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UFSW RV/0631-W/10Der im Zahlungserleichterungsansuchen begehrte Zahlungstermin war im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung bereits abgelaufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2010

…Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 20.9.2001, 2001/15/0056). Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Berufung oder im Vorlageantrag begehrte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung bereits abgelaufen ist, ist die Berufung als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.5.1985, 85/17/0749)…

UFSW RV/2776-W/08Zahlungserleichterungsbewilligung mit Anpassung der Zahlungstermine an geänderte Fälligkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Frau B.R., Wien, vom 28. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 19. Mai 2008 über die Bewilligung einer Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: I. Der Berufung wird als unbegründet…

UFSL RV/1046-L/07Säumniszuschlag bei mangelhafter Überwachung der abgabenrechtlichen Zahlungstermine.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2008

…daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass die Berufungswerberin bzw. ihr Geschäftsführer zur Überwachung sowohl der abgabenrechtlichen Zahlungstermine als auch der zeitgerechten Veranlassung und tatsächlichen Durchführung der Zahlungen nicht mehr verantwortlich gewesen wäre, sondern dies dem steuerlichen Vertreter oblegen wäre. Es ist auch nicht ersichtlich…

UFSW RV/2452-W/09Keine Bewilligung einer Stundung, wenn der beantragte Zahlungstermin bereits abgelaufen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2010

…Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 20.9.2001, 2001/15/0056). Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Berufung oder im Vorlageantrag begehrte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung bereits abgelaufen ist, ist die Berufung als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.5.1985, 85/17/0749)…

UFSL RV/0688-L/04Grobes Verschulden bei gänzlichem Fehlen eines wirksamen Kontrollsystems zur Überwachung der Einhaltung der abgabenrechtlichen Zahlungstermine
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2007

… Warum ist diesem zeichnungsberechtigten Vertreter der Gesellschaft nicht aufgefallen, dass für die Umsatzsteuervorauszahlung 12/2003 kein Zahlschein vorgelegt wurde? Wie wurde generell die Einhaltung der abgabenrechtlichen Zahlungstermine überwacht? Bei Durchsicht des Abgabenkontos fällt auf, dass in der Regel in den Voranmeldungen Juni und Dezember hohe…

UFSL RV/1102-L/06Ausnahmsweise Säumnis, wenn für eine Abgabe mehrere Zahlungstermine bestehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2007

… 217 Abs. 5 BAO ist, ob der Abgabepflichtige, unabhängig von allfälligen Säumnisfolgen, die Abgaben zeitgerecht entrichtet hat. Bestehen für eine Abgabe mehrere Zahlungstermine, so ist jeder dieser Termine gesondert zu berücksichtigen. Wurde etwa eine nicht entrichtet Umsatzsteuervorauszahlung festgesetzt (§ 21 Abs. 3 UStG), so ist in…

UFSW RV/2134-W/05Liegt im Vergessen bzw. Übersehen einer Zahlung durch einen sonst bei der Einhaltung von Zahlungsterminen immer zuverlässigen Prokuristen ein grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 11. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. März 2005 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Wegen Nichtentrichtung der Körperschaftsteuervorauszahlung Jänner…

UFSW RV/0242-W/03Bw. behauptet vom steuerlichen Vertreter unrichtig belehrt worden zu sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.06.2003

…Lohnsteuer, dem Dienstgeberbeitrag und dem Dienstgeberzuschlag April und Juni 1998 in der Höhe von € 322,37 wurde nicht angefochten und ist insoweit nicht Gegenstand dieser Berufungsentscheidung. Die Haftung erstreckt sich auf Abgaben, deren Zahlungstermin in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt. Die Geschäftsführertätigkeit des Bw…

UFSW FSRV/0034-W/07Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - rechtzeitige Meldung der Selbstbemessungsabgaben stellt einen objektiven Strafbefreiungsgrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2007

…a FinStrG habe sich die Bw. keiner Finanzordnungswidrigkeit schuldig gemacht, weil die bloße Versäumung eines Zahlungstermins für sich allein nicht strafbar sei. Auch vorsätzlich habe sie nicht gehandelt, weil die Firma über keine flüssigen Mittel verfügt habe. Die nicht fristgerechten Abgabenzahlungen würden an sich kein…

UFSW RV/1706-W/04Bescheinigung, dass keine Gefährdung der Einbringlichkeit vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2005

…Da zudem auf Grund des in der Berufung abgeänderten Antrages - wobei gemäß § 280 BAO auch im Berufungsverfahren auf Abänderungs- oder Erweiterungsanträge Bedacht zu nehmen ist - der begehrte letzte Zahlungstermin bereits abgelaufen ist, war die Berufung auch aus diesem Grund als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.5…

UFSK RV/0114-K/06Säumniszuschläge - Antrag auf Nichtfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2007

