…Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei. Das genannte Zusatzabkommen sehe in seinem neu gefassten Kapitel 5 Familienbeihilfe in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vor. Die Familienbeihilfe sei demnach von jenem Vertragsstaat nach dessen Rechtsvorschriften zu zahlen…
…Art. 19 des Zusatzabkommens lege die Beihilfenzahlung durch jenen Vertragsstaat fest, in dem sich das Kind ständig aufhalte und bilde damit die Grundnorm für das Wohnlandprinzip. Zusätzlich sehe Art. 20 für den Fall eines Familienbeihilfenanspruchs in beiden Vertragsstaaten die Familienbeihilfenzahlung ebenfalls durch jenen Vertragsstaat vor…
…Geburt der Kinder. * Art. 19 des Zusatzabkommens (in Kraft getreten mit März 2002) legt die Familienbeihilfenzahlung durch jenen Vertragsstaat fest, in dem sich das Kind ständig aufhält und bildet damit die Grundnorm für das Wohnlandprinzip. Zusätzlich sieht Art. 20 für den Fall eines Familienbeihilfenanspruchs in…
…Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei. Das genannte Zusatzabkommen sehe in seinem neu gefassten Kapitel 5 "Familienbeihilfen" in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vor. Die Familienbeihilfe sei demnach nunmehr von jenem Vertragsstaat nach dessen Rechtsvorschriften zu…
…wie z.B jeder Elternteil sei in einem anderen Staat erwerbstätig, komme das Wohnlandprinzip zur Anwendung. Demnach habe jener Staat vorrangig die Familienleistungen zu gewähren, in dem die Familie ihren ständigen Aufenthalt habe. EU/EWR/CH-Bürger hätten unter den gleichen Voraussetzungen wie österreichische Staatsbürger…
…1. März 2002 ein Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei, demzufolge in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vorgesehen sei. Die Familienbeihilfe sei nunmehr von jenem Vertragsstaat nach dessen Rechtsvorschriften zu zahlen…
…Treffen jedoch Ansprüche in zwei EU-Staaten zusammen, weil z.B. jeder Elternteil in einem anderen EU-Staat erwerbstätig ist, so kommt das Wohnlandprinzip zur Anwendung, d.h., dass nach den Rechtsvorschriften jenes Landes Familienleistungen zu gewähren sind, wo sich die Kinder ständig aufhalten. Als…
…Bereich Rechtsänderungen eingetreten, die eine Anpassung des Abkommens erforderlich machen. ... Im Bereich der Familienbeihilfen wird das Wohnlandprinzip eingeführt, nach dem sich der Familienbeihilfenanspruch nicht mehr wie nach dem geltenden Abkommen am Elternteil orientiert und auch für Kinder im anderen Vertragsstaat zustehen kann, sondern für die…
…Bereich Rechtsänderungen eingetreten, die eine Anpassung des Abkommens erforderlich machen. ... Im Bereich der Familienbeihilfen wird das Wohnlandprinzip eingeführt, nach dem sich der Familienbeihilfenanspruch nicht mehr wie nach dem geltenden Abkommen am Elternteil orientiert und auch für Kinder im anderen Vertragsstaat zustehen kann, sondern für die…
…Treffen jedoch Ansprüche in zwei EU-Staaten zusammen, weil z.B. jeder Elternteil in einem anderen EU-Staat erwerbstätig ist, so kommt das Wohnlandprinzip zur Anwendung, d.h., dass nach den Rechtsvorschriften jenes Landes Familienleistungen zu gewähren sind, in dem sich die Kinder ständig aufhalten…
…zwei EU-Staaten zusammen, weil die Elternteile etwa jeweils in einem anderen EU-Staat erwerbstätig seien, so gelte das sog. Wohnlandprinzip, wonach Familienleistungen ebenfalls nach den Rechtsvorschriften jenes Landes zu gewähren seien, in dem sich die Kinder ständig aufhielten. Die Bw. habe demnach keinen Anspruch…
…Treffen jedoch Ansprüche in zwei EU-Staaten zusammen, weil z.B. jeder Elternteil in einem anderen EU-Staat erwerbstätig ist, so kommt das Wohnlandprinzip zur Anwendung, d.h., dass nach den Rechtsvorschriften jenes Landes Familienleistungen zu gewähren sind, in dem sich die Kinder ständig aufhalten…
…Bereich Rechtsänderungen eingetreten, die eine Anpassung des Abkommens erforderlich machen. ... Im Bereich der Familienbeihilfen wird das Wohnlandprinzip eingeführt, nach dem sich der Familienbeihilfenanspruch nicht mehr wie nach dem geltenden Abkommen am Elternteil orientiert und auch für Kinder im anderen Vertragsstaat zustehen kann, sondern für die…
…Treffen jedoch Ansprüche in zwei EU-Staaten zusammen, weil z.B. jeder Elternteil in einem anderen EU-Staat erwerbstätig ist, so kommt das Wohnlandprinzip zur Anwendung, d.h., dass nach den Rechtsvorschriften jenes Landes Familienleistungen zu gewähren sind, in dem sich die Kinder ständig aufhalten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 30. November 2011 betreffend Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer für den Zeitraum April 2004 und Verspätungszuschlag entschieden: 1.) Der Berufung wird teilweise stattgegeben und der angefochtene…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Alois Strasser, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Erbschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S D, Plz Gde, Str, vertreten durch Summer Schertler Stieger Kaufmann Droop, Rechtsanwälte, 6900 Bregenz, Kirchstraße 4, vom 18. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 1. März 2010 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Plz. Gde., Str., vertreten durch die E. Igerz & Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 6850 Dornbirn, Bergmannstraße 7, vom 17. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 5. September 2008 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Plz Gmd, Adr, vertreten durch Mag. Martin Feurstein, 6850 Dornbirn, Montfortstraße 18c, vom 3. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 13. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2003 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G.E., Elektromeister, geb. xy, W.,K104, vom 3. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann im Pongau, vertreten durch Dr. Michaela Buchsteiner, vom 6. Oktober 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 1999 entschieden: Der Berufung…