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UFSL RV/2210-L/02Aussetzungszinsen bei Antragsabweisung bzw. behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2004

…Einhebung bzw. auf Grund der Bewilligung einer Einhebungsaussetzung Zahlungsaufschub eingetreten wäre. Aus dem diesem Zinsenbescheid angeschlossenen Berechnungsblatt ergibt sich, dass Bemessungsgrundlage der Zinsenvorschreibung im gesamten Zinsenberechnungszeitraum 14. April 2000 bis 17. November 2000 (218 Tage) ein Abgabenbetrag von 342.810,-- S gewesen ist. Dieser Betrag…

UFSL RV/1348-L/08Allfälliges Verschulden der Abgabenbehörde/des Abgabepflichtigen am Zustandekommen einer Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuernachforderung ist für die Anspruchsverzinsung ebenso irrelevant wie eine allfällige Verletzung des Treu- und Glaubensgrundsatzes (Vertrauensschaden). Anspruchszinsenberechnungszeitraum endet abgesehen von Fällen iSd. § 250 Abs. 2 BAO grundsätzlich nicht mit dem Tag der Erlassung des Stammabgabenbescheides, sondern mit dem der Bekanntgabe (§ 97 Abs. 1 BAO) des Stammabgabenbescheides vorangehenden Tag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…Höhe der Anspruchszinsen bestimmt § 205 Abs. 2 erster Satz BAO, dass die Anspruchszinsen an den variablen Basiszinssatz gekoppelt sind und pro Jahr 2 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz betragen. Der Zinsenberechnungszeitraum erstreckt sich gemäß § 205 Abs. 1 BAO vom 1. Oktober des dem Jahr…

UFSL RV/0787-L/05Anspruchszinsenfestsetzung von einer Einkommensteuernachforderung bei behauptetem Verschulden der Abgabenbehörde an der Unrichtigkeit der ursprünglichen Einkommensteuerfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006

…Zeitraum 1. Oktober 2004 bis 21. Juli 2005 (294 Tage) im Betrag von 59,47 € fest und legte dabei dem gesamten Zinsenberechnungszeitraum aktenkundig einen Tageszinssatz von 0,0095 % zugrunde. Gegen diesen Zinsenfestsetzungsbescheid legte der Abgabepflichtige mit Schreiben vom 26. Juli 2005 Berufung ein, beantragte…

UFSI RV/0468-I/13Keine Aussetzung der Einhebung wegen Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2013

…betrifft, so wurde von der Bw. dazu nichts vorgebracht. Insbesondere erhob die Bw. keinerlei Einwendungen gegen die Zinsenbemessungsgrundlage, den Zinsenberechnungszeitraum sowie gegen die im Beiblatt zum Zinsenbescheid ausgewiesenen Zinssätze. Somit genügt die Feststellung, dass nach der oben zitierten Bestimmung des § 212a Abs. 9 lit. b…

UFSI RV/0365-I/12Nichtbewilligung einer Aussetzung der Einhebung wegen ergangener Berufungsvorentscheidung in der Hauptsache und Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2012

…auch einem neuerlichen Aussetzungsantrag aufgrund der Einbringung eines Vorlageantrages nicht entgegen. Der Bw. hat keinerlei Einwendungen gegen die Zinsenbemessungsgrundlage, den Zinsenberechnungszeitraum sowie gegen die im Beiblatt zum angefochtenen Zinsenbescheid ausgewiesenen Zinssätze erhoben. Somit genügt die Feststellung, dass Aussetzungszinsen auch für die Zeit zu entrichten sind…

UFSL RV/0988-L/09Anspruchszinsen 2004 und 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…Berufungsfall bietet sachverhaltsmäßig auch keinen Raum für Abstandnahmen von den Anspruchszinsenfestsetzungen für 2004 und 2005 aus Gründen des § 205 Abs. 2 zweiter Satz BAO. Zu den erstinstanzlich herangezogenen Zinsenberechnungszeiträumen fällt allerdings auf, dass mit dem Anspruchszinsenbescheid 2004 Zinsen ab 1. Oktober 2005 bis einschließlich 15…

UFSI RV/0410-I/08Ablaufverfügung und Festsetzung von Aussetzungszinsen infolge Berufungsvorentscheidung in der Hauptsache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2010

…der Einkommensteuerbescheid 1999 noch nicht rechtskräftig sei, als nicht berechtigt. Da in der Berufung gegen den Aussetzungszinsenbescheid keine Einwendungen gegen die Zinsenbemessungsgrundlage, den Zinsenberechnungszeitraum sowie gegen die im Beiblatt zum Zinsenbescheid ausgewiesenen Zinssätze erhoben wurden, genügt die Feststellung, dass die Festsetzung der Aussetzungszinsen gesetzlich vorgesehene…

UFSI RV/0060-I/09Ablaufverfügung und Festsetzung von Aussetzungszinsen infolge Berufungsvorentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2009

