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UFSW RV/0519-W/03Zinsverzicht als verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2004

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dkfm.Z, Wirtschaftstreuhänder, 1120 Wien, B- Straße 91/21, vom 30. September 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf, vertreten durch OR Mag.K…

UFSI RV/0004-I/08Unterliegt der Verzicht auf Verzinsung einer Entnahmeverbindlichkeit (unbare Entnahme) der Gesellschaftsteuerpflicht gemäß § 2 Z 4 lit. c KVG ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.11.1993, 93/16/0104, VwGH 16.12.1993, 92/16/0065) unterliegt der durch den Zinsverzicht eines Gesellschafters bewirkte Vermögensvorteil für die Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer nach § 2 Z 4 lit. c KVG. Diese Rechtsprechung bezieht sich zwar nur auf…

UFSI RV/0632-I/02Verwirklichung der beantragten Steuerbefreiungstatbestände bei einem zinsenlosen Darlehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch OR Dr. Angelika Antretter, betreffend Schenkungssteuer vom 7. August 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass ausgehend von einem…

UFSW RV/3775-W/10Gesellschaftsteuerliche Beurteilung der Nichtverzinsung "unbarer Entnahmen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…000 ausgewiesen. Mit Abgabenerklärung vom 10. September 2009 wurde der Geschäftsfall "Zinsverzicht 2008 für unbare Entnahme-Anteile an W-KG" angezeigt und der Wert der Leistung mit € 163.125 bekannt gegeben. Das Finanzamt hat daraufhin der Bw mit Bescheid vom 10. Juni 2010, StrNr…

UFSW RV/3451-W/08keine gesonderte Gesellschaftsteuerpflicht bei Vereinbarung der Unverzinslichkeit der unbaren Entnahme im Einbringungsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2012

…Entscheidend für die Gesellschaftsteuerpflicht ist, ob die Leistung im Gesellschaftsverhältnis begründet ist, was für den Zinsverzicht der Fall ist. Im Umstand der Unverzinslichkeit ist der Tatbestand der freiwilligen Leistung gem. § 2 Z 4 lit c KVG gegeben. Lt. Vorhaltbeantwortung vom 13.03.2008 zum Vorhalt…

UFSW RV/3619-W/02Kein Gesellschafterdarlehen trotz textlich sehr ausführlicher Darstellung in der Buchhaltung und Gesellschaftsteuererklärung wegen Unverzinslichkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2009

…ist unverzinslich gewährt worden. Für die nicht verrechneten Zinsen überreiche ich die Kapitalverkehrsteuererklärung, wobei der Zinsverzicht gemäß der Beilage für das Jahr 1998 berechnet worden ist. Ich ersuche, die Kapitalverkehrsteuer an die Gesellschaft zur Vorschreibung zu bringen...." Mit Bescheid vom 22. Dezember 1999 setzte das…

UFSW RV/0347-W/04Umsatzsteuerliche Behandlung eines häuslichen Arbeitszimmers ab 1995
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2005Teil 3/3

…W/02 hingewiesen. Das zusätzlich zu den mit Kontenüberweisung tatsächlich vereinnahmten Mieteinnahmen im Wege des Zinsverzichts von der Mieterin erhaltene Mietentgelt für ein dem Bw im Jahr 1991 zinsenlos hingegebenes Darlehen wird auch für das Jahr 2002 mit netto (ATS 30.000,00) gemäß § 184…

UFSI RV/0426-I/11Steuerliche Anerkennung eines zwischen der Komplementär- GmbH und der KG vereinbarten Gewinnverzichtes ( "außerordentlichen Aufwandes")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2013

…nur fremdüblich, sondern unter kaufmännischen Gesichtspunkten geradezu zwingend. Das wirtschaftliche Engagement der GmbH, die ihrer KG notwendige Geldmittel in Form eines Zinsverzichtes zur Verfügung stelle, erfolge somit im ausschließlichen Interesse der GmbH und nicht aus der Nahebeziehung der Gesellschafter der KG. Zur Ansicht, diese Erklärung…

UFSI RV/0425-I/11Steuerliche Anerkennung eines zwischen der Komplementär-GmbH und der KG vereinbarten Gewinnverzichtes seitens der GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2013

…nur fremdüblich, sondern unter kaufmännischen Gesichtspunkten geradezu zwingend. Das wirtschaftliche Engagement der GmbH, die ihrer KG notwendige Geldmittel in Form eines Zinsverzichtes zur Verfügung stelle, erfolge somit im ausschließlichen Interesse der GmbH und nicht aus der Nahebeziehung der Gesellschafter der KG. Zur Ansicht, diese Erklärung…

UFSW RV/3883-W/08Zuwendung eines zinsenlosen Darlehens, Zinssatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012

…25. Der durchschnittliche Jahresbetrag beträgt hier somit € 3.176,25. Bei einer Laufzeit des Darlehens von 10 Jahren beträgt der Zinsverzicht insgesamt € 31.762,50. Um diesen Betrag wurde der Berufungswerber bereichert und ist dieser Wert für die Berechnung der Schenkungssteuer heranzuziehen. Zieht…

UFSW RV/1581-W/08Unbare Entnahmen und Gesellschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…Entscheidend für die Gesellschaftsteuerpflicht ist, ob die Leistung im Gesellschaftsverhältnis begründet ist, was für den Zinsverzicht der Fall ist. Im Umstand der Unverzinslichkeit ist der Tatbestand der freiwilligen Leistung gem, § 2 Z 4 lit c KVG gegeben. Da der Gesellschaftsvertrag keine Ausführung über Verzinsung und…

