…gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO hinsichtlich Investitionszuwachsprämie für das Jahr 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Nach ursprünglich erklärungsgemäßer Verbuchung der von der berufungsführenden Gemeinde selbst berechneten…
…steuerlichen Vertretung der Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde 2. Instanz gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 1 BAO ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr…
…nunmehrigen Betriebsprüfung treffe, weshalb die Zahlungsaufforderung entschieden zurückgewiesen werde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO in der Fassung des BGBl. I Nr. 97/2002 ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein…
…Verfahren gemäß § 303 Abs. 1 BAO betreffend Umsatzsteuer 2004, 2005 und 2006 als unbegründet abgewiesen. Dagegen wurde mit Schreiben vom 5.3.2009 der Antrag gestellt, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen. Über die Berufung wurde erwogen: Wiederaufnahme des Verfahrens: Gemäß § 303 Abs. 1…
…Finanzsenat hat über die Berufung des Y, vertreten durch Helmut Eckbauer, 2640 Gloggnitz, F. Dittelbachstr. 7, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend die Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO) hinsichtlich Einkommensteuer 1989…
…auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO) hinsichtlich Einkommensteuer 1989 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 10. August 2008, beantragte der Bw. die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 BAO…
…und Verpachtung zu berücksichtigen wären. Über die Berufungen wurde erwogen: 1. Wiederaufnahme Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ua. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind…
…der wahren Rechtslage hätte er die Arbeitnehmerveranlagung nicht durchgeführt. Er beantrage daher die Abänderung seines Bescheides gemäß § 295a BAO, in eventu beantrage er die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 BAO und stelle den Antrag, die zu Unrecht vorgeschriebene Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005…
…neu hervorgekommen sind. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden…
…vom 27. Dezember 2010 brachte der Bw. einen "Antrag gemäß § 295a BAO" und einen "Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO betreffend Bescheid AVN 2005" ein. Darin führte der Bw. aus, aufgrund des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. September 2010, 2007/15…
…ATS 1,160.000,- verkauft. Des Weiteren habe der Bw. diverse Bausparverträge mit einem Gesamtwert in der Höhe von ATS 280.000,- aufgelöst. In weiterer Folge verfügte das Finanzamt mit Bescheiden vom 14. September 2004 die Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend…
…März 2009 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 sowie über die Berufung vom 14. Mai 2009 gegen den Bescheid ("Berufungsvorentscheidung gemäß § 276 BAO") vom 13. Mai 2009 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: 1.) Die Berufung gegen den Bescheid vom…
…in der Folge die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Umsatzsteuer sowie einheitlicher und gesonderter Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 188 BAO für die Jahre 2000 und 2001 und folgte in den gem. § 307 Abs. 1 BAO neu erlassenen Sachbescheiden sowie…
…wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden…
…herbeigeführt hätte. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden…
…303 a BAO bestimmte Punkte zu enthalten. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren…
…Nichteinreichung der Abgabenerklärungen zu verfügen. Der Unabhängige Finanzsenat ist nicht an Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen gebunden, sondern hat entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu entscheiden. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit…
…dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen gemäß § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit.a und c dieser Bestimmung und in allen Fällen zulässig ist, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden…
…im Zeitpunkt des wiederaufzunehmenden Verfahrens herrschende Rechtslage keine Änderung im Bescheidspruch, was zum Ausschluss einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO führe. Eine allfällige Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung, welche der Berufungswerber im Hinblick auf die anders lautende Entscheidung des Unabhängigen…
…Wiederaufnahme des Verfahrens steht gemäß § 305 Abs. 1 BAO der Abgabenbehörde zu, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß…