…Wohnsitz, so weisen regelmäßig DBA den beteiligten Staaten Teile des Welteinkommens zur Besteuerung zu. Der eine Staat erhält dabei die Position des Wohnsitzstaates (grundsätzlich umfassendes Besteuerungsrecht), der andere die Position des Quellenstaates (grundsätzlich auf inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht). Im vorliegenden Fall hat die Bw. im…
…wegen Berufsausbildung bestünde. Ferner wäre durch Ermittlungen festzustellen, ob für den Sohn für den in Rede stehenden Zeitraum im EU-Ausland als Wohnsitzstaat Familienleistungen (an die Mutter) vorgesehen sind und wie viel diese betragen. Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 23.5.2007, Zl 2006…
…Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats vorgesehenen Familienleistungen. Im vorliegenden Fall ist daher gem Art 10 Abs 1 Buchstabe b Z i d VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Polen für die Gewährung von Familienleistungen wie der Kinderbeihilfe vorrangig zuständig. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Bemerkt wird…
…wurden. Das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften kommt sohin Österreich lediglich dann zu, wenn Österreich Wohnsitzstaat des Berufungswerbers ist und der Berufungswerber die Tätigkeit in Deutschland nicht unter Benutzung einer ihm dort regelmäßig zur Verfügung stehenden ständigen Einrichtung ausgeübt hat. Werden hingegen diese Voraussetzungen nicht verwirklicht…
…01, "Gerritse") u.a. ausgeführt: " ...... In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH ist es Sache des Wohnsitzstaates, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Beschränkt Steuerpflichtige sollen daher an der das Existenzminimum sichernden Null-Steuerzone nicht mehr in vollem Umfang wie unbeschränkt Steuerpflichtige (10.000 Euro) teilnehmen…
…01, "Gerritse") u.a. ausgeführt: " ...... In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH ist es Sache des Wohnsitzstaates, das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Beschränkt Steuerpflichtige sollen daher an der das Existenzminimum sichernden Null-Steuerzone nicht mehr in vollem Umfang wie unbeschränkt Steuerpflichtige (10.000 Euro) teilnehmen…
…18 dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden (Besteuerungsrecht des so genannten Ansässigkeitsstaates oder Wohnsitzstaates), es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt (Tätigkeitsstaat). Wird die Arbeit…
…die Zuständigkeit für Familienleistungen nach Artikel 78 im Wohnsitzstaat besteht, besteht kein Anspruch auf Differenzzahlung im anderen Staat. Um so weniger besteht ein Anspruch auf Zahlung der gesamten Familienleistungen im anderen Staat, wenn die Zuständigkeit für Familienleistungen im Wohnsitzstaat besteht. Da der Anspruch auf die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F, NB, vom 31. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 17. Mai 2011 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen, soweit dieser über den Zeitraum November 20100 bis Mai 2011 abspricht, entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 28. Februar 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 11. Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Differenzzahlung zur Familienbeihilfe für die Monate Februar und Dezember 2010…
…des Arbeitsortes im Sinne des Schlussprotokolls zum genannten DBA bedarf somit keiner weiteren Überprüfung. Strittig ist, ob die im Tätigkeitsstaat Deutschland entrichtete Einkommensteuer auf die im Wohnsitzstaat Österreich vorgeschriebene Einkommensteuer anzurechnen ist. Alle Sachverhalte, die vom persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des DBA Deutschland erfasst sind…
…von S 1,518.624,24) in Abzug zu bringen. Weiters dürfe der Progressionsvorbehalt nach dem Doppelbesteuerungsabkommen nur von der Schweiz als Wohnsitzstaat und nicht auch von Österreich als Belegenheitsstaat (Quellenstaat) geltend gemacht werden. Über die Berufung wurde erwogen: Abzug der Verbindlichkeiten: Nach § 6 Abs…
…Wohnsitz gehabt und es in weiterer Folge die liechtensteinische Pensionskassenauszahlung besteuert hat. Abschließend ist der Vollständigkeit halber noch zu sagen, dass das zwischen Österreich (Wohnsitzstaat bzw. Ansässigkeitsstaat) und Liechtenstein (Quellenstaat) abgeschlossene Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch WT, vom 24. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 30.11.2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungsführer, nachfolgend Bw abgekürzt, stand im…
…die bei der Firma DG in Liechtenstein beschäftigt sind, freiwillig gezahlter "Kinderzulagenausgleich" beruht aber weder auf einem gesetzlich geregelten Anspruch auf Familienleistungen gegenüber Österreich als Wohnsitzstaat noch der Schweiz als Tätigkeitsstaat. Dass der Bw einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ausgleich zwischen der schweizer und der…
…österreichische Finanzbehörde habe daher jedenfalls die beantragten Kinderabsetzbeträge auszubezahlen - da der Anspruch besteht - unabhängig davon, wie dieser Kinderabsetzbetrag im Wohnsitzstaat D. behandelt wird oder wurde. Falls die Behörden des Wohnsitzstaates den Kinderabsetzbetrag für die Berechnung des Ausgleichsanspruches nicht, nicht zur Gänze oder unrichtig angerechnet haben…
…das Liegenschaftsvermögen nach Art. 3 im Gelegenheitsstaat - in dem nach Art. 5 Z 2 DBA bezeichneten Wohnsitzstaat zu besteuern ist. Als dieser im Gegenstandsfall maßgebende Wohnsitzstaat, zu dem die stärkeren Beziehungen bestanden haben bzw der als Mittelpunkt der Lebensinteressen anzusehen ist, wäre im Berufungsfalle der…
…im Schreiben vom 30. März 2008) bestimmungsgemäß in Österreich verwendet. In keinem anderen Wohnsitzstaat (insbesondere Deutschland) wurde das Fahrzeug länger benutzt. Wie oben ausführlich dargestellt wogen auch die persönlichen Verbindungen des Berufungswerbers zum österreichischen Wohnsitz schwerer als seine Verbindungen zur deutschen Wohnung. Der Berufungswerber behauptete…
…jene zum Ansässigkeitsstaat gelockert werden, bewirkt nämlich die Entsendung in einen Drittstaat, dass die Beziehungen zum Tätigkeitsstaat tendenziell gelockert werden, während sich an der Verwurzelung im Wohnsitzstaat nichts Wesentliches ändert. Alle Literaturhinweise, die die UFS-Entscheidung vom 28.3.2006 enthält, beziehen sich dementsprechend ausdrücklich…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch WTM Maas Steuerberatungsges.m.b.H., 4020 Linz, Breitwiesergutstraße 23-25, vom 21. Dezember 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch Mag. Jürgen Großschedl, vom 10. November 2000 betreffend Einkommensteuer für…