…wurde das in der Berufung gegen die Ablaufverfügung erstattete Vorbringen wiederholt. Da keinerlei Einwendungen gegen die Zinsenbemessungsgrundlage, den Zinsenberechnungszeitraum sowie gegen die im Beiblatt zum angefochtenen Bescheid ausgewiesenen Zinssätze erhoben wurden, genügt die Feststellung, dass die Festsetzung der Aussetzungszinsen gesetzlich vorgesehene Folge des verfügten Ablaufes…

UFSI RV/0197-I/06Aussetzungszinsen bei Abweisung eines Aussetzungsantrages und erfolgloser Berufung gegen den Nichtbewilligungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2009

…31. 1. 2006 gab das Finanzamt der Berufung gegen den Zinsenbescheid vom 19. 7. 2005 teilweise statt, indem es die Aussetzungszinsen unter Zugrundelegung eines Zinsenberechnungszeitraumes vom 9. 9. 2003 bis zum 16. 6. 2005 auf 989,59 € herabsetzte. Übereinstimmung zwischen den Streitparteien bestehe darin…

UFSI RV/0254-I/07Behauptete Verjährung des Rechtes auf Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2009

…2001 bzw. 5. 6. 2003) zu vermindern (vgl. VwGH 15. 1. 1997, 95/13/0186). Der Zinsenberechnungszeitraum vom 25. 11. 1996 bis 28. 3. 2007 beginnt mit der vom Finanzamt angenommenen Zustellung des Bewilligungsbescheides vom 18. 11. 1996 (fünf Werktage später) und endet mit dem…

UFSW RV/3198-W/07Im Aussetzungszinsenverfahren ist die Richtigkeit des Grundlagenbescheides (hier: Haftungsbescheid) nicht zu prüfen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.03.2008

…gegenständliche Aussetzungszinsenbescheides aufzeigen, da diese Anträge erst nach Ergehen der Bescheide vom 22. Februar 2007 über die Abweisung von Aussetzungsanträgen gestellt wurden, daher keinen Einfluss auf den Zinsenberechnungszeitraum 11. August 2006 bis 22. Februar 2007 haben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 27…

UFSL RV/1836-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 1/2

…mit dem damals aktuellen Tageszinssatz von 0,0185 %. Auf Grund dieser Bemessungsgrundlagen ergaben sich danach für den erst genannten Zinsenberechnungszeitraum Stundungszinsen von 199,05 € und für den letzt genannten solche von 15,98 €, gesamt somit die bescheidmäßig vorgeschriebenen Stundungszinsen von 215,03 €…

UFSS RV/0161-S/06Berechnung Anspruchszinsen - Wirksamkeit Anzahlungen und Zeitpunkt der Bekanntgabe von Bescheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2007

…3 4. und 5. Satz BAO). Kommt es im Falle der Einkommensteuer für 2004 bis 42 Monate nach Beginn des Zinsenberechnungszeitraumes (1. Oktober 2005) weder zu einer Verrechnung noch zu einer Gutschrift, wird die Anzahlung ex lege wieder am Konto gutgeschrieben und verliert auf diesem…

UFSW RV/3883-W/08Zuwendung eines zinsenlosen Darlehens, Zinssatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Dipl.-Ing. A. Z., R., vertreten durch S.G., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, vertreten durch Frau ADir. RR Gertrud Braun, vom 12. August 2008 betreffend Schenkungssteuer im Beisein der…

UFSW RV/4204-W/02Abgrenzung eines Leibrentenvertrages zu einer gemischten Schenkung; gemeiner Wert der Rente, gemeiner Wert von GmbH-Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GH, Adr, vertreten durch Dkfm. Franz Feiner & Mag. Elisabeth Sandig Wirtschaftstreuhandkommanditgesellschaft, 1190 Wien, Cottageg. 45, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. April 2002 betreffend Rechtsgebühr zu ERfNr.xxx entschieden: Der…

UFSF RV/0100-F/08Begründung von Wiederaufnahmebescheiden und § 299 BAO - Bescheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bf, vertreten durch Dr. Winkler & Partner WTH-KEG, 6370 Kitzbühel, Josef-Pirchlstraße 5, vom 27. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 13. Dezember 2006 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für den Zeitraum…

UFSW RV/0604-W/07Vermietung einer gänzlich fremdfinanzierten Eigentumswohnung, Liebhaberei, Tilgungsträger, Endfälligkeit des Kredites, keine planmäßige Sondertilgung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.04.2011Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder im Beisein der Schriftführerin über die Berufung des Herrn J und der Frau P, vom 8. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Z., vom…

UFSW RV/2866-W/09Anspruchszinsen sind bis 2004 nur bis 42 Monate zu berechnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Regine Linder, Kommerzialrat Gottfried Hochhauser und Gerhard Mayrhofer im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über die Berufung des Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und…

UFSW RV/1121-W/07Anspruchszinsen werden bis zum Tag der Bekanntgabe berechnet, nicht mit einem fiktiven Zustelltag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, vertreten durch gmc-unitreu Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- GmbH, 1041 Wien, Schwindgasse 7, vom 22. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 18. November 2005 über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2004…

UFSZ2L ZRV/0360-Z2L/03Angemessenheit bei der Abgabenerhöhung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.11.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf.,vom 30. September 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 4. September 2004, GZ. 100/48956/46/2002, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gem. Art. 220 ZK entschieden:   Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben…