…Umstandes, dass auch nämliche Kriterien seitens der Bw. nicht erfüllt wurden, war dem Argument, wonach sich der Anspruch auf Familienbeihilfe im streitgegenständlichen Zeitraum auf die Bestimmungen des Wiener Übereinkommen über diplomatischen Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) gründet, näher zu treten. Entgegen dem Vorbringen der Bw…
…Berufungswerberin Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge von November 2008 bis März 2009 ausbezahlt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden diese Beträge als zu Unrecht bezogen zurückgefordert. Begründend wurde ausgeführt, die zum Haushalt eines Diplomaten gehörenden Familienmitglieder hätten gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966…
…die nach dem 30. Juni 1987 verwirklicht werden, nicht mehr anzuwenden. Von dieser Bestimmung bleiben jedoch nach dem dritten Satz dieser Gesetzesstelle die auf völkerrechtlichen Verträgen beruhenden sowie internationalen Organisationen eingeräumten grunderwerbsteuerlichen Begünstigungen unberührt. Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. 1966/66. enthält ua…
…Besteuerung unterzogen habe. Nachweise für einen ausländischen Wohnsitz oder eine Versteuerung der Bezüge im Ausland seien nicht erbracht worden. Der Bw. beziehe sich auf das ,Wiener Übereinkommen' über diplomatische Beziehungen wonach u.a. Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals einer ausländischen Mission, wenn sie weder…
…für die beiden minderjährigen Kinder als unbegründet ab. Das Finanzamt begründet die Abweisung damit, dass Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals einer Mission gem. dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, sofern sie weder österreichische StaatsbürgerInnen noch in Österreich…
…einer türkischen Staatsbürgerin strittig war, deren Ehegatte dem Personal der türkischen Botschaft in Wien angehörte und die ebenfalls in Österreich unselbständig erwerbstätig war, wie folgt entschieden: Gem. Art 37 Abs 2 des Wiener Übereinkommens über die diplomatischen Beziehungen vom 18. 4. 1961, BGB1 1966/66…
…für die beiden minderjährigen Kinder als unbegründet ab. Das Finanzamt begründet die Abweisung damit, dass Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals einer Mission gem. dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, sofern sie weder österreichische StaatsbürgerInnen noch in Österreich…
…Abs. 4 Z 3 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 diesen Betrag zurückzuzahlen, da Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals einer Mission und die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hätten, sofern…
…strittig war, deren Ehegatte dem Personal der türkischen Botschaft in Wien angehörte und die ebenfalls in Österreich unselbständig erwerbstätig war, wie folgt entschieden habe: Gem. Art 37 Abs. 2 des Wiener Übereinkommens über die diplomatischen Beziehungen vom 18. 4. 1961, BGB1 1966/66, genießen Mitglieder…
…37 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen umfassten Personenkreis seit längerer Zeit in Österreich aufhältig ist (und später auch die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten hat), allein noch nicht für eine ständige Ansässigkeit spricht. Maßgeblich seien die Verhältnisse im Zeitpunkt des Funktionsantritts: "Anhaltspunkte für eine ständige Ansässigkeit…
…223/1972, in der "Wiener Zeitung'' kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. Gemäß § 4 Abs. 6 FLAG idgF gilt die Ausgleichszahlung als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. Gemäß § 4 Abs…
…zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist, die Unterzeichner der Urkunde zur Entrichtung der Gebührenverpflichtet. Die Mieterin ist im Status einer Gesandtschaft zu sehen. Gemäß Art 23 des Wiener Übereinkommens über die diplomatischen Beziehungen, BGB. 1966/66, sind der Entsendestaat…
…iSd § 1 (1) Zi 3 KfzStG gegeben sein kann: 1.2 Zur Zulassungspflicht in Österreich allgemein Gem. § 82 (1) Kraftfahrgesetz 1967 (im Folgenden: KFG) iVm dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (BGBl 289/1982), dem auch die Tschechoslowakei beigetreten ist (vgl. BGBl 289/1982, S…
…für 365 Tage p.a. mit dem Inhalt und der Zielsetzung des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr nicht vereinbar. Aus den bezeichneten Gründen ist daher unserem Berufungsbegehren statt zu geben." Vom Finanzamt wurde diese Berufung mit Berufungsvorentscheidungen jeweils vom 8. Juli 2010 als unbegründet abgewiesen…
…werden sollen. Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates ist das Privilegienprotokoll eher mit dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge aus 1969 (idF: nur Wiener Übereinkommen) vergleichbar, als mit einem Doppelbesteuerungsabkommen. Das Wiener Übereinkommen findet beispielsweise Anwendung auf die Vertretungsbehörden anderer Staaten in Österreich, also…
…Gewohnheitsrecht habe völkerrechtlich eine große Bedeutung. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein sei ein völkerrechtlicher Vertrag. Im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge werde im Art. 26 normiert: "Ist ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu…
…zur (Wieder-) Gestellung bei der in Österreich gelegenen Bestimmungsstelle Zollamt Wien mit 10. März 2004 fest. Da das Zollamt Brno innerhalb der vorgesehenen Frist keinen Nachweis über die Beendigung dieses Versandverfahrens erhielt, leitete es gemäß Artikel 40 der Anlage I des Übereinkommens über ein gemeinsames…
…das Beamtenstatut und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates der nationalen Rechtsanwendung ebenso entzogen, wie dies nach dem Wiener Übereinkommen zum Botschaftspersonal oder zum Personal internationaler Organisationen der Fall ist. Als Ausnahme von diesem Grundsatz sind nur jene Bestimmungen anzusehen…
…ergibt. Gäbe es wie behauptet ein stilles Übereinkommen über künftige Nichtausschüttungen so müsste dies zumindest aus den Beschlussbüchern oder Protokollen der Gesellschaft mit der Bindungswirkung für alle Gesellschafter durch die Finanzbehörde bewiesen werden. Überprüft man den Jahresabschluss der KapitalgesellschaftX-GmbH und "rechnet" man das Ausschüttungspotential…
…Nr. 2658/87 umfasst die Kombinierte Nomenklatur die Nomenklatur des Harmonisierten Systems (als Harmonisiertes System wird das "Internationale Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren" bezeichnet). In Teil I (Einleitende Vorschriften) Titel I des Anhanges I der Verordnung (EWG) Nr. 2658…