…Tz. 15 zu § 212a BAO bzw. Michael Schaden, ÖJZ 1989, Seite 419). Auf Fälle wie den berufungsgegenständlichen aber, in denen hinsichtlich der für denselben Abgabenbetrag nach § 212 BAO und § 212a BAO gewährten Zahlungsaufschübe zeitliche Überschneidungen überhaupt nicht gegeben sind, findet Abs. 5 letzter Satz leg…
…Tz. 15 zu § 212a BAO bzw. Michael Schaden, ÖJZ 1989, Seite 419). Auf Fälle wie den berufungsgegenständlichen aber, in denen hinsichtlich der für denselben Abgabenbetrag nach § 212 BAO und § 212a BAO gewährten Zahlungsaufschübe zeitliche Überschneidungen überhaupt nicht gegeben sind, findet Abs. 5 letzter Satz leg…
…Doppelbelastung durch Stundungs- und Aussetzungszinsen eintritt (vgl. Ellinger/Bibus/Ottinger, Richtlinien zur Abgabeneinhebung, Orac 1996, Tz. 24 zu § 212a BAO). Da es zu einer solchen Doppelbelastung sinnfolgend aber nur kommen kann, wenn Zahlungsaufschübe nach § 212 BAO und § 212a BAO für denselben Abgabenbetrag gleichzeitig wirksam sind…
…des "Zahlungsaufschubes" bei für denselben Abgabenbetrag sowohl "bewilligter" Zahlungserleichterung als auch "bewilligter" Einhebungsaussetzung regelt. Damit ist klargestellt, dass Abs. 5 letzter Satz leg.cit. für Zeiträume, in denen denselben Abgabenbetrag betreffende Anträge nach § 212 BAO und § 212a BAO noch nicht bewilligt und damit auch noch…
…wenn dem Abgabepflichtigen für einen Abgabenbetrag sowohl eine Zahlungserleichterung als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt worden wäre, nur bei gleichzeitiger Bewilligung anzuwenden wäre. Für Zeiträume, in denen hinsichtlich desselben Abgabenbetrages sowohl ein Ansuchen nach § 212 BAO als auch eines nach § 212a BAO unerledigt wären…
…Im Wesentlichen führte das Finanzamt aus, dass für ein- und denselben Abgabenbetrag für einen Berechnungszeitraum entweder nur Aussetzungs- oder Stundungszinsen anfallen könnten. Für Zeiträume in denen sowohl ein Zahlungserleichterungsansuchen als auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung noch unerledigt seien, sei die Art der vorzuschreibenden…
…und mit Spruchpunkt II. zur Abgabe Einfuhrumsatzsteuer. Weiters entwickelte sich in Anknüpfung an diese Verfahren ein Rechtsstreit betreffend Aussetzungszinsen nach § 212a Abs.9 BAO. Das Zollamt Wien hatte zu den 4 Vorgängen jeweils mit Bescheid vom 7.2.2008 zu den ausstehenden Abgabenbeträgen Aussetzungszinsen für…
… 212 Abs. 2) insoweit nicht an, als Aussetzungszinsen zu entrichten sind. Gleiches gilt im Fall eines unerledigten Ansuchens um Zahlungserleichterungen, wenn vor dessen Erledigung ein Aussetzungsantrag gestellt wird (vgl. Ellinger - Iro - Kramer - Urtz, BAO-Kommentar, Anm. 82 zu § 212a). Nach den vorstehenden Ausführungen und der…
… 212a BAO gestellt. Die Antragsteller haben ihren Antrag im Wesentlichen damit begründet, das Zollamt Graz habe mit Berufungsvorentscheidung vom 19. April 2011, Zl. 700000/rrrrr/2011, der Berufung vom 31. März 2011 teilweise stattgegeben und die Abgaben neu festgesetzt. Dem Berufungseinwand, in derselben Sache sei…
… 212 a Abs. 1, 2 lit. b und 3 letzter Satz betroffenen Abgaben bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Für ein und denselben Abgabenbetrag können für einen Berechnungszeitraum nur entweder Aussetzungszinsen oder Stundungszinsen anfallen. Wird im Fall einer bewilligten Zahlungserleichterung (§ 212) ein…
…die angefochtene Berufungsvorentscheidung "im Wege des § 68 Abs.4 Z.1 AVG für nichtig zu erklären." Die oberwähnte Eingabe vom 31.8.2012 enthielt außerdem einen Antrag auf "Zuerkennung aussetzender Wirkung nach § 212a BAO (Art.244 Zollkodex)", welchen das Zollamt Wien in seinem Bescheid vom…
…nicht festzusetzen. Für den Fall, dass einem Abgabepflichtigen für einen Abgabenbetrag sowohl eine Zahlungserleichterung als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt wurde, sieht § 212a Abs. 5 letzter Unterabsatz BAO vor, dass bis zum Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung…
…Aussetzung oder ihrem Widerruf der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung ein. Wurde ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt, so dürfen gemäß § 230 Abs. 6 BAO Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der davon nach Maßgabe des § 212 a Abs. 1, 2 lit. b und 3 letzter Satz betroffenen…
…gewährt, so darf der Zahlungsaufschub zwei Jahre nicht überschreiten; diese Frist beginnt bei selbst zu berechnenden Abgaben (§§ 201 und 202 BAO) mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des Betrages an den Anzeiger zu laufen (§ 29 Abs. 2 FinStrG). Nach Abs. 5…
…und mit Rücksicht auf den Aktenstand zur Auffassung, die bei der Berufungswerberin bereits Ende des Jahres 2002 bzw. Anfang des Jahres 2003 begonnenen und durch die Zahlungserleichterungsbewilligung vom März 2003 für den aushaftenden Abgabenrückstand unterbrochen gewesenen Einbringungsmaßnahmen nach Beendigung des Zahlungsaufschubes gemäß § 212 BAO und…
…2 BAO). Gemäß § 217 Abs. 4 BAO sind Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als ihre Einhebung gemäß § 212a ausgesetzt ist (lit. a), ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3, 5 oder 6 gehemmt ist (lit. b), ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs…
…Wurden dem Abgabepflichtigen für einen Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterungen als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt, so tritt bis zum Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung ein (§ 212a Abs. 5 BAO). Zu den einzelnen Einwendungen gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages…
…nicht gemäß Abs. 4 bis 6 leg. cit. oder nach § 212 BAO hinausgeschoben wird. Das Gleiche gelte für Anträge auf Aussetzung der Einhebung und die Bewilligung von Aussetzungen der Einhebung (§ 212a BAO). Der Unternehmer habe nach § 21 Abs. 1 UStG spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag…
… 212 BAO für den Anlassfall behauptet und nachvollziehbar glaubhaft gemacht hatte. Unter diesem Blickwinkel zeigt sich aber, dass der Bw. mit seinem Vorbringen im Schriftsatz vom 19. Februar 2003 weder der ihn treffenden Behauptungslast noch seiner Konkretisierungspflicht für das Vorliegen einer in der sofortigen Abgabenentrichtung…
…212 Abs. 3 BAO bestimmt: Wird die Bewilligung einer Zahlungserleichterung durch Abänderung oder Zurücknahme des Bescheides widerrufen (§ 294), so steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung des noch aushaftenden Abgabenbetrages eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des Widerrufsbescheides zu. Soweit einem vor Ablauf der für…