…Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 20.9.2001, 2001/15/0056). Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Berufung oder im Vorlageantrag begehrte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung bereits abgelaufen ist, ist die Berufung als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.5.1985, 85/17/0749)…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Frau B.R., Wien, vom 28. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 19. Mai 2008 über die Bewilligung einer Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: I. Der Berufung wird als unbegründet…
…daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass die Berufungswerberin bzw. ihr Geschäftsführer zur Überwachung sowohl der abgabenrechtlichen Zahlungstermine als auch der zeitgerechten Veranlassung und tatsächlichen Durchführung der Zahlungen nicht mehr verantwortlich gewesen wäre, sondern dies dem steuerlichen Vertreter oblegen wäre. Es ist auch nicht ersichtlich…
…Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 20.9.2001, 2001/15/0056). Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Berufung oder im Vorlageantrag begehrte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung bereits abgelaufen ist, ist die Berufung als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.5.1985, 85/17/0749)…
… Warum ist diesem zeichnungsberechtigten Vertreter der Gesellschaft nicht aufgefallen, dass für die Umsatzsteuervorauszahlung 12/2003 kein Zahlschein vorgelegt wurde? Wie wurde generell die Einhaltung der abgabenrechtlichen Zahlungstermine überwacht? Bei Durchsicht des Abgabenkontos fällt auf, dass in der Regel in den Voranmeldungen Juni und Dezember hohe…
… 217 Abs. 5 BAO ist, ob der Abgabepflichtige, unabhängig von allfälligen Säumnisfolgen, die Abgaben zeitgerecht entrichtet hat. Bestehen für eine Abgabe mehrere Zahlungstermine, so ist jeder dieser Termine gesondert zu berücksichtigen. Wurde etwa eine nicht entrichtet Umsatzsteuervorauszahlung festgesetzt (§ 21 Abs. 3 UStG), so ist in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 11. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. März 2005 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Wegen Nichtentrichtung der Körperschaftsteuervorauszahlung Jänner…
…Lohnsteuer, dem Dienstgeberbeitrag und dem Dienstgeberzuschlag April und Juni 1998 in der Höhe von € 322,37 wurde nicht angefochten und ist insoweit nicht Gegenstand dieser Berufungsentscheidung. Die Haftung erstreckt sich auf Abgaben, deren Zahlungstermin in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt. Die Geschäftsführertätigkeit des Bw…
…a FinStrG habe sich die Bw. keiner Finanzordnungswidrigkeit schuldig gemacht, weil die bloße Versäumung eines Zahlungstermins für sich allein nicht strafbar sei. Auch vorsätzlich habe sie nicht gehandelt, weil die Firma über keine flüssigen Mittel verfügt habe. Die nicht fristgerechten Abgabenzahlungen würden an sich kein…
…Da zudem auf Grund des in der Berufung abgeänderten Antrages - wobei gemäß § 280 BAO auch im Berufungsverfahren auf Abänderungs- oder Erweiterungsanträge Bedacht zu nehmen ist - der begehrte letzte Zahlungstermin bereits abgelaufen ist, war die Berufung auch aus diesem Grund als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.5…
…von insgesamt € 8.199,40, weil die Fa. FuMGesmbH&Co.KG (in der Folge Bw.) die Kammerumlage für die Monate Juli bis September 2005 sowie die Umsatzsteuer für die Monate September und Oktober 2005 nicht bis zu den Zahlungsterminen 28. November 2005 (Kammerumlage und…
…werden. Für die Nachforderungen aus der Einkommen- und Umsatzsteuer 2006 bis 2008 sei eine Stundung bis 1. Oktober 2010 bewilligt worden. Da bis zu diesem Zahlungstermin keine Entrichtung erfolgt sei, seien am 9. November 2010 erste Säumniszuschläge festgesetzt worden. Die Berufung mit Aussetzungsantrag vom 19…
…verbuchte Abgabenschuldigkeiten, es sei denn, das Pfandrecht wurde vertraglich eingeräumt. Die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ist ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen. Die in Bewilligungen von Zahlungserleichterungen vorgesehenen Zahlungstermine sind gemäß § 214 Abs. 3 BAO bei Anwendung des Abs. 1…
… 9 Tz 10 mit Judikaturnachweisen). Die Insolvenz erweist sich daher insofern lediglich als weitere Ursache für den eingetretenen Abgabenausfall, als damit eine Entrichtung der Abgaben aufgrund der bescheidmäßigen Festsetzungen auch zu den Zahlungsterminen gemäß § 210 Abs. 4 BAO (und somit lange nach Fälligkeit der Abgaben…
…dass eine Berufungsentscheidung ergangen sei. | Abgabe | Betrag | Zahlungstermin | Umsatzsteuer 2005 | 68.836,33 | 21.3.2013 | Säumniszuschlag 1 2005 | 896,00 | 21.3.2013 | Umsatzsteuer 2006 | 76.824,94 | 21.3.2013 |…
…somit insgesamt € 33.713,15 folgende Raten bewilligt werden: | Zahlungstermin | Betrag in € | 27.12.2012 | 14.000,00 | 25.01.2013 | 7.000,00 | 25.02.2013 | 7.000,00 | 25.03.2013 |…
…des ersten Säumniszuschlages in Höhe von € 2.564,87, weil W.E. (in der Folge Bw.) die Einkommensteuer-Vorauszahlung für die Monate Oktober bis Dezember 2009 nicht bis zum Zahlungstermin 16. November 2009 entrichtet hat. Mit am 4. Jänner 2010 eingebrachtem Antrag vom 30…
…Die Fälligkeit und der Zahlungstermin seien der Buchungsmitteilung zu entnehmen. Mit Bescheid vom 9.4.2009 wurden von diesen Nachforderungen folgende erste Säumniszuschläge festgesetzt: | Abgabe | | Frist | Betrag in € | Säumniszuschlag | Umsatzsteuer | 01-10/2008 | 15.12.2008…
…Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 27. Juni 2008 erging ein Bescheid über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung zur Einkommensteuer 1995. Für einen Betrag von € 48.216,10 wurde ein Zahlungstermin 4. August 2008 bestimmt. Dagegen richtet sich die, nach genehmigtem Fristverlängerungsansuchen vom 23…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 12. Februar 2009 erging ein Bescheid über den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung einer Mutwillensstrafe von € 400,00 mit Zahlungstermin 19. März 2009. Dagegen richtet sich die Berufung vom 18…