…Wirtschaftsraum besteht der Grundsatz des Beschäftigungslandprinzipes. Danach besteht grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen im Beschäftigungsland des Familienerhalters. Da weder Sie selbst noch Ihr Gatte im Bundesgebiet beschäftigt sind und das Wohnland der Kinder Spanien ist, ist das Beschäftigungsland nicht Österreich. Nach den vorgelegten Nachweisen hat Ihr…
…Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei. Das genannte Zusatzabkommen sehe in seinem neu gefassten Kapitel 5 Familienbeihilfe in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vor. Die Familienbeihilfe sei demnach von jenem Vertragsstaat nach dessen Rechtsvorschriften zu zahlen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 28. Februar 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 11. Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Differenzzahlung zur Familienbeihilfe für die Monate Februar und Dezember 2010…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 13. September 2007, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. Juli 2007, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen: 1. für das Kind 1, für den Zeitraum vom 1. Oktober 2003 bis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. StB., vom 24. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 23. Juli 2001 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Oktober 1995 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 19. Dezember 2005, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 6. Dezember 2005, betreffend die Rückforderung der für das Kind A. B. für den Zeitraum vom 1. November 2000 bis 30…
…1408/71 und Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72 inklusive Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Juli bis Oktober 2009 in Höhe von insgesamt € 912,10 gewährt und hiezu begründend ausgeführt: "Da der Kindesvater im Wohnland des Kindes erwerbstätig ist, besteht ein vorrangiger Anspruch auf Familienleistungen in…
…eine EU-Freizügigkeitsbestätigung und Arbeitsbestätigungen vorgelegt. Da im Formular E 411 die Rubrik "(Früherer) Ehegatte oder sonstige Person(en), deren Anspruch auf Familienleistungen im Wohnland der Familienangehörigen ermittelt werden soll" durchgestrichen war, zog das Finanzamt hieraus den Schluss, dass kein gemeinsamer Haushalt mit der Ehegattin…
…dadurch nicht unterbrochen. Mit der Neufassung des Kapitels 5 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel orientiere sich der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht mehr am Elternteil, sondern am "Wohnland" des Kindes. Dieses sei stets für die Zahlung der Familienbeihilfe zuständig. Da nach…
…Abkommens am Elternteil, sondern sei für die Zahlung der Familienbeihilfe stets das Wohnland des Kindes zuständig. Art. 19 des Zusatzabkommens lege die Beihilfenzahlung durch jenen Vertragsstaat fest, in dem sich das Kind ständig aufhalte und bilde damit die Grundnorm für das Wohnlandprinzip. Zusätzlich sehe Art…
…befindlichen Familienstandsbescheinigung für die Gewährung von Familienleistungen (Formular E 401, AS 12ff) ist die Anschrift im Wohnland der Familienangehörigen mit der im Kopf der Berufungsentscheidung angeführten Adresse (in der Slowakei) angegeben und von der (slowakischen) Gemeinde X. bescheinigt. Neben weiteren im Akt befindlichen den Bw…
…Familienleistungen gewähren, in dem ein leiblicher Elternteil erwerbstätig ist. Sind beide leiblichen Elternteile in verschiedenen Mitgliedstaaten erwerbstätig, ist das Wohnland der Kinder vorrangig zuständig. Ohne Bedeutung ist, ob die leiblichen Eltern gemeinsam oder getrennt leben. Gemäß Artikel 87 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 883…
…19 des Zusatzabkommens*) ab März 2002 für die Zahlung der Familienbeihilfe stets das "Wohnland" des Kindes zuständig ist undgewährte - unter Anrechnung der bereits ausbezahlen Familienbeihilfen- und Kinderabsetzbeträge - mit Bescheid(en) vom 11.02.2005 die Ausgleichszahlung(en) für die vier Kinder jeweils ab Geburt der…
…7.2004, als Arbeitnehmer bei einer tschechischen Firma beschäftigt. Als Hauptwohnsitz des Bw. wird im Vertrag A., Tschechien, genannt. Eine weitere, österreichische Wohnadresse des Bw. ist dem Vertrag nicht zu entnehmen. Seine Gattin, ist lt. Bw. Hausfrau. Die Leiterin des Kindergartens C., Tschechien, bestätigt per…
…EWR-Staat aufhalten. Da Sie in Österreich keiner Beschäftigung nachgehen, ist ab Mai 2004 das Wohnland des Kindes für die Auszahlung der Familienbeihilfe zuständig." Gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 13.8.2004 erhob die Bw. Berufung wie folgt: "Ich wurde am Datum1 in P…
…Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei. Das genannte Zusatzabkommen sehe in seinem neu gefassten Kapitel 5 "Familienbeihilfen" in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vor. Die Familienbeihilfe sei demnach nunmehr von jenem Vertragsstaat nach dessen Rechtsvorschriften zu…
…1. März 2002 ein Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei, demzufolge in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vorgesehen sei. Die Familienbeihilfe sei nunmehr von jenem Vertragsstaat nach dessen Rechtsvorschriften zu zahlen…
…folgende Rangordnung: 1. Ansprüche von unselbständigen und selbständigen Personen, und Personen, die eine Leistung bei Arbeitslosigkeit beziehen, im Wohnland der Kinder. 2. Ansprüche von unselbständigen und selbständigen Personen und Personen, die Leistungen bei Arbeitslosigkeit beziehen, in einem Mitgliedstaat für Kinder, die sich in einem anderen…
…Bär: € 4,97 6. Kassabon XXXLUTZ vom 22.06.2007 (AS 15): Red Bull € 1,90 7. Wohnwand Ulm Ahorn Nachbildung / weiß Kanten gesoftet Griffe alufarbig B/H/T in cm ca.: 270/210/52 € 199,00 8. (!)haas Elektronikhaus vom 18…
…mit Couchtisch. Links davon befindet sich ein Kasten, der als Kleiderschrank dient. Über der gesamten Länge der Wohnlandschaft befindet sich ein Wandboard mit privaten Büchern, darüber hängen Bilder. Links vom Vorzimmereingang befindet sich ein Wandverbau mit Gegenständen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind (Bücher, Tonträger…