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UFSW RV/2937-W/02Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich liegt (der Ehegatte der Bw. übt in einem anderen Mitgliedsstaat eine Beschäftigung aus und dieser MS ist auch Wohnland der Kinder).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2009

…Wirtschaftsraum besteht der Grundsatz des Beschäftigungslandprinzipes. Danach besteht grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen im Beschäftigungsland des Familienerhalters. Da weder Sie selbst noch Ihr Gatte im Bundesgebiet beschäftigt sind und das Wohnland der Kinder Spanien ist, ist das Beschäftigungsland nicht Österreich. Nach den vorgelegten Nachweisen hat Ihr…

UFSW RV/1494-W/05Ständiger Aufenthalt des Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2011

…Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei. Das genannte Zusatzabkommen sehe in seinem neu gefassten Kapitel 5 Familienbeihilfe in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vor. Die Familienbeihilfe sei demnach von jenem Vertragsstaat nach dessen Rechtsvorschriften zu zahlen…

UFSG RV/0427-G/11Differenzzahlung zur Familienbeihilfe: unionsrechtliche Prioritätsregeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 28. Februar 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 11. Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Differenzzahlung zur Familienbeihilfe für die Monate Februar und Dezember 2010…

UFSG RV/0397-G/08Mittelpunkt der Lebensinteressen; Beweiswürdigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin, vom 13. September 2007, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. Juli 2007, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen: 1. für das Kind 1, für den Zeitraum vom 1. Oktober 2003 bis…

UFSW RV/2822-W/02Kein Eigenanspruch des in Österreich studierenden Kindes, wenn der den Unterhalt leistende Elternteil in einem anderen Mitgliedstaat wohnt und beschäftigt ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. StB., vom 24. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 23. Juli 2001 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Oktober 1995 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…

UFSG RV/0199-G/06Familienbeihilfe für ein Kind im Gemeinschaftsgebiet der EU
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 19. Dezember 2005, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 6. Dezember 2005, betreffend die Rückforderung der für das Kind A. B. für den Zeitraum vom 1. November 2000 bis 30…

UFSF RV/0213-F/11Anspruch auf Differenzzahlung, Anwendung der EWG-VO 1408/71;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2011

…1408/71 und Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72 inklusive Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Juli bis Oktober 2009 in Höhe von insgesamt € 912,10 gewährt und hiezu begründend ausgeführt: "Da der Kindesvater im Wohnland des Kindes erwerbstätig ist, besteht ein vorrangiger Anspruch auf Familienleistungen in…

UFSL RV/0204-L/10Familienbeihilfenanspruch eines in Österreich beschäftigten EU-Bürgers, Haushaltsgemeinschaft mit der im EU-Ausland lebenden Familie.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2010

…eine EU-Freizügigkeitsbestätigung und Arbeitsbestätigungen vorgelegt. Da im Formular E 411 die Rubrik "(Früherer) Ehegatte oder sonstige Person(en), deren Anspruch auf Familienleistungen im Wohnland der Familienangehörigen ermittelt werden soll" durchgestrichen war, zog das Finanzamt hieraus den Schluss, dass kein gemeinsamer Haushalt mit der Ehegattin…

UFSW RV/1975-W/13Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei ständigem Aufenthalt des Kindes in Israel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2013

…dadurch nicht unterbrochen. Mit der Neufassung des Kapitels 5 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel orientiere sich der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht mehr am Elternteil, sondern am "Wohnland" des Kindes. Dieses sei stets für die Zahlung der Familienbeihilfe zuständig. Da nach…

UFSW RV/0493-W/13Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei ständigem Aufenthalt des Kindes in Israel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2013

…Abkommens am Elternteil, sondern sei für die Zahlung der Familienbeihilfe stets das Wohnland des Kindes zuständig. Art. 19 des Zusatzabkommens lege die Beihilfenzahlung durch jenen Vertragsstaat fest, in dem sich das Kind ständig aufhalte und bilde damit die Grundnorm für das Wohnlandprinzip. Zusätzlich sehe Art…

UFSW RV/1861-W/12Kein Anspruch auf Differenzzahlung für die Kinder der slowakischen Lebensgefährtin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…befindlichen Familienstandsbescheinigung für die Gewährung von Familienleistungen (Formular E 401, AS 12ff) ist die Anschrift im Wohnland der Familienangehörigen mit der im Kopf der Berufungsentscheidung angeführten Adresse (in der Slowakei) angegeben und von der (slowakischen) Gemeinde X. bescheinigt. Neben weiteren im Akt befindlichen den Bw…

