…Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird. Im Sinne dieses Artikels ist vorschriftswidriges Verbringen jedes Verbringen unter Nichtbeachtung der Artikel 38 bis 41 und 177 zweiter Gedankenstrich. Gemäß Abs.3 sind Zollschuldner: - die Person, die die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht hat…
…203 Abs.1 ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabepflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. Gemäß Abs.3 leg. cit. sind Zollschuldner: - die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen hat; - die Personen, die an dieser Entziehung beteiligt waren, obwohl sie wussten oder…
…000 Stück (1.360 Stangen) Zigaretten eingebracht und verwertet hätte. Die anteilsmäßige Heranziehung zur Entrichtung der Zollschuld sei im Ausmaß von 50 % hinsichtlich der erstgenannten Menge und von 25 % hinsichtlich der zweitgenannten Menge erfolgt. Bei der Abgabenberechnung sei von einem durchschnittlichen Zollwert von € 1…
…100/38917/99-49, betreffend eine mit Eingangsabgabenbescheid des Hauptzollamtes Wien vom 27.10.1999 zu Zl.100/38917/99-14 festgesetzte, für eingeschmuggelte Zigaretten nach Art.202 Zollkodex entstandene Zollschuld entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …
…Zweckmäßigkeitsgründen gegenüber allen Gesamtschuldnern in voller Höhe. Durch die Bezahlung der Abgabenschuld durch einen Gesamtschuldner ist diese in der Folge erloschen. Die Zollschuld hat aber im Zeitpunkt ihrer erstmaligen Geltendmachung gegenüber dem Bf. zu Recht bestanden. Mit Erkenntnis des Zollamtes Graz vom 18. Juni 2010…
…2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 25. Mai 2000, GZ. 100/65866/97-24, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass die Zollschuld nach Art. 202 Zollkodex (ZK) i.V. m. Art. 234 Abs. 2 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) entstanden…
…2000 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. Mai 2000, GZ. 100/65866/97-22, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass die Zollschuld nach Art. 202 Zollkodex (ZK) i.V. m. Art. 234 Abs. 2 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) entstanden…
…die Bf., dass dies nur für buchmäßige Erfassungen gemäß Art. 220 ZK iVm Art. 201 ZK gilt. Im gegenständlichen Fall erfolgte die Zollschuldentstehung nach Art. 204 ZK. Betreffend die erbrachte Sicherheitsleistung ist zu bemerken, dass diese für die Einfuhrabgabe Zoll erhoben wurde. Die Verwendung des…
…oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Gemäß Art. 215 Abs.1 erster Gedankenstrich ZK entsteht die Zollschuld an dem Ort, an dem der Tatbestand eintritt, der die Zollschuld entstehen lässt. Gemäß Art. 232 Abs.1 Buchstabe b ZK-DVO können Zollanmeldungen zur vorübergehenden…
…Sinne dieses Artikels ist vorschriftswidriges Verbringen jedes Verbringen unter Nichtbeachtung der Artikel 38 bis 41 und 177 zweiter Gedankenstrich. Gemäß Abs. 3 leg. cit. sind Zollschuldner: - die Person, die die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht hat; - die Personen, die an diesem Verbringen beteiligt waren…
…Zl. 100/44878/60/98, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben, die Zollschuld ist gemäß Art. 221 Abs. 3 Zollkodex verjährt. Entscheidungsgründe Nach Aufhebung der im Vorverfahren ergangenen Berufungsvorentscheidung mit Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates GZ ZRV/0092-Z2L/2004 vom 11…
…Warenlieferungen, eine Einreihung der gegenständlichen Waren in den Österreichischen Gebrauchszolltarif, eine Wertfeststellung für die Abgabenberechnung und die Ermittlung der Zollschuldner einschließlich des Zollschuldtatbestandes ermöglicht. Damit hat das Zollamt Innsbruck aber genau jene, unter dem Spezialitätsvorbehalt stehenden und daher einem Verwertungsverbot im Abgabenverfahren unterliegenden Erhebungen, zum…
…keine Kenntnis von irgendwelchen Malversationen bei Abwicklung der gegenständlichen Geschäftsvorgänge haben können. Außerdem wäre der Abgabenanspruch bereits verjährt, Österreich für eine Einhebung der Zollschuld nicht zuständig und darüber hinaus eine Bezahlung der Abgabenschuld durch den Bf. in Italien erfolgt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Mai 2006…
…Warenlieferungen, eine Einreihung der gegenständlichen Schmuckwaren in den Österreichischen Gebrauchszolltarif, eine Wertfeststellung für die Abgabenberechnung und die Ermittlung der Zollschuldner einschließlich des Zollschuldtatbestandes ermöglicht. Damit hat das Zollamt Innsbruck aber genau jene, unter dem Spezialitätsvorbehalt stehenden und daher einem Verwertungsverbot im Abgabenverfahren unterliegenden Erhebungen, zum…
…dem Bf. im bisherigen Verfahren keine Möglichkeit geboten worden, Stellung dazu zu beziehen, dass er als Gesamtschuldner einer Eingangsabgabenschuld angesehen werde. Darüber hinaus sei er auch gar nicht Zollschuldner, da keinerlei Anhaltspunkte für die geforderten subjektiven Tatbestandsmerkmale des Art. 202 Abs. 3 2. Gedankenstrich ZK…
…dem Bf. im bisherigen Verfahren keine Möglichkeit geboten worden, Stellung dazu zu beziehen, dass er als Gesamtschuldner einer Eingangsabgabenschuld angesehen werde. Darüber hinaus sei er auch gar nicht Zollschuldner, da keinerlei Anhaltspunkte für die geforderten subjektiven Tatbestandsmerkmale des Art. 202 Abs. 3 2. Gedankenstrich ZK…
…xxx vom 3. Dezember 2007, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes xy. wurde gegenüber dem Beschwerdeführer (Bf.) die Zollschuld gemäß Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 dritter Anstrich Zollkodex (ZK) im Betrage…
…verbracht wird, wobei vorschriftswidriges Verbringen jedes Verbringen unter Nichtbeachtung der Art.38 bis 41 und 177 leg.cit. ist. Gem. Art.202 Abs.3 Zollkodex sind Zollschuldner neben der Person, welche die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht hat u.a. auch die Personen, welche…
…Bj. bzw. Erstzulassung 1973) war im Zeitpunkt der Zollschuldentstehung älter als 30 Jahre und entspricht als so genanntes "Urmodell", welches von 1964 bis 1973 gebaut wurde, trotz der im Wesentlichen bis heute gleich lautenden Modellbezeichnung einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ. Der Porsche 911…
…das Vorhandensein oder den Verbleib der Ware, die der zollamtlichen Überwachung unterliegt, zu prüfen. Für die Entstehung der Zollschuld spielt es daher keine Rolle, wenn der Kraftfahrer der Bf. subjektiv der Meinung war, den Amtsplatz des Zollamtes zu Recht verlassen zu haben und ein Zollbedienstete…