IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Ri in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf , wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBI…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 31. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Mai 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Ansuchen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 29. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 8. März 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In seinem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 3. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. Jänner 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: 1. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. 2. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 25. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 20. Jänner 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben…
…ergangener Berufungsentscheidung vervielfacht. Im Übrigen seien auch gemachte Zahlungsvorschläge wiederholt nicht eingehalten worden und ließe sich kein entsprechender Zahlungswille erkennen. Gegen diesen Abweisungsbescheid wurde kein Rechtsmittel erhoben und erwuchs dieser somit in Rechtskraft. In weiterer Folge wurde seitens der SP-KEG versucht, Sanierungsmaßnahmen unter Einbeziehung…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 in der Finanzstrafsache gegen AB, geb. X, Adresse, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes C als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. Juni…
…Gläubiger kaum Ressourcen verbleiben, erkennbar um eine seinen finanziellen Möglichkeiten entsprechende Schuldenreduktion bemüht ist. Im Hinblick auf den zuletzt dokumentierten Zahlungswillen des Bf erscheint die Gewährung von monatlichen Ratenzahlungen in Höhe von € 300,00 auf Grund der aufgezeigten Verhältnissen geeignet, einerseits die wirtschaftliche Existenz…
…insbesondere im Hinblick darauf, dass die Bw. im Jahr 2002 ihren Zahlungswillen durch Einhaltung der vorgeschriebenen mtl. Ratenzahlungen dokumentiert hat und ihre Bemühungen eine weitere Einkommensquelle zu erzielen erfolgreich waren, die Einbringlichkeit der aushaftenden Geldstrafe derzeit nicht gefährdet. Der unabhängige Finanzsenat hat daher im Rahmen…
…d.h. ihren Zahlungswillen dokumentiere. Die Bw beantrage daher, den Bescheid über die Abweisung einer Zahlungserleichterung wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts und wegen Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften aufzuheben und zu Abdeckung des noch bestehenden Rückstands Raten zu € 5.000,00 pro Monat zu gewähren. Über die…
…Abstattung der Geldstrafe in Form monatlicher Ratenzahlungen bemühte und sie während des laufenden Verfahrens bislang sechs Zahlungen zu je 150,00 € (und damit mehr als die mit dem Finanzamt vereinbarten Zahlungen von jeweils 150,00 € monatlich) geleistet und damit ihren Zahlungswillen dokumentiert hat…
…sind ihnen beträchtliche Opfer zuzumuten. Vor Gewährung eines Nachsichtsansuchens ist es daher nicht unbillig darauf Bedacht zu nehmen, ob der in finanziell beschränkten Verhältnissen lebende Abgabenpflichtige seinen ernsthaften Zahlungswillen durch das Aufsichnehmen beträchtlicher Opfer, sei es durch die Entrichtung von regelmäßigen, seinen wirtschaftlichen und persönlichen…
…den übrigen Schulden (rd. S 4,5 Mill.) nicht einmal 10 % beträgt, würde sich eine Nachsicht nur zu Gunsten anderer Gläubiger auswirken. Aufgrund des mangelnden Zahlungswillens, der aufgezeigten Pflichtverletzung (Vorsorge für die zu erwartende Steuernnachforderung zu treffen) und dem Umstand, dass eine Nachsicht nur anderen…
…Dies begründet die unbedenkliche Schlussfolgerung, dass die unterbliebene eigenständige Bezahlung der Schenkungssteuer durch B auf eine ihr anzulastende fehlende Leistungsbereitschaft bzw. auf ihren mangelnden Zahlungswillen zurückzuführen ist. Bei der Ermessensübung iSd § 20 BAO erlangen im Rahmen der „Billigkeit“ (= „Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen…
…Bw. verschwiegen. Die Bw. hat inhaltlich nicht fundierte Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht und es trotz eines Ergänzungsvorhaltes des Finanzamtes unterlassen, ihre Ausführungen zu konkretisieren. Dies weist auf einen mangelnden Zahlungswillen durch rechtsmissbräuchliche Beantragung von Ratenzahlungen bzw. Stundungen zur Erwirkung einer Hemmung der Einbringung iSd. § 230 Abs. 3…
…Buchen eines Parkscheines nach Abstellen des KfZ). Auch eine, wie im konkreten Fall erfolgte, "spätere" Abgabenentrichtung und dadurch dokumentierter und vom Bf. vorgebrachter Zahlungswille, hebt die bereits eingetretene Strafbarkeit nicht auf (vgl. etwa BFG 27.11.2014, RV/7500586/2014). Aus dem Verwaltungsakt und aus…
…nicht eingehalten worden. Trotz mehrfach eingeräumter Möglichkeiten, die verhängte Strafe in Form von Ratenzahlungen zu begleichen, sei kein ernsthafter Zahlungswille festgestellt worden. Auch der erste Antrag auf Gewährung eines Strafaufschubs sei einmalig bewilligt worden. Die wiederholt abgegebenen Zahlungszusagen seien nicht erfüllt worden, wodurch die mangelnde…
…05.2024 verlangt. Da bis heute jedoch keine Zahlung von Ihnen eingelangt ist, konnte kein ernsthafter Zahlungswille festgestellt werden. Von der Uneinbringlichkeit ist somit auszugehen und das Ansuchen abzuweisen. Darüber hinaus liegt es nicht im Sinne des Gesetzgebers, Zahlungserleichterungen allein deshalb zu gewähren, damit die…
…und durch Vernachlässigung der abgabenrechtlichen Pflichten die Abgabenschulden ständig zugenommen haben, wenn der Abgabepflichtige für die sukzessive Abdeckung seiner Abgabenverpflichtungen nicht in zumutbarer Weise Sorge getragen hat, wenn überhaupt ein entsprechender Zahlungswille fehlt, oder wenn sich die Nachsicht nur zugunsten anderer Gläubiger auswirken würde (Stoll, …
…nicht eingehalten und Abgabenzahlungen stets verspätet bzw. oft nur im Rahmen von Exekutionsmaßnahmen geleistet worden. Aus all dem sei abzuleiten, dass ein ernsthafter Zahlungswille der Bf. nicht vorhanden sei und das neuerliche Ratenansuchen nur dem Zweck diene, weitere Einbringungsschritte zu vermeiden. Im Vorlageantrag vom 2…