UFSW RV/0996-W/07Nichtanerkennung von Betriebsausgaben nach einer Betriebsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.12.2010Teil 3/7

…Zürich, keine Verzinsung mehr erfährt. In diesem Schriftstück gewährt Dr. M**** als Darlehensgeber einen befristeten Zinsverzicht bzw. Zinsnachlass unter der Bedingung, dass das Darlehen in Höhe von ATS 88.152.786,86 in halbjährlichen Raten bis zum 30.6.1999 bezahlt wird. Dr. M**** hält…

UFSW RV/0996-W/07Nichtanerkennung von Betriebsausgaben nach einer Betriebsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.12.2010Teil 4/7

…Dr. M****, Zürich, wurde eine Besserungsvereinbarung vom 28.6.1995 vorgelegt, nach der ein Zinsnachlass und ein Zinsverzicht gelten soll. Ende 1999 wird die Forderung Ip.**** Invest & Trade SA bis auf einen Restbetrag von ATS 10.000.000,00 abgeschrieben, das Darlehen Dr. M****, Zürich…

UFSL RV/0685-L/08Unverzinsliches Darlehen auf bestimmte und unbestimmte Dauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2010

…107.750,00 | (per 25. April 2007) 93.796,00 Aufgrund der Summe aller Ermittlungsergebnisse hat das FA ein zinsenloses Darlehen der Frau B angenommen und für diese freigiebige Zuwendung in Form eines Zinsenverzichtes die Bemessungsgrundlage für die vorzuschreibende Schenkungssteuer unter Berufung auf die §…

UFSW RV/2272-W/09Nachsicht, keine sachliche Unbilligkeit bei Rückforderung der Investitionszuwachsprämie infolge Zuerkennung der Gemeinnützigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.03.2010

…Dazu wäre darauf zu verweisen, dass im Rahmen der durchgeführten GPLA-Prüfung zum Einen der Ermessensspielraum sehr zu Gunsten der GmbH geübt und zum Anderen ein Zinsverzicht in Bezug auf die ratenweise zurückgezahlten Sozialversicherungsbeiträge geleistet worden wäre. Auch die Bank hätte ihren Beitrag durch eine…

UFSI RV/0561-I/03Passivierung von Zinsen aus Vermögenssparbüchern als Verbindlichkeit oder als Rückstellung sowie Bewertung von unverzinslichen Gehaltsvorschüssen (Arbeitnehmerdarlehen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009

…R 72/73, BStBl II 1976, 13). 4) Der Zinsverzicht der Bw stellt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates eine zusätzliche Gegenleistung für die von den Mitarbeitern an sie erbrachten Leistungen dar. Das Entgelt für die Kapitalnutzung besteht nicht wie üblich in Zahlungsmitteln, sondern in Dienstleistungen…

UFSW RV/1084-W/07Besteuerungsrecht Österreichs nach dem DBA Österreich-Niederlande für aus einem niederländischen Unternehmen gewährten Privatdarlehen resultierenden Zinsen, die einem Kontokorrentkonto gutgeschrieben und konsumiert wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2008

…vor, auf die Zinsen für seine Forderung gegenüber der VBWB verzichtet zu haben. Dieser Zinsenverzicht sei jedoch nicht richtig im Jahresabschluss der VBWB berücksichtigt worden. Daher seien Bilanzberichtigungen sowie eine Korrektur der Körperschaftsteuererklärungen der Jahre 2003 bis 2005 erfolgt. Das Argument des Finanzamtes, dass die…

UFSW RV/1743-W/05Aufwendungen iZm der Restitution enteigneten Vermögens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2008Teil 2/3

…DM entspreche. Die Darlehensumme habe somit nahezu zur Gänze Deckung auch in der verminderten Sicherheit gefunden, sodass ein fremder Dritter daher eine Verwertung einem Zinsverzicht vorgezogen hätte. Hierauf entgegnete der Bw., dass durch die BSE-Krise der Wertverlust wesentlich höher gewesen sei. Der Sohn des…

UFSI RV/0660-I/02Zinssatz und Bemessungsmethode bei unverzinstem Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…dass im Beschwerdefall ein anderer Tatbestand (Verzicht auf Forderung) verwirklicht worden sei; der Zinsverzicht sei aber gegenständlich aus Sicht des Darlehensgebers RK zu betrachten. Die bei anderweitiger Anlage zu sonst gleichen Konditionen vom Gesellschafter zu lukrierenden Zinsen habe der VwGH zB für den Zeitraum 1987…

UFSW RV/0244-W/07Gesellschaftsteuerrechtliche Beurteilung der Nichtverzinsung einer unbaren Entnahme anlässlich der Einbringung eines Betriebes in eine Kapitalgesellschaft gegen Abfindung mit bestehenden Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.05.2012

…v. 29.3.2006 wird von der gesetzlich möglichen Verzinsung gesprochen. Allerdings ist nicht nur wie in der Vorhaltsbeantwortung ausgeführt wird, der Zinsenverzicht gesellschaftsteuerpflichtig, sondern auch die unentgeltliche Nutzung. Das Finanzamt ersucht diese Aspekte bei der Entscheidung über die Berufung zu berücksichtigen. Bemerkt wird, dass…