfügen könne. Sei der Empfänger gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter jener Gesellschaft, die sein Schuldner sei, sei der Zufluss von Bezügen grundsätzlich bei Fälligkeit der Forderung anzunehmen, vorausgesetzt dass die GmbH nicht zahlungsunfähig sei. Das seitens des Bw. vorgebrachte Argument bezüglich Zahlungsunfähigkeit der S…
…zugeflossen, für das der Anspruch besteht (AbgÄG 2005, BGBl I 2005/161 ab 1.1.2006). Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2005 (AbgÄG) wurden Nachzahlungen im Insolvenzverfahren in den Kreis jener Einnahmen aufgenommen, für die das Zuflussprinzip des § 19 EStG 1988 nicht gilt (vgl Hofstätter/Reichel, aaO…
…unterworfen wurden. In der hiergegen fristgerecht erhobenen Berufung vom 12. Juni 2008 begehrte der Berufungswerber die steuerliche Erfassung der von der IAF Service GmbH erhaltenen Insolvenzgelder im Jahr des Anspruchsbestehens und nicht im Jahr des Zuflusses, da die Insolvenz seines Arbeitgebers nach dem 31. Dezember…
…November bis 31. Dezember 2004 sei am 1. März 2005 überwiesen worden. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist der Zeitpunkt des Zuflusses von Einnahmen der Gattin für die Berechnung der Einkunftsgrenzen für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages. Gemäß § 19 Abs. 1 EStG sind Einnahmen in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des VN BW vom 17. Jänner 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 17. Dezember 2002 betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer wird in Höhe von…