…damit verbundenen Verluste (bzw. Verlustanteile) sind steuerlich weder ausgleichs- noch vortragsfähig. Allfällige "Zufallsgewinne" werden nicht besteuert. Rz 103: Seit 1990 wurden zwei Liebhabereiverordnungen erlassen (Verordnung BGBl 1990/322Die Begriffe "Einkünfte" und Verordnung BGBl 1993/33). Auf Basis des VfGH-Erkenntnisses vom 12. Dezember 1991"Einkommen"…
…nur dann vor, wenn eine Gewinnabsicht bestehe. Gewinnabsicht liege nur dann vor, wenn nicht Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuss angestrebt werde. "Zufallsgewinne" seien nicht zu versteuern. In der Vergangenheit (Anlage der Steuernummer, bisherige Veranlagungen) sei stets auch von Seiten des Finanzamtes davon ausgegangen worden, dass keine…
…Import und Export von kunstgewerblichen Gegenständen wie Ikonen, Holzschnitzfiguren und Geschenkartikeln befassende Handelsunternehmen habe seit seiner Gründung im Jahr 1972 mit Ausnahme von Zufallsgewinnen (1977: S 3.921,00; 1981: S 1.878,00 und 1985: S 10.272,00) bis einschließlich 1999 nur Verluste…
…allenfalls anfallende Zufallsgewinne unterliegen nicht der Besteuerung und anfallende Verluste sind unbeachtlich (siehe hiezu weiters Rz 319 bis 428). Zur umsatzsteuerlichen Behandlung unentbehrlicher Hilfsbetriebe siehe Rz 463. Typische Beispiele eines unentbehrlichen Hilfsbetriebes (siehe auch Rz 253 bis 318): Sportbetrieb von Sportvereinen, Konzertveranstaltungen eines Musik- und…
…wenn sich der Steuerpflichtige zu Beginn des Streitzeitraumes - von da an gerechnet und unbesehen möglicher Zufallsgewinne - bei im Wesentlichen unveränderter Fortsetzung keine Hoffnung auf einen zukünftigen Gesamterfolg in einem angemessenen Zeitraum machen durfte. Strukturverbessernde Maßnahmen (wozu im Übrigen auch die Beendigung einer offensichtlich nicht bzw…
…1 Sportbetrieb Rz 366: Der mit der Erzielung von Einnahmen verbundene Sportbetrieb von Sportvereinen stellt in der Regel einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb dar. Dabei erzielte Überschüsse (Zufallsgewinne) bleiben steuerfrei. Rz 367: Zum Sportbetrieb gehören alle durch den Betrieb veranlassten Einnahmen (Erlöse aus Sport- und Fitnessveranstaltungen, Werbeeinnahmen…
…da sie nach § 5 Z 3 lit. b KStG 1988 keinen Gewinn anstreben dürfen und daher nur Zufallsgewinne anfallen können. Zufallsgewinne beeinträchtigen die Befreiung nicht und unterliegen nicht der Besteuerung. Die Steuerbefreiung geht verloren, wenn Gewinnstreben vorliegt oder wenn auf Grund wiederholter Gewinne auf das…
…befristeten obligatorischen Solidaritätsbeitrags nach Art. 14 Abs. 1 dieser Verordnung zu setzen. Mit dem EKBFG habe Österreich die Verordnung umgesetzt und die Erhebung des EKB-f auf sog. "Zufallsgewinne" (Überschussgewinne von inländischen Unternehmen und Betriebsstätten, die Wirtschaftstätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich ausüben), eingeführt…
…des Unternehmens nicht auf Gewinn gerichtet ist und wird in § 9 Z. 2 der Satzung festgelegt, dass allfällige auftretende Zufallsgewinne nicht ausgeschüttet werden dürfen, sondern auf Grundlage entsprechender Beschlüsse der Generalversammlung auf neue Rechnung vorzutragen sind. § 4 enthält die erforderlichen Angaben über die finanziellen Mittel…
…Andernfalls ist Liebhaberei (Voluptuar) gegeben. Die damit verbundenen Verluste (bzw. Verlustanteile) sind steuerlich weder ausgleichs- noch vortragsfähig. Allfällige "Zufallsgewinne" werden nicht besteuert (vgl. VwGH vom 3.7.1996, Zl. 93/13/0171). Der für das Einkommensteuerrecht entwickelte Begriff der Liebhaberei hat nach der Judikatur des…
