…Bestimmungsort verbracht werden, genießen dabei noch nicht die Vorteile des freien innergemeinschaftlichen Warenverkehrs. Auf solche Waren ist daher auch das in den Art. 23 und 25 EG enthaltene Verbot von Zöllen und Abgaben mit zollgleicher Wirkung nicht anwendbar (Lux in Lenz, EGV-Kommentar, 2. Auflage…
…Bestimmungsort verbracht werden, genießen dabei noch nicht die Vorteile des freien innergemeinschaftlichen Warenverkehrs. Auf solche Waren ist daher auch das in den Art. 23 und 25 EG enthaltene Verbot von Zöllen und Abgaben mit zollgleicher Wirkung nicht anwendbar (Lux in Lenz, EGV-Kommentar, 2. Auflage…
…Bestimmungsort verbracht werden, genießen dabei noch nicht die Vorteile des freien innergemeinschaftlichen Warenverkehrs. Auf solche Waren ist daher auch das in den Art. 23 und 25 EG enthaltene Verbot von Zöllen und Abgaben mit zollgleicher Wirkung nicht anwendbar (Lux in Lenz, EGV-Kommentar, 2. Auflage…
…Bestimmungsort verbracht werden, genießen dabei noch nicht die Vorteile des freien innergemeinschaftlichen Warenverkehrs. Auf solche Waren ist daher auch das in den Art. 23 und 25 EG enthaltene Verbot von Zöllen und Abgaben mit zollgleicher Wirkung nicht anwendbar (Lux in Lenz, EGV-Kommentar, 2. Auflage…
…Bestimmungsort verbracht werden, genießen dabei noch nicht die Vorteile des freien innergemeinschaftlichen Warenverkehrs. Auf solche Waren ist daher auch das in den Art. 23 und 25 EG enthaltene Verbot von Zöllen und Abgaben mit zollgleicher Wirkung nicht anwendbar (Lux in Lenz, EGV-Kommentar, 2. Auflage…
…solche Abgabe werde in keinem anderen Mitgliedsstaat der Gemeinschaft für die Bearbeitung von nichtgestelltem Versandscheingut eingehoben. Diese Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 7. April 2000, Zl: 100/40297/2000 abgewiesen. Begründet wurde diese Vorgansweise damit, dass Zölle und Abgaben mit zollgleicher Wirkung…
…im Zollrechts-Durchführungsgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Nach Art. 4 Z. 10 ZK sind Einfuhrabgaben Zölle und Abgaben mit (zoll)gleicher Wirkung bei der Einfuhr von Waren sowie bei der Einfuhr erhobene Abgaben…
…im Zollrechts-Durchführungsgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Nach Art. 4 Z. 10 ZK sind Einfuhrabgaben Zölle und Abgaben mit (zoll)gleicher Wirkung bei der Einfuhr von Waren sowie bei der Einfuhr erhobene Abgaben…
…mit zollgleicher Wirkung den Fiskalinteressen aller Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft zu entsprechen. Diese Abgaben werden als Einfuhrabgaben bezeichnet. Das europäische Zollrecht ist maßgebend durch Verordnungen des Rates und der Kommission geprägt. Darüber hinaus sind allerdings auch nationale Bestimmungen, wie in Österreich das Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR…
…im Zollrechts-Durchführungsgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Nach Art. 4 Z. 10 ZK sind Einfuhrabgaben Zölle und Abgaben mit (zoll)gleicher Wirkung bei der Einfuhr von Waren sowie bei der Einfuhr erhobene Abgaben…
…ZollR-DG bezweckt somit einen Ausgleich für die dem Betroffenen bei ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens erwachsenden Kosten und stellt weiters einen Ausgleich, für die der Verwaltung aus der Nichtgestellung erwachsenden Kosten dar. Dem Einwand der Bf., es handle sich um eine Abgabe mit zollgleicher Wirkung…
…des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben, die von den Zollämtern zu erheben sind, unzulässig ist…
…des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben, die von den Zollämtern zu erheben sind, unzulässig ist…
…der Ausschluss der strafbefreienden Wirkung einer Abgabenerhöhung oder die Anwendung des § 30a auf die von den Zollämtern zu erhebenden Abgaben beabsichtigt gewesen, so hätte dem durch eine Regelung wie etwa "§ 30a ist im Zusammenhang mit Zöllen und von den Zollämtern zu erhebenden Abgaben nicht anzuwenden"…
…der Ausschluss der strafbefreienden Wirkung einer Abgabenerhöhung oder die Anwendung des § 30a auf die von den Zollämtern zu erhebenden Abgaben beabsichtigt gewesen, so hätte dem durch eine Regelung wie etwa "§ 30a ist im Zusammenhang mit Zöllen und von den Zollämtern zu erhebenden Abgaben nicht anzuwenden"…
…des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben, die von den Zollämtern zu erheben sind, unzulässig ist…
…der Ausschluss der strafbefreienden Wirkung einer Abgabenerhöhung oder die Anwendung des § 30a auf die von den Zollämtern zu erhebenden Abgaben beabsichtigt gewesen, so hätte dem durch eine Regelung wie etwa "§ 30a ist im Zusammenhang mit Zöllen und von den Zollämtern zu erhebenden Abgaben nicht anzuwenden"…
…der Ausschluss der strafbefreienden Wirkung einer Abgabenerhöhung oder die Anwendung des § 30a auf die von den Zollämtern zu erhebenden Abgaben beabsichtigt gewesen, so hätte dem durch eine Regelung wie etwa "§ 30a ist im Zusammenhang mit Zöllen und von den Zollämtern zu erhebenden Abgaben nicht anzuwenden"…
…des § 3 BAO." § 30a FinStrG ist mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten (§ 265 Abs. 1p FinStrG). Die Verfahrensbestimmung des § 30a Abs. 5 FinStrG, wonach die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben, die von den Zollämtern zu erheben sind, unzulässig ist…
…der Ausschluss der strafbefreienden Wirkung einer Abgabenerhöhung oder die Anwendung des § 30a auf die von den Zollämtern zu erhebenden Abgaben beabsichtigt gewesen, so hätte dem durch eine Regelung wie etwa "§ 30a ist im Zusammenhang mit Zöllen und von den Zollämtern zu erhebenden Abgaben nicht anzuwenden"…