…Sachverhaltes sei erwiesen, dass es sich bei dem vorgelegten Verzollungsdokument um eine Fälschung handelt. Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Überführung in den freien Verkehr im Bestimmungsland sei daher nicht erbracht worden. Der differenzierte Teil der Ausfuhrerstattung sei daher nicht zugestanden. Da der…
…Sachverhaltes sei erwiesen, dass es sich bei dem vorgelegten Verzollungsdokument um eine Fälschung handelt. Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Überführung in den freien Verkehr im Bestimmungsland sei daher nicht erbracht worden. Der differenzierte Teil der Ausfuhrerstattung sei daher nicht zugestanden. Da der…
…Sachverhaltes sei erwiesen, dass es sich bei dem vorgelegten Verzollungsdokument um eine Fälschung handelt. Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Überführung in den freien Verkehr im Bestimmungsland sei daher nicht erbracht worden. Der differenzierte Teil der Ausfuhrerstattung sei daher nicht zugestanden. Da der…
…ausgeführt, im Zuge von Ermittlungen sei festgestellt worden, dass das für den Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland vorgelegte Verzollungsdokument gefälscht worden ist. Das Erzeugnis müsse innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Annahme der Ausfuhranmeldung in unverändertem Zustand in das Drittland eingeführt werden…
…gab an, die exportierten Produkte seien ausschließlich aus Schinkenfleisch hergestellt worden und es habe sich bei den Exportwaren um ganze Stücke gehandelt. Hinsichtlich des Dokumentes betreffend die Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr in das Drittland führte die Bf. aus, Primärnachweise seien in Russland schwer…
…vom 21. Dezember 2001 beim Zollamt Salzburg/Erstattungen beantragt hat, die Frist für die Vorlage des Nachweises der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr im Drittland um drei Monate zu verlängern, da die notwendigen Dokumente vom Kunden noch nicht vollständig übermittelt worden wären, hat die…
…im Zuge von Ermittlungen sei festgestellt worden, das für den Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland vorgelegte Verzollungsdokument sei als nicht echt zu bewerten. Mit der auf dem vorgelegten Nachweis aufscheinenden Registriernummer sei in der Datenbank der russischen Zollverwaltung ein anderes als das vorgelegte…
…ausgeführt, im Zuge von Ermittlungen sei festgestellt worden, das für den Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland vorgelegte Verzollungsdokument sei als nicht echt zu bewerten. Mit der auf dem vorgelegten Nachweis aufscheinenden Registriernummer sei in der Datenbank der russischen Zollverwaltung keine Abfertigung registriert. Im…
…ausgeführt, im Zuge von Ermittlungen sei festgestellt worden, das für den Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland vorgelegte Verzollungsdokument sei als nicht echt zu bewerten. Mit der auf dem vorgelegten Nachweis aufscheinenden Registriernummer sei in der Datenbank der russischen Zollverwaltung keine Abfertigung registriert. Im…
…ausgeführt, im Zuge von Ermittlungen sei festgestellt worden, das für den Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland vorgelegte Verzollungsdokument sei als nicht echt zu bewerten. Mit der auf dem vorgelegten Nachweis aufscheinenden Registriernummer sei in der Datenbank der russischen Zollverwaltung keine Abfertigung registriert. Im…
…Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: a) das jeweilige Zolldokument oder eine Durchschrift oder Fotokopie…
…318 und Rundstempel mit der Nummer 378 vorgefunden worden. Die Abdrücke dieser Stempel würden mit Stempelabdrucken, die sich auf dem vorgelegten Nachweis über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland befinden, übereinstimmen. Nach Aussage eines Angestellten der C. habe er die betreffenden russischen Zollstempel in Wien…
…der Nummer 019 und ein Rundstempel mit derselben Nummer vorgefunden worden. Die Abdrucke dieser Stempel würden mit den Stempelabdrucken, die sich auf dem vorgelegten Nachweis über die Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Drittland befinden, übereinstimmen. Nach Aussage eines Angestellten der K-GmbH habe er die betreffenden…
…6. im Falle einer Ware in vorübergehender Verwahrung oder in einem Zollverfahren das Verbringen dieser Ware aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft oder in eine Freizone des Kontrolltyps I im Sinne von Artikel 799 oder ein Freilager ohne Erfüllung der vorgeschriebenen Zollförmlichkeiten; ......" Aus dem Abgabenakt ergeben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR. Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Dr. Doris Schitter und HR Mag. Johann Kraler über die Beschwerde der B.., Adr.B, vom 8. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 31…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., whft. W., vom 16. Jänner 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 14. Dezember 2005, Zl. 100/09406/2005, betreffend Eingangsabgaben, gemäß § 85c ZollR-DG entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des WG, XY, vom 13. Dezember 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 9. Dezember 2005, GZ 100/09186/2005, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 17. August 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 30. Mai 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 16. Mai 2007, Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden: Es wird festgestellt, dass die buchmäßige Erfassung der entstandenen Zollschuld und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 13. September 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 22. August 2011, GZ. 100000/49348/2011, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird dahingehend abgeändert, dass die Bemessungsgrundlage…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 19. September 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 21. August 2007, Zl. 100000/47354/2007-1, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 20. Juni 2007 fertigte das…