…nur dann vor, wenn eine Gewinnabsicht bestehe. Gewinnabsicht liege nur dann vor, wenn nicht Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuss angestrebt werde. "Zufallsgewinne" seien nicht zu versteuern. In der Vergangenheit (Anlage der Steuernummer, bisherige Veranlagungen) sei stets auch von Seiten des Finanzamtes davon ausgegangen worden, dass keine…
…Import und Export von kunstgewerblichen Gegenständen wie Ikonen, Holzschnitzfiguren und Geschenkartikeln befassende Handelsunternehmen habe seit seiner Gründung im Jahr 1972 mit Ausnahme von Zufallsgewinnen (1977: S 3.921,00; 1981: S 1.878,00 und 1985: S 10.272,00) bis einschließlich 1999 nur Verluste…
…wenn sich der Steuerpflichtige zu Beginn des Streitzeitraumes - von da an gerechnet und unbesehen möglicher Zufallsgewinne - bei im Wesentlichen unveränderter Fortsetzung keine Hoffnung auf einen zukünftigen Gesamterfolg in einem angemessenen Zeitraum machen durfte. Strukturverbessernde Maßnahmen (wozu im Übrigen auch die Beendigung einer offensichtlich nicht bzw…
…Andernfalls ist Liebhaberei (Voluptuar) gegeben. Die damit verbundenen Verluste (bzw. Verlustanteile) sind steuerlich weder ausgleichs- noch vortragsfähig. Allfällige "Zufallsgewinne" werden nicht besteuert (vgl. VwGH vom 3.7.1996, Zl. 93/13/0171). Der für das Einkommensteuerrecht entwickelte Begriff der Liebhaberei hat nach der Judikatur des…
…an die Gesellschafter jeder Art sind zwingend zu unterlassen und nichtig und lösen eine unbedingt und unverzüglich vorzunehmende Rückzahlungsverpflichtung aus. Etwaige Zufallsgewinne sind in der Gesellschaft zu belassen und im Sinne des gemeinnützigen Gesellschaftszweckes zu verwenden. Im Unternehmen der Bw. fand eine abgabenbehördliche Außenprüfung statt…
…Y in Höhe von 54.166,66 € und einen Gewinn in Höhe von 35.991,53 € aus. Dieser Gewinn wurde einer steuerfreien "Rücklage aus Zufallsgewinne" zugewiesen. Die Bildung dieser Rücklage wurde im Zuge einer Betriebsprüfung in Frage gestellt. Dazu stellte die Prüferin fest…
…Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss führen würden. Andernfalls sei Liebhaberei gegeben. Die damit verbundenen Verluste seien steuerlich weder ausgleich- noch vortragsfähig. Allfällige Zufallsgewinne würden nicht besteuert. Herr Dr. P würde in der Gasse in Ort Schlafstellen vermieten. Aus dieser Vermietung seien bisher folgende Ergebnisse erklärt bzw. veranlagt…
…Gesamtüberschuss führen. Andernfalls ist Liebhaberei (Voluptuar) gegeben. Die damit verbundenen Verluste sind steuerlich weder ausgleichs- noch vortragsfähig. Allfällige Zufallsgewinne werden nicht besteuert. Seit Beginn Ihrer gewerblichen Tätigkeit im Jahr 2003 wurden laufend Verluste erklärt. Wie aus der Relation der Einnahmen zu den Ausgaben, aber auch…
…BAO, die über einen unentbehrlichen bzw. entbehrlichen Hilfsbetrieb hinausgehe. Es deuten alle Umstände darauf hin, dass die geringen Gewinne keine Zufallsgewinne darstellen, sondern durch steuerliche Gestaltung auf ein geringes Maß reduziert worden seien. Im Jahr 2001 seien Sparbücher realisiert worden, wo die Vermutung nahe liege…
…Dies sei mit der Auflage erfolgt, den Bestand zu sortieren und aufzuarbeiten. Es führe zwar Gewinnabsicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit, jedoch seien Zufallsgewinne hierfür nicht schädlich. Die Vereinsrichtlinien würden von einer im Wesentlichen ausgeglichenen Gebarung sprechen. Schwankungen in einzelnen Jahren seien hierfür unbeachtlich, insbesondere dann…
