…neuerlichen Übermittlung der Lohnzettel beurteilt werden müsse. So sei im Zeitpunkt des Erstbescheides der Behörde auf Grund der Angaben des Berufungswerbers in der Erklärung bekannt gewesen, dass es nur eine bezugsauszahlende Stelle gegeben habe. Erst am 5.3.2012 nach Übermittlung des weiteren Lohnzettels von…
…eine weitere inländische bezugsauszahlende Stelle gab. Weiters hätte sie durch Ermittlungen die Höhe der Bemessungsgrundlagen des Pensionsbezuges von der PVA feststellen müssen, da sich derartige Angaben der Erklärung der Bw. und den zugehörigen Beilagen nicht entnehmen ließen. Erst im September nach Übermittlung von zwei Lohnzetteldaten…
…weiteren Lohnzettels war zur Antragstellung bekannt, da im Antrag angegeben und stellt somit keine neue Tatsache dar, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigt." Das Finanzamt wertete die Berufung als gegen den Wiederaufnahmebescheid gerichtet und wies sie als unbegründet ab. Es erläuterte hiezu, dass die Übermittlung…
…einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte" (§ 304 Abs 4 BAO). Im Berufungsfall ist die Tatsache, dass der Bw im Veranlagungsjahr mehr als eine bezugsauszahlende Stelle hatte, erst durch Übermittlung der weiteren Lohnzettel neu hervorgekommen. Damit lag zweifellos ein Wiederaufnahmegrund vor. Bei der Wiederaufnahme…
…1. Die Wiederaufnahme von Amts wegen sei zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente seien keine neuen Tatsachen. Der Wiederaufnahmebescheid sei mit der Übermittlung eines neuen Lohnzettels…
…ihm die fehlerhafte Übermittlung des Lohnzettels nicht angelastet werden könne, und sich die Frage stellt, inwieweit die Behörde an der Nichtvornahme weiterer Ermittlungen trotz seiner Angaben in der Erklärung ein Verschulden trifft, so vermag dies all jene angeführten Gründe, die für eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…Übermittlung des Lohnzettels der FGmbH einen tauglichen Wiederaufnahmsgrund im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO dar. Die Verfügung der Wiederaufnahme steht damit im Ermessen der Behörde. Unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 20 BAO sind Ermessensentscheidungen innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen des Ermessens nach…
…solche eines weiteren Lohnzettels übermittelt worden sind, ist zwar tatsächlich erst durch spätere rechtliche Beurteilung allgemein bekannt geworden, sie hätte aber vom Bw. bereits gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 vom 11. Juli 2006 eingewendet werden können und müssen. Die beiden in Rede stehenden Lohnzettel sind nach…
…heranzuziehen sei. Aus Anlass der elektronischen Übermittlung eines weiteren Lohnzettels des Arbeitgebers Hotel X. GmbH für den Zeitraum 24.11. bis 31.12.2005 erfolgte eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO unter gleichzeitiger Erlassung eines neuen Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2005 mit…
…die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis (als vom Bescheid zum Ausdruck gebracht) geführt hätten (vgl. Ritz, BAO4, § 303 Tz 7). Die Übermittlung eines weiteren Lohnzettels durch die IEF Service GmbH am 19. Oktober 2011 (sohin nach Ergehen des Einkommensteuerbescheides (Erstbescheides) für 2010…
…nur von einer auszahlenden Stelle bezogen hat." Mit Schriftsatz vom 6. April 2005 erhob die steuerliche Vertretung des Bw. gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2000 Berufung und begründet diese wie folgt: Durch die Abänderung des Einkommensteuerbescheides 2000 aufgrund der Übermittlung eines weiteren Lohnzettels und…
…§ 303 Tz 7). Die Übermittlung eines neuen (weiteren) Lohnzettels durch die IEF Service GmbH am 19. Mai 2011, mit dem die Behörde vom Vorliegen weiterer Einkünfte der Bw. in Kenntnis gesetzt wurde, stellt eine solche neu hervorgekommene Tatsache dar, sodass das Finanzamt zu Recht das…
…Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis (als vom Bescheid zum Ausdruck gebracht) geführt hätten (vgl. Ritz, BAO3, § 303 Tz 7). Die Übermittlung eines neuen (weiteren) Lohnzettels durch die IAF Service GmbH, mit dem die Behörde vom Vorliegen weiterer Einkünfte des Bw…
…Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis (als vom Bescheid zum Ausdruck gebracht) geführt hätten (vgl. Ritz, BAO3, § 303 Tz 7). Die Übermittlung eines neuen (weiteren) Lohnzettels durch die IAF Service GmbH, mit dem die Behörde vom Vorliegen weiterer Einkünfte der Bw…
…Übermittlung des Lohnzettels bzw. der Meldung des Arbeitslosengeldbezuges nicht angelastet werden könne, und sich die Frage stellt, inwieweit die Behörde an der Nichtvornahme weiterer Ermittlungen trotz seiner Angaben in der Erklärung ein Verschulden trifft, so vermag dies all jene angeführten Gründe, die für eine Wiederaufnahme…
…303 Abs. 4 BAO sehe die Wiederaufnahme nur aus bestimmten Gründen als zulässig an, nämlich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 303 Abs. 1 lit. a und c BAO. Da die Mitteilung des Dienstgebers irrtümlich vom "Nichtzustehen des Pendlerpauschales" (Übermittlung eines neuen Lohnzettels) ausgehe, diese Gründe…
…sich nach Wiederaufnahme über die Jahre 2003 bis 2008 ein Mehr an Einkommensteuer von 5.380,82 €). Selbst wenn man die Begründung für die Ermessensentscheidung bei sehr strenger Auslegung als zu ungenau interpretieren wollte, läge jedenfalls kein wesentlicher Verfahrensmangel vor, der ohne weiteres eine…
…Gebietskrankenkasse und des Arbeitsmarktservice sowie zwei "historische" Lohnzettel der Fa. E AG) nicht zum Anlass nahm, weitere Ermittlungen zu tätigen und diesen Widerspruch aufzuklären, mag ihm als - allenfalls im Rahmen der Ermessensübung zu würdigendes - Verschulden anzulasten sein (Ritz, BAO4, § 303 Tz 53). Eine Wiederaufnahme nach …
…Abs. 4 BAO berufen hat, sondern einzig und allein auf den Wiederaufnahmsgrund der angeblichen Übermittlung eines berichtigten oder neuen Lohnzettels eines Arbeitgebers (pensionsauszahlende Stelle) der Bw. Das Finanzamt hat somit die Verfügung der Wiederaufnahme der streitgegenständlichen Verfahren auf einen unzutreffenden Wiederaufnahmsgrund gestützt. Wie bereits ausgeführt…
…liegen) ist weder in der Begründung der Wiederaufnahmebescheide noch in der der geänderten Sachbescheide angegeben. Tatsachenkomplex stellt gemäß den Angaben in den Wiederaufnahmebescheiden auch im gegenständlichen Fall ausschließlich die Übermittlung von neuen Lohnzetteln dar. Bei einem Lohnzettel handelt es sich um ein Beweismittel bezüglich der…