Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der L GmbH, Adresse, vertreten durch R Steuerberatung GmbH, Adresse1, vom 17. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 9. Februar 2005 betreffend Abweisung eines Antrages gemäß § 217 Abs. 7 BAO auf Nichtfestsetzung…
…26. Jänner 2006 war für die Abgaben aus den Umsatzsteuervoranmeldungen 1-5/2005 bis inklusive UVA 10/2005 schon ein Rückstandsausweis ausgestellt, sodass eine Zahlungsfrist nicht mehr offen stand. Eine unverzügliche Entrichtung dieser Umsatzsteuervorauszahlungen entsprechend den Abgabenvorschriften ist somit insoweit - entgegen den Darstellungen der Bf…
…Berufungsvorbringen läuft darauf hinaus, dass die Bw. aus den von ihr dargestellten Gründe kein Verschulden am Eintritt der Säumnis treffe. Im Allgemeinen wird kein grobes Verschulden an der Versäumung von Zahlungsfristen vorliegen, wenn eine Abgabenentrichtung wegen Eintritt der Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist, oder wenn eine Abgabenentrichtung…
…einfache Arbeitsverrichtung, die ohne nähere Kontrolle einer Angestellten überlassen werden kann. Für die abgabenrechtlichen Zahlungsfristen gelten vielmehr jene Sorgfaltsanforderungen, die nach der Judikatur für fristgebundene Anbringen generell maßgebend sind. So hat der Verwaltungsgerichtshof in dem von der Berufungswerberin erwähnten Erkenntnis vom 24.11.1998, 98…
…Sein Aufgabenbereich sei das Akquirieren von Vertragsabschlüssen, damit zusammenhängend Rabattverhandlungen, die Entgegennahme von Reklamationen und das Urgieren der Einhaltung von Zahlungsfristen durch die Kunden. Eine Entgegennahme von Geldern, also das Inkasso der Zahlungen, sei nicht in seinem Aufgabenbereich gelegen. Dass die Vermittlung von Vertragsabschlüssen sein…
…bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen (§ 308 Abs. 3 BAO). Die Wiedereinsetzungsmöglichkeit besteht auch bei Zahlungsfristen (Ritz, BAO², § 308 Tz 5). Im gegenständlichen Fall wurde die Frist zur Entrichtung der…
…Februar 2004 erklärte das Finanzamt die mit Bescheiden vom 28. und 29. Jänner 2004 zuerkannten Zahlungsfristen für unwirksam, da die Einbringlichkeit der Abgabenschuld in Höhe von € 85.925,34 gefährdet sei, weil die Gesellschaft nicht über das Vermögen verfüge, um die Abgabenforderung zu begleichen…
…ausgeübt wird. Gemäß Artikel 59 der DVO hat im Fall eines Zuständigkeitswechsels während eines Kalendermonats der zu Beginn dieses Kalendermonats zuständige Staat seine Familienleistungen bis zum Monatsende zu erbringen. Dabei ist es unbeachtlich, ob die nationalen Regelungen gegebenenfalls eigentlich andere Zahlungsfristen, wie zB Tagesbeträge, vorsehen…
…abgewiesen. Begründung: "Gemäß Artikel 59 der DVO hat im Fall eines Zuständigkeitswechsels während eines Kalendermonats der zu Beginn dieses Kalendermonats zuständige Staat seine Familienleistungen bis zum Monatsende zu erbringen. Dabei ist es unbeachtlich ob die nationalen Regelungen gegebenenfalls eigentlich andere Zahlungsfristen, wie z.B. Tagesbeträge…
…Monats gewährt wurden, unabhängig von den in den Rechtsvorschriften dieser Mitgliedstaaten für die Gewährung von Familienleistungen vorgesehenen Zahlungsfristen die Zahlungen bis zum Ende des laufenden Monats fort. Da im Monat März 2011 die erste Beschäftigung durch den Gatten in der Slowakei gegeben war, besteht für…
…Entdeckung des Fehlers sei die Zahlung sofort korrigiert worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 4.Juli 2011 wurde diese Berufung unter Hinweis auf eine UFS-Entscheidung mit der Begründung abgewiesen, dass für die Wahrnehmung abgabenrechtlicher Zahlungsfristen jene besonderen Sorgfaltsanforderungen gelten, die für fristgebundene Anträge generell maßgebend sind…
…Geschäftsführung bemüht gewesen sei, offene Forderungen, soweit die Liquidität dies zugelassen habe, zu tilgen und die vom Finanzamt gesetzten Zahlungsfristen einzuhalten. Die weiteren Ausführungen betreffen die wirtschaftliche Lage des Bw. sowie dessen Gesundheitszustand. Mit Schreiben vom 26. Februar 2009 teilte das Finanzamt dem Bw. mit…
…unbegründet ab. Die Erstinstanz hielt fest, dass der im Einkommensteuerbescheid 2009 vom 25.6.2010 festgesetzte Fälligkeitstag 2.August 2010 durch in späteren Schreiben enthaltene Zahlungsfristen nicht verändert werde. Durch den am 7. Oktober 2010 eingelangten Vorlageantrag gilt die Berufung wiederum als unerledigt. Im Vorlageantrag…
…2007) worden sei. Gemäß § 217 Abs. 9 BAO werde der Antrag gestellt, die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist vorzunehmen. Da § 217 Abs. 5 BAO darüber hinaus normiere, dass die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht entstehe, soweit die Säumnis…
…ist zu erwidern, dass in den vom Bw. angeführten Fällen die Zahlungsfrist für eine den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung der die Säumniszuschlagspflicht auslösenden Abgaben zweifelsfrei vor Konkurseröffnung am 29. Dezember 2003 abgelaufen war. Nach der entsprechenden ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gehen jedoch insolvenzrechtliche Fälligkeitsregelungen den abgabenrechtlichen…
…würden. Außerdem wäre sowohl der Abgabenanspruch gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 BAO nach Konkurseröffnung entstanden als auch wären der Fälligkeitstag und die weiteren Zahlungsfristen danach gelegen. Der Sachverhalt begründe auf Grund der Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes nicht gleichzeitig den Abgabenanspruch. Die Bw. beantragte am 4…
…Vom 1. Jänner 2007 bis zum heutigen Tage seien alle Zahlungsfristen eingehalten worden. Die Bw habe im Hinblick auf die Übersiedelung auch organisatorische Vorkehrungen getroffen, sonst wären ja nicht die Körperschaftsteuer und die Lohnabgaben bezahlt worden. Im Normalfall seien auf dem Fax alle am 15…
…U 2004, 1-6/2005, 7-12/2005) zuerkannten Nachfristen und Zahlungsfristen unwirksam. Am 23. März 2006 vollzog das Finanzamt am Betriebsort eine Fahrnispfändung. Mit Bescheid gleichen Tages pfändete das Finanzamt zur Hereinbringung der Abgabenschulden der Bw. in Höhe von € 18.250,00 zuzüglich…
…Forderungssumme bis max. Euro 4.000,00 erhalten eine Quote von 10%, mit den selben Erlags- und Zahlungsfristen. Mit Beschluss vom Nov.2004 wurde der Konkurs nach rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes aufgehoben. Das Finanzamt X erließ an den Bw einen mit 3. August 2007 datierten…
…ausgeführt, dass das Wort "Säumnis" im Sinne des Abs. 7 sich nur auf die Entrichtung (Versäumung von Zahlungsfristen) beziehen könne und nicht auf andere Verfahrenshandlungen. Nur wenn eine Säumnis in der Entrichtung von Abgaben vorliegt und den Abgabenpflichtigen an dieser Säumnis kein grobes Verschulden trifft…