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UFSW RV/3408-W/02Beurteilung der Betätigung eines Bilderhändlers als Liebhaberei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.05.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat am 27. April 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch TPA Treuhand Partner Austria, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk in Wien betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1996, 1997, 1998 und 1999 und Einkommensteuer 1996, 1997, 1998…

UFSW RV/0434-W/10Auch für den Zeitraum 2004 gilt gem. § 12 Abs. 2 Z 2 lit.a UStG 1994, dass für privat genutzte Gebäudeteile der Vorsteuerabzug auszuschließen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.02.2013

…dazu Folgendes aus: "Die Umsatzsteuererklärung 2004 entspricht der bisherigen Rechtsansicht, nach der unsere Wohnungsnutzung bei der Vorsteuer zur Gänze herausgerechnet wird und auch keine Eigenverbrauchsbesteuerung anfällt." Das Finanzamt erließ den Umsatzsteuerbescheid 2004, in dem die Vorsteuern in der erklärten Höhe von € 7.139,41…

UFSW RV/2652-W/09Mietvereinbarung mit unterhaltsberechtigter Tochter vor deren Selbsterhaltungsfähigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2012Teil 2/2

…Höhe von ca. € 2.500,00. Dies ergibt im Jahr 2007 Ausgaben von € 9.365,28, die alleine durch die Wohnungsnutzung veranlasst waren. Die sonstigen Kosten für die Lebensführung der Tochter des Bw. sind bei diesen Beträgen noch nicht berücksichtigt. Dabei ist auch…

UFSL RV/0305-L/04Bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung sind Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung sowie Familienheimfahrten zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2005

…die letztendlich nicht realisierte Anmietung eines weiteren Familienwohnsitzes in Wien in Höhe von 127.000,00 ATS; - die an die Firma rückvergüteten Kosten für Wohnungsnutzung in Höhe von 21.839,42 ATS; insgesamt also 148.839,42 ATS. In einer Beilage wurde die Mietzahlung für…

UFSL RV/2228-L/02Säumniszuschlag wegen Nichtentrichtung einer Einkommensteuervorauszahlung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2004

…Tz 17 des Prüfungsberichtes). Für 1996 und 1997 wären bei der Gewinnermittlung außerdem die geldwerten Vorteile des Berufungswerbers aus der unentgeltlichen Wohnungsnutzung und für 1997 überdies die festgestellten Geschäftsführervergütungen zu berücksichtigen gewesen (Tz 18 des Prüfungsberichtes). Mit Bescheiden vom 2. März 2000 schrieb das Finanzamt…

UFSL RV/2227-L/02Säumniszuschlag wegen Nichtentrichtung einer Einkommensteuervorauszahlung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2004

…Tz 17 des Prüfungsberichtes). Für 1996 und 1997 wären bei der Gewinnermittlung außerdem die geldwerten Vorteile des Berufungswerbers aus der unentgeltlichen Wohnungsnutzung und für 1997 überdies die festgestellten Geschäftsführervergütungen zu berücksichtigen gewesen (Tz 18 des Prüfungsberichtes). Mit Bescheiden vom 2. März 2000 schrieb das Finanzamt…

UFSL RV/2226-L/02Säumniszuschlag bei behaupteter Rechtswidirgkeit der Stammabgabenvorschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2004

…Tz 17 des Prüfungsberichtes). Für 1996 und 1997 wären bei der Gewinnermittlung außerdem die geldwerten Vorteile des Berufungswerbers aus der unentgeltlichen Wohnungsnutzung und für 1997 überdies die festgestellten Geschäftsführervergütungen zu berücksichtigen gewesen (Tz 18 des Prüfungsberichtes). Mit Bescheiden vom 2. März 2000 schrieb das Finanzamt…

UFSL RV/2225-L/02Säumniszuschlag bei behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgabenvorschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2004

…ausschließlich in Österreich eingetreten wären (Tz 17 des Prüfungsberichtes). Für 1996 und 1997 wären bei der Gewinnermittlung außerdem die geldwerten Vorteile des Berufungswerbers aus der unentgeltlichen Wohnungsnutzung und für 1997 überdies die festgestellten Geschäftsführervergütungen zu berücksichtigen gewesen (Tz 18 des Prüfungsberichtes). Mit Bescheiden vom 2…

UFSL RV/2216-L/02Säumniszuschlag bei behaupteter Unrichtigkeit der Stammabgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2004

…Tz 17 des Prüfungsberichtes). Für 1996 und 1997 wären bei der Gewinnermittlung außerdem die geldwerten Vorteile des Berufungswerbers aus der unentgeltlichen Wohnungsnutzung und für 1997 überdies die festgestellten Geschäftsführervergütungen zu berücksichtigen gewesen (Tz 18 des Prüfungsberichtes). Mit Bescheiden vom 2. März 2000 schrieb das Finanzamt…

UFSS RV/0715-S/10Familienbeihilfe für einen Asylberechtigten in Schulausbildung auch bei Bezahlung von Sozialhilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2011

…erworben und sei nun auf der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz. Sobald dieser gefunden sei, werde er aus der Beratung entlassen. Dieser Bestätigung war der (standardmäßig) ausgefüllte Wohnungsnutzungsvertrag des BW beigefügt, aus dem hervorgeht, dass diese Unterbringung in dieser Einrichtung nur einen vorübergehenden Charakter habe…