UFSW RV/0088-W/13Keine Differenzzahlung an Familienbeihilfe, wenn Bw mit den Kindern in Ungarn lebt, keinen Bezug zu Österreich aufweist und die von ihr getrennt lebenden Kindesväter in Österreich nichtselbständig beschäftigt sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2013

…Familienleistungen gewähren, in dem ein leiblicher Elternteil erwerbstätig ist. Sind beide leiblichen Elternteile in verschiedenen Mitgliedstaaten erwerbstätig, ist das Wohnland der Kinder vorrangig zuständig. Ohne Bedeutung ist, ob die leiblichen Eltern gemeinsam oder getrennt leben. Gemäß Artikel 87 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 883…

UFSW RV/1070-W/06Kein Rückforderungsbescheid gemäß § 26 FLAG nach rechtskräftigem Ausgleichzahlungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.04.2012

…19 des Zusatzabkommens*) ab März 2002 für die Zahlung der Familienbeihilfe stets das "Wohnland" des Kindes zuständig ist undgewährte - unter Anrechnung der bereits ausbezahlen Familienbeihilfen- und Kinderabsetzbeträge - mit Bescheid(en) vom 11.02.2005 die Ausgleichszahlung(en) für die vier Kinder jeweils ab Geburt der…

UFSW RV/2525-W/11Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011

…7.2004, als Arbeitnehmer bei einer tschechischen Firma beschäftigt. Als Hauptwohnsitz des Bw. wird im Vertrag A., Tschechien, genannt. Eine weitere, österreichische Wohnadresse des Bw. ist dem Vertrag nicht zu entnehmen. Seine Gattin, ist lt. Bw. Hausfrau. Die Leiterin des Kindergartens C., Tschechien, bestätigt per…

UFSW RV/0049-W/05Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2011

…EWR-Staat aufhalten. Da Sie in Österreich keiner Beschäftigung nachgehen, ist ab Mai 2004 das Wohnland des Kindes für die Auszahlung der Familienbeihilfe zuständig." Gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 13.8.2004 erhob die Bw. Berufung wie folgt: "Ich wurde am Datum1 in P…

UFSW RV/4230-W/02Zusatzabkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2009

…Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei. Das genannte Zusatzabkommen sehe in seinem neu gefassten Kapitel 5 "Familienbeihilfen" in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vor. Die Familienbeihilfe sei demnach nunmehr von jenem Vertragsstaat nach dessen Rechtsvorschriften zu…

UFSW RV/0664-W/04Zusatzabkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2006

…1. März 2002 ein Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei, demzufolge in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vorgesehen sei. Die Familienbeihilfe sei nunmehr von jenem Vertragsstaat nach dessen Rechtsvorschriften zu zahlen…

UFSF RV/0030-F/04Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe bei gleichzeitigem Anspruch auf ausländische Beihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2004

…folgende Rangordnung: 1. Ansprüche von unselbständigen und selbständigen Personen, und Personen, die eine Leistung bei Arbeitslosigkeit beziehen, im Wohnland der Kinder. 2. Ansprüche von unselbständigen und selbständigen Personen und Personen, die Leistungen bei Arbeitslosigkeit beziehen, in einem Mitgliedstaat für Kinder, die sich in einem anderen…

UFSW RV/2764-W/08Aufwendungen für Wohnungsablöse und Möbelanschaffung sind keine Sonderausgaben für Wohnraumschaffung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2010

…Bär: € 4,97 6. Kassabon XXXLUTZ vom 22.06.2007 (AS 15): Red Bull € 1,90 7. Wohnwand Ulm Ahorn Nachbildung / weiß Kanten gesoftet Griffe alufarbig B/H/T in cm ca.: 270/210/52 € 199,00 8. (!)haas Elektronikhaus vom 18…

UFSW RV/2997-W/08Werbungskosten, Arbeitszimmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2009

…mit Couchtisch. Links davon befindet sich ein Kasten, der als Kleiderschrank dient. Über der gesamten Länge der Wohnlandschaft befindet sich ein Wandboard mit privaten Büchern, darüber hängen Bilder. Links vom Vorzimmereingang befindet sich ein Wandverbau mit Gegenständen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind (Bücher, Tonträger…