…zu keinem Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss führen (Liebhaberei). Die Ergebnisse aus diesen Betätigungen sind nicht als Teil des Einkommens zu erfassen, und zwar weder Verluste noch Zufallsgewinne (siehe EStR 2000 Rz 102, LRL 2012 Rz 3 und 130). Rz 352: Liebhaberei kann gemäß § 5 Liebhabereiverordnung, BGBl…
…Tatsächlich auftretende, jedoch nicht erstrebte Gewinne (Zufallsgewinne) ändern nichts am Vorliegen eines Geschäftsbetriebes, nachhaltig anfallende Gewinne führen jedoch zur Annahme eines - prinzipiell zum Verlust abgabenrechtlicher Begünstigungen führenden - Gewinnbetriebes (siehe Rz 181 bis Rz 183 sowie Rz 184 bis Rz 214). 1.2.1.3 Einkunftsart…
…Insofern scheint das Argument nahezuliegen, dass bei Über- bzw. Zufallsgewinnen - sofern sie in Art, Ausmaß und Berechnung tatsächlich auch die besonderen Umstände reflektieren - schon deshalb kein oder nur ein stark reduzierter Vertrauensschutz bestehen kann, weil sich die Entwicklung etwa des Gaspreises gänzlich der Disposition (und…
…Anmerkung: eine Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen ohne nach außen bindenden Charakter; in der damals geltenden Fassung) entbehrliche Hilfsbetriebe, da dort in der Regel nur Zufallsgewinne entstehen würden. Eine Körperschaftsteuer würde daher nicht anfallen. Bei der Beschwerdeführerin würden die einmal jährlich an einem Wochenende stattfindenden…
…Der Bf.] nimmt bereits seit dem Jahr 2010 an dem Spiel teil. Von Seiten der Betreiber des Spiels war immer von einem Spiel gesprochen worden, weshalb die Zufallsgewinne auch steuerfrei wären. Diese Aussage deckt sich auch mit der Aussage in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Einkommensteuergesetz…
…als ob er behaupten wollte, seine jahrzehntelange Tätigkeit als Beamter wäre Liebhaberei und die dabei erhaltene Gehalt keine lohnsteuerpflichtigen nichtselbständigen Einkünfte, sondern lediglich nicht steuerbare „Zufallsgewinne“. Als erfahrener und praktizierender Jurist weiß er auch, dass es einen solchen Rechtsanspruch nicht geben kann. Das Bundesfinanzgerichtverkennt aber…
…an die Gesellschafter jeder Art sind zwingend zu unterlassen und nichtig und lösen eine unbedingt und unverzüglich vorzunehmende Rückzahlungsverpflichtung aus. Etwaige Zufallsgewinne sind in der Gesellschaft zu belassen und im Sinne des gemeinnützigen Gesellschaftszweckes zu verwenden. Im Unternehmen der Bw. fand eine abgabenbehördliche Außenprüfung statt…
…Y in Höhe von 54.166,66 € und einen Gewinn in Höhe von 35.991,53 € aus. Dieser Gewinn wurde einer steuerfreien "Rücklage aus Zufallsgewinne" zugewiesen. Die Bildung dieser Rücklage wurde im Zuge einer Betriebsprüfung in Frage gestellt. Dazu stellte die Prüferin fest…
…Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss führen würden. Andernfalls sei Liebhaberei gegeben. Die damit verbundenen Verluste seien steuerlich weder ausgleich- noch vortragsfähig. Allfällige Zufallsgewinne würden nicht besteuert. Herr Dr. P würde in der Gasse in Ort Schlafstellen vermieten. Aus dieser Vermietung seien bisher folgende Ergebnisse erklärt bzw. veranlagt…
…Gesamtüberschuss führen. Andernfalls ist Liebhaberei (Voluptuar) gegeben. Die damit verbundenen Verluste sind steuerlich weder ausgleichs- noch vortragsfähig. Allfällige Zufallsgewinne werden nicht besteuert. Seit Beginn Ihrer gewerblichen Tätigkeit im Jahr 2003 wurden laufend Verluste erklärt. Wie aus der Relation der Einnahmen zu den Ausgaben, aber auch…