UFSL RV/0703-L/10Pendlerpauschale - tatsächlich genutzte Wohnung ist nachzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2012

…Adresse M (bei ihrem Partner); lt. ZMR: von 1.8.2008 bis 28.9.2009 HWS. < Bestätigung Wohnungsnutzung durch W R: Hierbei handelt es sich um den Partner der Berufungswerberin; eine sog. "Gefälligkeitsbestätigung" ist hierbei nicht unbedingt auszuschließen. Da auch der Partner in Linz…

UFSW RV/2652-W/09Mietvereinbarung mit unterhaltsberechtigter Tochter vor deren Selbsterhaltungsfähigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2012Teil 1/2

…der Sohn dieses Bw. eine monatliche Apanage von ATS 7.000,00 erhalten hat und davon eine Monatsmiete von ATS 2.800,00 zu zahlen imstande war. b) Ein zweiter Aspekt, warum die vorliegende Wohnungsnutzung durch die Tochter des Bw. den Tatbestand des § 20 Abs…

UFSL RV/1243-L/11Haushaltszugehörigkeit bzw. überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2012

…Hauptwohnsitz für die Wohnung in der F-Str.. Da ab diesem Zeitpunkt keine Haushaltszugehörigkeit der Tochter zu einem ihrer Elternteile vorlag bedarf es auch keiner Prüfung ihrer Wohnbeihilfenanträge um daraus Schlüsse für eine etwaige Wohnungsnutzung zu ziehen. Welchen Zweck in diesem Zusammenhang eine Einsichtnahme in…

UFSL RV/0104-L/09Fremdüblichkeit bei Wohnungsvermietung, Beweiskraft des Mietvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2012

…Die Bezahlung erfolgte auf das Bankkonto des Bw. im Vorhinein. Im Mietvertrag wurde vereinbart, dass die Wohnungsnutzung ausschließlich zu Wohnzwecken erlaubt sei. Während der Prüfung und in der Berufung behauptete der Bw., dass H dort eine Vernissage abgehalten habe, die Wohnung sei nicht möbliert gewesen…

UFSW RV/3256-W/10Pendlerpauschale bei mehreren Wohnsitzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2011

…unbewiesenen Kilometerangaben der Bw. widersprechen ihrer Darstellung. Für die Benutzung von Massenbeförderungsmittel wurde keine Nachweise vorgelegt, ebenso nicht für eine Nutzung von Mitfahrgelegenheiten. Auch der erklärte Energieverbrauch widerspricht einer fallweisen deutlich untergeordneten Wohnungsnutzung, zumal die Zweitwohnung von zwei vollzeitbeschäftigten Personen benutzt wurde, die als unbestritten…

UFSW RV/3257-W/10Pendlerpauschale bei mehreren Wohnsitzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2011

…Kilometerangaben des Bw. widersprechen seiner Darstellung, dass er den wiener Zweitwohnsitz nur für verlängerte Nachtdienste und unvorhergesehene Überstundendienste - also nur vereinzelt - benutzt habe. Auch der erklärte Energieverbrauch widerspricht einer fallweisen deutlich untergeordneten Wohnungsnutzung, zumal die Zweitwohnung von zwei vollzeitbeschäftigten Personen benutzt wurde, die als unbestritten…

UFSW RV/0849-W/08Ansässigkeit iSd DBA Österreich-Russland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2011

…es, im Ausland lebende Personen nicht schon deshalb im Inland unbeschränkt steuerplichtig zu machen, weil sie hier über einen Zweitwohnsitz verfügen. Damit soll die untergeordnete Wohnungsnutzung durch im Ausland lebende Personen nicht die unbeschränkte Steuerpflicht nach sich ziehen. Gemäß § 1 Abs. 1 der zit. Zweitwohnsitzverordnung…

UFSW RV/0660-W/09Teilwertabschreibung bei einem Grundstück eines §-5 Ermittlers; verdeckte Gewinnausschüttung bei Vermietung einer Wohnung an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2010

…Heizkosten und die Umsatzsteuer enthalten oder wurden diese gesondert verrechnet? Bitte schlüsseln Sie die vom Gesellschafter-Geschäftsführer für die Wohnungsnutzung an die Gesellschaft bezahlten Beträge nach Art, Höhe und Zeitraum auf. Bitte schlüsseln Sie die von der Gesellschaft für die Wohnung geltend gemachten Aufwendungen im…

UFSW RV/0288-W/04Nichtanerkennung von Werbungskostenüberschüssen und Vorsteuern aus der Vermietung von Wohnungen an nahe Angehörige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2009Teil 2/2

…im Jahr 1998 nicht belegt. Die Angaben beziehen sich zudem vielmehr auf eine gegenwärtige Wohnungsnutzung und nicht auf einen im Jahr 1998 gegebenen gemeinsamen Haushalt mit der Mutter als Voraussetzung für die behauptete Eintrittsberechtigung. Zu Top 11-12: Der Bruder T. war an der Anschrift…

UFSF RV/0354-F/07Wohnungstausch mit Vorsteuereffekt (Missbrauch)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2009

…S 257). In concreto heißt dies, dass eine steuerlich beachtliche Vermietung überhaupt nicht stattgefunden hat. Aufwand, der allenfalls mit der Wohnungsnutzung verbunden ist, fällt unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 1 bzw. 4 EStG 1988. Nicht weiter einzugehen war nach dem festgestellten Sachverhalt…