Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 31. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Mai 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Ansuchen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 29. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 8. März 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In seinem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 3. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. Jänner 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: 1. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. 2. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 25. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 20. Jänner 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben…
…ergangener Berufungsentscheidung vervielfacht. Im Übrigen seien auch gemachte Zahlungsvorschläge wiederholt nicht eingehalten worden und ließe sich kein entsprechender Zahlungswille erkennen. Gegen diesen Abweisungsbescheid wurde kein Rechtsmittel erhoben und erwuchs dieser somit in Rechtskraft. In weiterer Folge wurde seitens der SP-KEG versucht, Sanierungsmaßnahmen unter Einbeziehung…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 in der Finanzstrafsache gegen AB, geb. X, Adresse, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes C als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. Juni…
…Gläubiger kaum Ressourcen verbleiben, erkennbar um eine seinen finanziellen Möglichkeiten entsprechende Schuldenreduktion bemüht ist. Im Hinblick auf den zuletzt dokumentierten Zahlungswillen des Bf erscheint die Gewährung von monatlichen Ratenzahlungen in Höhe von € 300,00 auf Grund der aufgezeigten Verhältnissen geeignet, einerseits die wirtschaftliche Existenz…
…insbesondere im Hinblick darauf, dass die Bw. im Jahr 2002 ihren Zahlungswillen durch Einhaltung der vorgeschriebenen mtl. Ratenzahlungen dokumentiert hat und ihre Bemühungen eine weitere Einkommensquelle zu erzielen erfolgreich waren, die Einbringlichkeit der aushaftenden Geldstrafe derzeit nicht gefährdet. Der unabhängige Finanzsenat hat daher im Rahmen…
…d.h. ihren Zahlungswillen dokumentiere. Die Bw beantrage daher, den Bescheid über die Abweisung einer Zahlungserleichterung wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts und wegen Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften aufzuheben und zu Abdeckung des noch bestehenden Rückstands Raten zu € 5.000,00 pro Monat zu gewähren. Über die…
…Abstattung der Geldstrafe in Form monatlicher Ratenzahlungen bemühte und sie während des laufenden Verfahrens bislang sechs Zahlungen zu je 150,00 € (und damit mehr als die mit dem Finanzamt vereinbarten Zahlungen von jeweils 150,00 € monatlich) geleistet und damit ihren Zahlungswillen dokumentiert hat…
…sind ihnen beträchtliche Opfer zuzumuten. Vor Gewährung eines Nachsichtsansuchens ist es daher nicht unbillig darauf Bedacht zu nehmen, ob der in finanziell beschränkten Verhältnissen lebende Abgabenpflichtige seinen ernsthaften Zahlungswillen durch das Aufsichnehmen beträchtlicher Opfer, sei es durch die Entrichtung von regelmäßigen, seinen wirtschaftlichen und persönlichen…
…den übrigen Schulden (rd. S 4,5 Mill.) nicht einmal 10 % beträgt, würde sich eine Nachsicht nur zu Gunsten anderer Gläubiger auswirken. Aufgrund des mangelnden Zahlungswillens, der aufgezeigten Pflichtverletzung (Vorsorge für die zu erwartende Steuernnachforderung zu treffen) und dem Umstand, dass eine Nachsicht nur anderen…
…Bw. verschwiegen. Die Bw. hat inhaltlich nicht fundierte Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht und es trotz eines Ergänzungsvorhaltes des Finanzamtes unterlassen, ihre Ausführungen zu konkretisieren. Dies weist auf einen mangelnden Zahlungswillen durch rechtsmissbräuchliche Beantragung von Ratenzahlungen bzw. Stundungen zur Erwirkung einer Hemmung der Einbringung iSd. § 230 Abs. 3…
…doch im Rahmen der Ermessensübung eine Nachsicht abgelehnt. Es sei zu berücksichtigen, dass erst seit 2009 ein Zahlungswille vorhanden sei, der Abgabenschuldner jedoch bereits seit 1996 damit rechnen hätte müssen, die schon damals entstandenen Abgaben bezahlen zu müssen und er hierfür Rücklagen bilden hätte können…
…um die Modalitäten für die Hinterlegung eines Betrages von 10.000,- € zu klären, dass bei ihr ein Härtefall vorläge und ihr Zahlungswille erkennbar gegeben sei. Außerdem sei laut Tagesauszug vom 25.7.2008 nur noch eine Forderung von 33.407,42 € offen und…
…wies das Finanzamt auch diese Berufung ab. Der Abgabenrückstand hätte sich um das Doppelte erhöht, ein Zahlungswille sei seit Antragstellung nicht gezeigt worden. Nach der Gesamtlage würde die Erteilung der Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt mit sich bringen. Die laufenden Abgaben seien entgegen der Zusicherung…
…74 erfolgt. Es handle sich dabei um sämtliche Zahlungen, die innerhalb der Frist von 60 Tagen an das Finanzamt geleistet worden seien. Es sei daher aus diesen Umständen der Zahlungswille des Bw. erkennbar und auch der Umstand, dass beabsichtigt gewesen sei, diese Ratenbewilligung einzuhalten. Eine…
…die mindestens 30 % des noch aushaftenden Betrages ausmache. Daraus sei zu ersehen, dass beim Bf. der Zahlungswille vorliege. Auf Grund der äußerst schwierigen bzw. engen Liquiditätslage sei eine Entrichtung der Zahllasten nicht möglich gewesen, weshalb "vereinfacht" keine Voranmeldungen eingereicht worden seien. Der Zeitraum 10-12…
…Tochter seien gefährdet, da seine Frau auch für sich und die gemeinsame Tochter aufkommen müsse. Eine größere Abschlagzahlung sei ihm nicht möglich. Er könne nur seinen Zahlungswillen kundtun, indem er monatlich 200,00 S zahle. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Oktober 2000, Zl. 100/70575/97…
…Nachsichtswerbers gehe hervor, dass er nicht gewillt sei, der sich aus dem Gesetz ergebenden Steuerpflicht nachzukommen, bei Vorliegen eines derart mangelnden Zahlungswillen könne nicht von einer Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO ausgegangen werden. Auch könnten keine künftig entstehenden Abgaben nachgesehen werden. Weiters könne die…