…gemäß § 73 AußStrG an Zahlungs statt überlassen. Das Finanzamt unterzog diesen Vorgang der Besteuerung mit Grunderwerbsteuer und schrieb - ausgehend von einer Gegenleistung von 25.000,00 € - eine Abgabe in Höhe von 875,00 € vor. Gegen diese Vorschreibung wurde Berufung erhoben und vorgebracht, dass…
…erbl. Nichte BW übernommenen Passiva | € 3.471,70 gemäß § 155 AußStrG an Zahlungs statt überlassen. Mit Bescheid vom 17. März 2008 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien für den Rechtsvorgang "Erwerb von Todes wegen nach ERBL **A**/07 vom 5. Oktober…
…der Höhe von 43.950,02 € auf, weshalb beantragt wurde, den Nachlass der Verstorbenen dem Berufungswerber an Zahlungs statt zu überlassen. Im Sinne des Antrages vom 31.7.2007 und 4.3.2008 werden dem Berufungswerber gemäß § 155 AußStrG die Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft…
…vom 2. März 2007 beantragte mit Schriftsatz vom 7. Februar 2007 der rechtliche Vertreter des X.Y., dass diesem gegen Übernahme darin konkret benannter Leistungen der überschuldete Nachlass an Zahlungs statt überlassen wird. Im Vorfeld dieses Antrages wurde zwischen der mj. N.Y., vertreten durch…
… es handle sich dabei um eine Leistung an Zahlungs statt und weil ad B) laut Darlehensvertrag die Auszahlung des Darlehens in Höhe von 5,604.871,45 € auf die Bankkonten der Bw erfolgt sei und die Rückzahlung des Darlehens durch Forderungsabtretung im Umfang von…
…€ überschuldet. Unter den Passiven scheinen Forderungen der BH in Höhe von 43.124,45 € (Sozialhilfereferat) sowie 142.541,36 € auf, weshalb ersucht wurde, den Nachlass der Verstorbenen dem Sozialhilfeverband an Zahlungsstatt zu überlassen. II. Im Sinne des Antrages lt. Protokoll vom 6…
…Grabstätte, Kostenvoranschlag Fa. S, Darlehen bei der X-Bausparkasse in Höhe von insgesamt 110.249,42 € gemäß § 155 AußStrG an Zahlungs statt überlassen. III. bis V. (hier nicht von Bedeutung). Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer fest, wobei die Bemessungsgrundlage, wie…
…Grabstätte, Kostenvoranschlag Fa. S, Darlehen bei der X-Bausparkasse in Höhe von insgesamt 110.249,42 € gemäß § 155 AußStrG an Zahlungs statt überlassen. III. bis V. (hier nicht von Bedeutung). Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer fest, wobei die Bemessungsgrundlage, wie…
…000,- | b) Kommanditanteil an der Firma B. &CO KG wertlos | -,- | zusammen | 20.000,- dem erblichen Sohn P.B. auf Abschlag der von ihm bezahlten Begräbniskosten an Zahlungsstatt überlassen wird. Am 22. Aug. 2001 wurde vom steuerlichen Vertreter der Verlassenschaft nach G…
…Gebühren in Höhe von insgesamt 2.839,60 €) mit Zustimmung von (in der Folge sind diverse Verlassenschaftsgläubiger angeführt) an Zahlungs statt überlassen. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer von dem im angeführten Beschluss ausgewiesenen Wert der Liegenschaft in Höhe von 110…
…EUR | 565,03 gemäß § 154f AußStrG an Zahlungs statt vor Rechtskraft dieses Beschlusses überlassen." ML füllte die Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008 (idF nur Erklärung) mit Namen des Erblassers ohne Zusatz "Verlassenschaft nach" und Angabe dessen Sozialversicherungsnummer aus, unterschrieb diese mit seinem eigenen Namen am…
…Vorlageantrag gestellt. Über die Berufung wurde wie folgt erwogen: Im vorliegenden Fall ist strittig, ob der Sozialhilfeverband für die Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt Grunderwerbsteuer zu entrichten hat. Gemäß § 154 (1) AußStrG hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag den Gläubigern…
…Gegenstand des Vermächtniserwerbes nicht der anteilige Einheitswert des Kaufgrundstückes, sondern die durch das Vermächtnis begründete Geldforderung. Nimmt der Vermächtnisnehmer (Gläubiger) eine andere als die geschuldete Leistung an Erfüllungs statt an, so führt dies zu einem Erlöschen des ursprünglichen Schuldverhältnisses. Der ursprüngliche - im Zeitpunkt der Entstehung…
…Dw. wurden die Aktiven der Verlassenschaft gegen Bezahlung der im Einzelnen angeführten Passiva in Höhe von 5.379,59 Euro gemäß § 155 AußStrG unter Zustimmung der Gläubiger und Miterben an Zahlungs statt überlassen. Von der Dw. wurde keine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben. Das von der Dw…
…eingerichtete Treuhandkonto zur Überweisung zu bringen. Unter Hinweis auf die im Verlassenschaftsverfahren gemäß § 154 AußStrG angeordnete Überlassung an Zahlungs statt und die daraus folgende Anwendbarkeit der Regelungen der Konkursordnung wurde zudem dargelegt, eine Verrechnung des gegenständlichen Guthabensbetrages mit anderen Steuerrückständen der Bw. sei unzulässig. Mit…
…geb. 10.3.1948, Pensionistin, IStY, an Zahlungs Statt überlassen, und zwar - gegen Bezahlung der unter Punkt 4. des Beschlusses bestimmten Gerichtskommissionsgebühren per ..........................................................................344,42 €, - auf teilweisen Abschlag des vom Amt für Soziales beim Magistrat der Landeshauptstadt Y bezahlten Bestattungskostenanteiles per ...................1.150,50…
Belastung/insgesamt laut Berufungsvorentscheidung | 1.155,76 € | abzüglich Begräbniskosten laut Berufungsvorentscheidung | - 825,83 € | zuzüglich Begräbniskosten laut Berufungsentscheidung | + 517,66 € | Außergewöhnliche Belastung/insgesamt vor Abzug des Selbstbehaltes laut Berufungsentscheidung | 847,59 € Der Selbstbehalt errechnete sich…
…dass derjenige, der die Begräbniskosten tatsächlich getragen hat, aber nicht Erbe ist oder dem der Nachlass nicht an Zahlungs statt überlassen wurde, die Rückerstattung von demjenigen, dem die Nachlassaktiva zugekommen sind verlangen kann und somit - soweit entsprechende Nachlassaktiva vorhanden sind - nicht endgültig belastet ist. Da…
…zuwiderläuft und der Charakter des Kaufvertrages nicht verloren geht, wenn der versprochene Geldbetrag nicht in bar, sondern im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dem Gläubigerkonto gutgeschrieben wird oder sonst Sachen als Leistung an Zahlungs statt iSd § 1414 gegeben werden. Ein Ausfluss des Bargeldgebots ist das Nennwertprinzip…
…Der Nachlass wurde mit Beschluss vom 2. Juni 2008 des Bezirksgerichtes X diversen Nachlassgläubigern an Zahlungs Statt überlassen. Mit Bescheid vom 9. Juni 2008 wurde dem Berufungswerber (Bw) vom Versicherungserlös Erbschaftssteuer in Höhe von 595,80 Euro vorgeschrieben. In der dagegen eingebrachten Berufung wird vorgebracht…