Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, OR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen A.P., über die Beschwerde der Beschuldigten vom 22. Oktober 2002 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen A.Z., (Bf.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Ingrid Schöberl als weitere Mitglieder des Senates…
…im Wesentlichen inhaltlich gleichlautend dem § 39 Abs. 1 StGB. Die Idee dahinter ist wohl, dass unbelehrbare Wiederholungstäter, welche trotz bereits verbüßter Sanktionsübel weiterhin straffällig werden, erforderlichenfalls mit einer strengeren Sanktion belegt werden müssen. Besitzt eine Bestrafung des Täters die Qualifikation einer Zusatzstrafe nach § 21 Abs…
…a FinStrG für 1-12/2005 und 1-8/2006 bestraft, daher sind ihm als Wiederholungstäter die gesetzlichen Termine und die Zahlungs- und Meldungsverpflichtung unzweifelhaft bekannt gewesen, womit er rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat. Ein Steuerberaterwechsel kann keine Rechtfertigung für die Unterlassung der Meldung von…
…Umsatzsteuerschulden mittels Jahressteuererklärungen bekannt gegeben und die daraus resultierenden Zahllasten bis einschließlich 2006 auch entrichtet. Er sei solcherart kein Wiederholungstäter. Zur strafrelevanten Restschuld an Umsatzsteuer für 2007 sei zu bedenken, dass die Veranlagung der Umsatzsteuer des Jahres 2006 zu einem Guthaben in Höhe von €…
…Milieu des Bw. ist ohnedies nicht unbedingt für große Abgabenredlichkeit bekannt, wurden doch wiederholt Anzeigenprovisionsvertreter in Finanzstrafverfahren verwickelt. Würde man gerade bei einem Wiederholungstäter eine noch geringere Geldstrafe verhängen, wäre dies bei Bekanntwerden der Strafhöhe ein falsches Signal an potenzielle andere Finanzstraftäter, da diese bei…
…weiterhin aushaftet, demnach kein einziger Euro Schadensgutmachung geleistet wurde. Die Spruchpraxis hat aus general- und spezialpräventiven Überlegungen Strafsätze für Ersttäter und für Wiederholungstäter entwickelt, wobei einer Schadensgutmachung tendenziell als Milderungsgrund besondere Bedeutung zukommt, da Zweck der Strafnorm ja die Sicherung des Abgabenaufkommens ist. In Anbetracht…
…unberücksichtigt bleiben, welche es nach Ansicht des Berufungssenates nicht möglich macht, bei einem Wiederholungstäter ohne Vorliegen des gewichtigen Milderungsgrundes der Schadensgutmachung eine Strafreduzierung auszusprechen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
…Beachtung der abgabenrechtlichen Gebote sei offenbar doch ohne Relevanz, weil sogar die Finanzstrafbehörden in seinem Falle eines notorischen Wiederholungstäters dem offenbar laut Strafausmaß keine Bedeutung beimessen. Nach sorgfältiger Abwägung dieser Aspekte sieht sich der Berufungssenat berechtigt, von der Verhängung einer primären Freiheitsstrafe abzusehen und den…