…Einnahmen/Ausgaben-Rechnung keine periodenreine Abgrenzung zulasse, sei auch die Abgrenzung der Zuflüsse buchhalterisch nicht möglich und habe naturgemäß zu Zufallsgewinnen geführt. Die im Jahr 2001 erhaltene Subvention stamme von der LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Ges.m.b.H.. Auch diese sei für Öffentlichkeitsarbeit verwendet…
…45 Abs. 3 BAO, die über einen unentbehrlichen bzw. entbehrlichen Hilfsbetrieb hinausgehe. Es deuten alle Umstände darauf hin, dass die geringen Gewinne keine Zufallsgewinne darstellen, sondern durch steuerliche Gestaltung auf ein geringes Maß reduziert worden seien. Im Jahr 2001 seien Sparbücher realisiert worden, wo die…
…geringe Gewinne von 85,51 € bzw. 49,97 € erzielt (Summe der Gewinne somit 135,48 €). Die geringen Gewinne können daher nur als Zufallsgewinne gewertet werden. Im Übrigen wurden im Jahr 2002 gar keine Reisespesen erklärt, was Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben…
…oder das Erzielen von Einnahmen von völlig unbedeutender Größenordnung angestrebt wird. Tatsächlich auftretende, jedoch nicht erstrebte Gewinne (Zufallsgewinne) ändern nichts am Vorliegen eines Geschäftsbetriebes, nachhaltig anfallende Gewinne führen jedoch zur Annahme eines - prinzipiell zum Verlust abgabenrechtlicher Begünstigungen führenden - Gewinnbetriebes. In § 2 der Satzung ist festgelegt…
…14/0078, bzw. VwGH 27.5.1999, 87/15/0113). Daher sind neben Verlustjahren auch (vereinzelte) Gewinnjahre ("Zufallsgewinne") in die Betrachtung mit einzubeziehen (UFS 25.9.2003, RV/1152-L/02). Die LVO unterscheidet Betätigungen mit - widerlegbarer - Annahme einer Einkunftsquelle (§ Abs. 1 LVO), Betätigungen mit…
…einem Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss führen. Andernfalls ist Liebhaberei (auch Voluptuar bezeichnet) gegeben. Die damit verbundenen Verluste (bzw. Verlustanteile) sind steuerlich weder ausgleichs- noch vortragsfähig. Allfällige "Zufallsgewinne" werden nicht besteuert (vgl. VwGH vom 3.7.1996, Zl. 93/13/0171). Gemäß § 1 Abs. 2 Z 3…
…hat die Geschäftsherrin unzweifelhaft einen Gewinn erzielt, weil der wertlosen eigenen Tätigkeit (Einräumung von wertlosen stillen Beteiligungen) der Zufluss von Geldbeträgen gegenüberstand. Da es sich dabei nicht um sogenannte Zufallsgewinne handelte, lag die Gewinnabsicht bei der Geschäftsherrin jedenfalls vor. Jedoch stellte die tatsächliche Tätigkeit der…
…verbundenen Verluste (bzw. Verlustanteile) sind steuerlich weder ausgleichs- noch vortragsfähig. Allfällige "Zufallsgewinne" werden nicht besteuert. Da sich bei Weiterverrechnung der Miete in gleicher Höhe - auch auf Dauer gesehen - kein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ergeben kann, noch eine Überschusserzielungsabsicht feststellen lässt, handelt es sich…
…wenn sich der Steuerpflichtige zu Beginn des Streitzeitraumes - von da an gerechnet und unbesehen möglicher Zufallsgewinne - bei im Wesentlichen unveränderter Fortsetzung keine Hoffnung auf einen zukünftigen Gesamterfolg in einem angemessenen Zeitraum machen durfte. Strukturverbessernde Maßnahmen (wozu im Übrigen auch die Beendigung einer offensichtlich nicht bzw…
…2.2006, Zl. 2004/14/0082). 5. Rechtsfolgen der Beurteilung als Liebhaberei: Die Beurteilung Ihrer Vermietungstätigkeit als Liebhaberei hat folgende Rechtsfolgen: → ertragsteuerlich sind Verluste und Zufallsgewinne unbeachtlich, die Betätigung ist insgesamt Liebhaberei (von Anfang an, keine Anlaufverluste) → umsatzsteuerlich ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen, und…