…von insgesamt € 8.199,40, weil die Fa. FuMGesmbH&Co.KG (in der Folge Bw.) die Kammerumlage für die Monate Juli bis September 2005 sowie die Umsatzsteuer für die Monate September und Oktober 2005 nicht bis zu den Zahlungsterminen 28. November 2005 (Kammerumlage und…

UFSW RV/1026-W/11Zweiter Säumniszuschlag, Zahlungsfrist, Vollstreckbarkeit, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Stundung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2011

…werden. Für die Nachforderungen aus der Einkommen- und Umsatzsteuer 2006 bis 2008 sei eine Stundung bis 1. Oktober 2010 bewilligt worden. Da bis zu diesem Zahlungstermin keine Entrichtung erfolgt sei, seien am 9. November 2010 erste Säumniszuschläge festgesetzt worden. Die Berufung mit Aussetzungsantrag vom 19…

UFSW RV/0939-W/111) Rückzahlung des rückgeforderten Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld 2) Verrechnung einer Gutschrift mit von Zahlungserleichterung umfasster Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2011

…verbuchte Abgabenschuldigkeiten, es sei denn, das Pfandrecht wurde vertraglich eingeräumt. Die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ist ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen. Die in Bewilligungen von Zahlungserleichterungen vorgesehenen Zahlungstermine sind gemäß § 214 Abs. 3 BAO bei Anwendung des Abs. 1…

UFSL RV/0586-L/08Haftung für Selbstbemessungsabgaben, die erst im Rahmen einer nach Konkurseröffnung abgeschlossenen Betriebsprüfung festgestellt werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2009

… 9 Tz 10 mit Judikaturnachweisen). Die Insolvenz erweist sich daher insofern lediglich als weitere Ursache für den eingetretenen Abgabenausfall, als damit eine Entrichtung der Abgaben aufgrund der bescheidmäßigen Festsetzungen auch zu den Zahlungsterminen gemäß § 210 Abs. 4 BAO (und somit lange nach Fälligkeit der Abgaben…

UFSW RV/1699-W/13Aussetzung der Einhebung, Ablauf nach Erlassung einer BE zu verfügen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2013

…dass eine Berufungsentscheidung ergangen sei. | Abgabe | Betrag | Zahlungstermin | Umsatzsteuer 2005 | 68.836,33 | 21.3.2013 | Säumniszuschlag 1 2005 | 896,00 | 21.3.2013 | Umsatzsteuer 2006 | 76.824,94 | 21.3.2013 |…

UFSW RV/2930-W/12Bei Vorliegen einer erheblichen Härte und Nichtgefährdung der Einbringlichkeit kann eine Zahlungserleichterung bewilligt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.11.2012

…somit insgesamt € 33.713,15 folgende Raten bewilligt werden: | Zahlungstermin | Betrag in € | 27.12.2012 | 14.000,00 | 25.01.2013 | 7.000,00 | 25.02.2013 | 7.000,00 | 25.03.2013 |…

UFSK RV/0039-K/10Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2010

…des ersten Säumniszuschlages in Höhe von € 2.564,87, weil W.E. (in der Folge Bw.) die Einkommensteuer-Vorauszahlung für die Monate Oktober bis Dezember 2009 nicht bis zum Zahlungstermin 16. November 2009 entrichtet hat. Mit am 4. Jänner 2010 eingebrachtem Antrag vom 30…

UFSL RV/0186-L/10Festsetzung eines Säumniszuschlages auch dann rechtmäßig, wenn einem nach Fälligkeit der Stammabgabe eingebrachten Aussetzungsantrag stattgegeben wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2010

…Die Fälligkeit und der Zahlungstermin seien der Buchungsmitteilung zu entnehmen. Mit Bescheid vom 9.4.2009 wurden von diesen Nachforderungen folgende erste Säumniszuschläge festgesetzt: | Abgabe | | Frist | Betrag in € | Säumniszuschlag | Umsatzsteuer | 01-10/2008 | 15.12.2008…

UFSW RV/1961-W/09Ablauf der Aussetzung der Einhebung, kein offenes Berufungsverfahren gegen eine Abgabennachforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

…Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 27. Juni 2008 erging ein Bescheid über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung zur Einkommensteuer 1995. Für einen Betrag von € 48.216,10 wurde ein Zahlungstermin 4. August 2008 bestimmt. Dagegen richtet sich die, nach genehmigtem Fristverlängerungsansuchen vom 23…

UFSW RV/2222-W/09Ablauf der Aussetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2009

…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 12. Februar 2009 erging ein Bescheid über den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung einer Mutwillensstrafe von € 400,00 mit Zahlungstermin 19. März 2009. Dagegen richtet sich die Berufung vom 18…