…überraschten. Der damalige Anwalt des Bw., der ihn bei seinem Prozess gegen die A-KEG unterstützt habe, Dr. F, den der Bw. in dieser Angelegenheit mehrmals befragt habe, habe ihm versichert, die Zahlungen des Insolvenz-Entgelt-Fonds seien Nettobeträge und daher nicht mehr zu versteuern…
…Bezahlung durch den Fonds zufließt (nicht in dem Jahr, für das der Lohn gezahlt wird). Nach der im zu beurteilenden Fall anzuwendenden Rechtslage erfolgt somit der Zufluss des Insolvenz-Ausfallgeldes nach der allgemeinen Regel des § 19 Abs. 1 EStG 1988 im Zeitpunkt der Zahlung (Doralt…
…Höhe von € 2.413,00. B) Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 (OZ 5 ff./2005) wurde infolge einer Wiederaufnahme des Verfahrens wegen eines neuen Lohnzettels am 7. Juni 2006 vom Finanzamt erstellt, wobei zwar die erklärten Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen erklärungsgemäß berücksichtigt wurden…
…mündlichen Berufungsverhandlung. Der festgestellte Sachverhalt ist zwischen den Parteien des zweiinstanzlichen Abgabenverfahrens unstrittig. Rechtliche Würdigung Begräbniskosten Gemäß § 34 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss außergewöhnlich sein…
…des bei der Firma A durchgeführten Insolvenzverfahrens ihre Gehaltsforderungen angemeldet hat, schließt nach Auffassung des Senates nicht aus, dass ein Zahlungsfluss tatsächlich stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass laut einer IESG-Abfrage eine Auszahlung an die Bw. seitens des Insolvenz-Entgelt-Fonds…
…auf Insolvenz-Ausfallgeld abgelehnt wurden, soweit sie über die mit Bescheid vom 12.07.2002 zuerkannten Ansprüche hinausgehen. Mit Vorhalt vom 22.12.2011 wurde die Bw ersucht, die in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2002 in Abzug gebrachten Sonderausgaben, Werbungkosten und außergewöhnlichen Belastungen belegmäßig…
…an die GmbH handelt, welche durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und somit auf die Anschaffungskosten der Beteiligung zu aktivieren sind. Zahlungen eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft, die dazu dienen, die Gesellschaft mit dem erforderlichen Kapital auszustatten, stellen folglich keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG dar…
…den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. § 34 EStG 1988 lautet: "§ 34. (1) Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2) eines unbeschränkt Steuerpflichtigen sind nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muß folgende…
…der obig dargestellten Regelungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 18.12. bis 31.12.2008 Arbeitslosengeld iHv. 360,50 € erhalten. Aus dem von der Bw vorgelegten Bescheid der Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH vom 12.1.2009 geht hervor, dass ein Teil des 2008 bezogenen Arbeitslosengeldes…
…beziffert wurden. Im Zuge des Berufungsverfahrens vor dem UFS wurde der Bw. im Vorhaltewege aufgefordert, das sich aus dem besagten Rechtsstreit ergebende Urteil vorzulegen. Im Zuge eines am 20.2.2013 geführten Telefongespräches gab der Bw. bekannt, dass der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) die Befriedigung…
…69 Abs. 2,3,5,6,7,8 oder 9 EStG 1988 (Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken - oder Unfallversorgung, Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 1992, Rückzahlung von Pflichtbeiträgen, Zahlungen aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds, Bezüge aus Dienstleistungsscheck, und Bezüge gemäß § 33f Abs 1 BUAG, Rückzahlung von…
…die das Jahr 2005 betreffenden Zahlungen des Insolvenzausgleichsfonds in Höhe von 811,88 € zusätzlich in Ansatz gebracht wurden. Die anrechenbare Lohnsteuer wurde statt mit 6.312,54 € nun mit 6.434,32 € in Abzug gebracht. Die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen konnten - wie…
…Punkt 2. könne das IAF-Service nichts anfangen. Die dort angeführten Bezüge 03/03 bis 10/03 hätten mit den Zahlungen aus den Mitteln des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds keinen Zusammenhang, weshalb diese Berechnung auch keine Aussagekraft zu den vom IAF-Service übertragenen Daten habe. Richtig…
…dass nicht nachvollziehbar sei, welche Beträge des IAF Fonds eingerechnet wurden, zumal sie auch nur einen Teil der Summe erhalten habe. Über weitere Aufforderung des Finanzamtes, sämtliche zur Verfügung stehenden Unterlagen bezüglich der erhaltenen Zahlungen vorzulegen, übermittelte sie überdies verschiedene Unterlagen über die Abrechnung ihrer…
…Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen…
…Bw. im Jahr 2006 Zahlungen (Insolenz-Entgelt) aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds in Höhe von 6.217,08 € zuerkannt und von der zuständigen Geschäftsstelle der IAF Service GmbH ausbezahlt worden sind. Bei den Zahlungen an Insolvenz-Ausfallgeld handelt es sich aber um Bezüge nach …
…dass die das Kalenderjahr 2003 betreffende Zahlung vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds der Berufungswerberin erst im Jahr 2004 überwiesen wurde. Nach § 19 Abs. 1 EStG gilt diese Zahlung somit als im Kalenderjahr 2004 bezogen, weshalb die Einbeziehung in die Einkommensteuerveranlagung des Kalenderjahres 2004 zu Recht erfolgt…
…dieser Information könnten 30% des Schulgeldes als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das gesamte Schulgeld für 2009 betrage € 3.130,00, davon 30% ergibt einen Betrag iHv. € 939,00. Mangels eines geeigneten Eingabefeldes im Block "Sonderausgaben" wäre dieser bei den "Außergewöhnlichen Belastungen" eingegeben worden…
…im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 EStG 1988 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Bei Auszahlung von Insolvenz-Ausfallgeld durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hat…
…Einvernehmen gem. § 55 a EheG. Der Berufungswerber (Bw.) begehrte den Ansatz dieser Zahlungen von 3.600 € als außergewöhnliche Belastung. Das Finanzamt entsprach diesem Antrag nicht. Mit Beschluss des BG FAA vom 3.10.2003 wurde die Ehe des Bw. mit seiner damaligen Gattin gem. …