…vom 25. August 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1989 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit beim Finanzamt Spittal Villach am 13. August 2008 eingelangter Eingabe vom selben Tag beantragte Dr.Ch…
…vom 25. August 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1989 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit beim Finanzamt Spittal Villach am 13. August 2008 eingelangter Eingabe vom selben Tag beantragte Dr.C…
…G. Revisions- und Betriebsberatungsges.m.b.H., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 lit. b BAO hinsichtlich Einkommensteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…303 Abs. 4 BAO lautet: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die…
…Adr.3), gegen den Bescheid des Finanzamtes N., vertreten durch H., betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1989 nach der am 24. November 2010 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…des Verfahrens ist unzulässig, da keinerlei neue Tatsachen und Beweismittel vorliegen. 2.) Alle Umstände, welche zur Erlassung des seinerzeitigen Bescheides führten, waren bekannt und sind unter meiner redlichen Mitwirkung erhoben und gewürdigt worden. 3.) Neue Beweismittel wurden nicht genannt. 4.) Die Wiederaufnahme ist durch eine…
…sei deshalb noch keine einzige Klage eingebracht worden. Mit einer Einbringlichmachung der ausstehenden Forderungen sei nicht zu rechnen (Aktenvermerk vom 15. Juli 2008). Mit dem Bescheid vom 15. Juli 2008 wies das Finanzamt das Ansuchen der Bw. betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 308 BAO ab…
…2000/13/0071, aufgehoben wurde, überhaupt nicht mehr dem Rechtsbestand angehört. Auch mit seinem weiteren Vorbringen im Wiederaufnahmsantrag zeigt der Bw keine Umstände auf, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen könnten. Wenn der Bw einwendet, es entspreche nicht den Tatsachen, dass es, wie in den…
…betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 308 BAO ab. Der Wiederaufnahmsantrag sei verspätet eingebracht worden. Bereits in der Eingabe vom 3. März 2008, in der der damalige steuerliche Vertreter der Bw. einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - dieser wurde mit dem ebenfalls in Rechtskraft…
…einen Saunabereich anbietet. Mit Schreiben vom 30. Dezember 2008 stellte die steuerliche Vertreterin des Bw den Antrag, die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2006 und 2007 nach § 299 BAO aufzuheben und regte hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 1998 bis 2005 die amtswegige Wiederaufnahme der Verfahren…
…Wiederaufnahme des Verfahrens vom 20. August 2003 betreffend Arbeitnehmerveranlagung 1995 - 1999 führte der Berufungswerber (Bw), der Mitglied der Berufsfeuerwehr Wien ist, aus, dass er seine Tätigkeit im so genannten Wechseldienstschema ausübe. Er habe am 10. Juli 2003 durch ein Mitglied des unabhängigen Finanzsenates von einem…
…Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde mit 26. April 2011 datiert und am 2. Mai 2011 per e-Fax eingebracht. Der Wortlaut ist wie folgt: "Ich habe das hier angefochtene Erkenntnis erst auf Nachfrage beim zuständigen FA per Mail erhalten, da am Postweg eine Verständigung…
…Kitzbühel Lienz vom 28. Juni 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2001 und 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Abgabepflichtige war Gesellschafterin der X-GmbH, die mit Gesellschaftsvertrag vom…
…einen die Regelung im Rahmen der Betriebsausgaben und zum anderen die historische Entwicklung, da Aufwendungen für Erfindungen vor der Normierung der sofortigen Abschreibungsmöglichkeit und danach des Forschungsfreibetrages steuerlich aktivierungspflichtig waren. Zudem kann aus der von Doralt vertretenen Rechtsmeinung auch kein Recht auf Wiederaufnahme eines Verfahrens…
…Berücksichtigung des zweiten Lohnzettels durchgeführt. Auf Grund des bei Auslandseinkünften zur Anwendung kommenden Progressionsvorbehaltes ergab sich eine Nachzahlung an Einkommensteuer. Dagegen wurde Berufung eingebracht, die folgendermaßen begründet wurde: Gemäß § 304 BAO sei die Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Eintritt der Verjährung ausgeschlossen. Die Einkommensteuer 1996 sei…
…die nachfolgenden Rechtsmittel der Bw unterschrieben von beiden Mitgliedern (Beteiligten) der Bw, d.h. auch vom Vertreter gemäß § 81 Abs 2 BAO - stellte die Bw einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß §§ 303 - 307 BAO für die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2008…
…besteht. Aus verfassungsrechtlicher Sicht könnte sich aus § 303 Abs. 4 BAO sehr wohl eine Verpflichtung ergeben, eine Wiederaufnahme des Verfahrens bei sachgerechter Ermessensübung in Betracht zu ziehen. So ergibt sich aus Art 18 B-VG das Prinzip, dass ein vom Gesetz eingeräumter Anspruch müsse auch…
…BAO ist aber auch, dass die dort angeführte Berufung bzw. der Antrag fristgerecht eingebracht worden ist, wobei bezüglich eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Rechtzeitigkeit auf die Bestimmung des § 304 BAO verwiesen wird. Dass allerdings der berufungsgegenständliche Wiederaufnahmsantrag vom 24. Juli 2008 nicht…
…vom 18. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, vom 8. Juni 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2002 und 2003, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…des Einkommensteuerbescheides 2009 am 13.7.2010 dem Finanzamt in Beantwortung eines Ersuchens um Ergänzung am 25.5.2010 vorgelegt worden ist. Die nochmalige Einbringung dieser Bestätigung gemeinsam mit dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens am 6.2.2012 stellt daher kein neu hervorgekommenes Beweismittel…