…die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderlich Zulassung iSd § 37 KFG 1967. Wird es trotzdem weiter verwendet, handelt es sich um ein nicht ordnungsgemäß zugelassenes Kraftfahrzeug, dessen Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland den Steuertatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß …
…2. Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG): 2.1. § 1 Abs 1 Z 3 KfzStG lautet: Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden ( widerrechtliche Verwendung ). 2.2. Bestimmung des Steuerschuldners: Nach § 3 Z 2 KfzStG ist Steuerschuldner "......…
… 82 Abs 8 KFG, dass eine Verwendung innerhalb der Monatsfrist zulässig war und erst nach Ablauf dieser Frist, somit also erst im Monat Oktober 2008, eine widerrechtliche Verwendung vorlag (siehe dazu oben Pkt. III.1.3.). Im gegenständlichen Fall erfordert eine im September 2008 entstandene…
…dem Fahrzeug die für die Verwendung auf inländischen Straßen mit öffentlichem Verkehr erforderliche Zulassung iSd § 37 KFG 1967. Wird es trotzdem weiter verwendet, handelt es sich um ein nicht ordnungsgemäß zugelassenes Kraftfahrzeug, dessen Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr den Steuertatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß …
…als erbracht beurteilt werden müssen, was sich mit den vom Bw vorgelegten Unterlagen wie auch mit den von ihm gemachten Angaben decke. Der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung sei daher nicht verwirklicht worden; der Bescheid sei insgesamt ersatzlos aufzuheben. Am 20. März 2012 wurde Frau Z…
…mit dem Tag der Zulassung, dh bei einer widerrechtlichen Verwendung des Fahrzeuges im Inland, wenn dieses nach dem KFG zuzulassen wäre, mit der "fiktiven Zulassung", di bei Einbringung des Fahrzeuges ins Inland oder der inländischen Verwendung - wie gegenständlich - vor dem 16. Juni 2010 nach Ablauf…
…2002, 1-12/2003, 1-12/2004, 1-12/2005 und 1-12/2006. Dabei wurde die Abgabe aufgrund der widerrechtlichen Verwendung eines A6mit einem deutschen Kennzeichen (bis 25. November 2002: D1, danach: D2) durch die Bw für den Zeitraum 27. August 2002 bis 14…
…Am 14. Dezember 2005 wurde das Fahrzeug stillgelegt. Das Finanzamt unterstellte in seinen dieses Fahrzeug betreffenden Bescheiden zur Festsetzung der NoVA 2002 und der KFZ-Steuer 2002 bis 2005 eine widerrechtliche Verwendung ab der Zurverfügungstellung des Fahrzeuges an die Bw (ab 27. August 2002). Der…
…solche Fahrzeuge, die nach dem KFG 1967 somit im Inland zuzulassen wären bzw. ohne die kraftfahrrechtliche inländische Zulassung im Inland verwendet, liegt eine sogenannte widerrechtliche Verwendung vor und die Tatbestände des § 1 Abs 1 Z 3 KfzStG und des § 1 Z 3 NoVAG sind erfüllt. §…
…Kraftfahrzeug, mit Standort im Inland auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland über die in § 82 Abs. 8 KFG vorgesehene Frist ohne kraftfahrrechtliche Zulassung verwendet. Damit ist der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung nach § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG erfüllt. Folglich ist der Bw. Steuerschuldner…
…die Benutzung oder das Halten von Fahrzeugen im Gebiet der letzteren Vertragspartei erhoben werden". Eine ständige Verbringung des Fahrzeuges durch Wohnsitzverlegung nach Österreich fällt also nicht in den Anwendungsbereich dieses Abkommens. Gleichfalls ist nicht zu übersehen, dass im Falle der widerrechtlichen Verwendung iSd § 1 Abs…
…dargestellt, dass sich daraus aufgrund der privaten Nutzung des Fahrzeuges durch den Bw und dessen Mittelpunkt der Lebensinteressen ein Standort des Fahrzeuges im Inland ergebe und das Fahrzeug somit im Inland widerrechtlich verwendet werde, falls der Bw nicht dessen überwiegende Verwendung im Ausland nachweise. Unter…
…1 Z 3 KFZStG unterliegen der KFZ-Steuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden. Wie bei der NoVA wird an die widerrechtliche Verwendung nach KFG 1967 angeknüpft. Steuerschuldner ist nach § 3 KFZStG der Verwender. Da…
…3 KfzStG Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Steuerschuldner ist nach § 3 Z 2 KfzStG 1992 im Fall der widerrechtlichen Verwendung jene Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland…
…die Kraftfahrzeugsteuer sei bereits in Deutschland entrichtet worden, ist zu entgegnen, dass im Falle der Verwirklichung des Tatbestandes der widerrechtlichen Verwendung nach § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG das Fahrzeug von vorneherein in Österreich zuzulassen gewesen wäre und daher die Besteuerungshoheit von vorneherein dem Staat…
…2007 bis 6/2011 und Verspätungszuschläge für die Jahre 2008 bis 2010 dazu entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Rahmen von Erhebungen betreffend widerrechtliche Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen schien in den von der Firma A…
…werden (widerrechtliche Verwendung). Steuerschuldner ist dabei nach § 3 Z. 2 KfzStG die Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet. Gemäß § 4 Abs. 1 Z. 3 KfzStG dauert die Steuerpflicht in diesem Fall vom Beginn des Kalendermonates, in dem die Verwendung…
…Mai 2012 wegen Übertretung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 wegen widerrechtlicher Verwendung des auch hier gegenständlichen Fahrzeuges bestraft wurde, da sie mittlerweile bereits mehrmals beim Lenken des Fahrzeuges mit dem tschechischen Kennzeichen betreten worden sei. Nach den Wahrnehmungen der örtlichen Polizei hätte die Bw…
…am 14. Jänner 2011 hat die Bw, von Beruf Studentin FH, zum Gegenstand "widerrechtliche Verwendung eines ausländischen Fahrzeuges" Folgendes zu Protokoll gegeben: "Ich wurde geboren in N und war bis 1.12.2001 auch dort bei meinen Eltern, AuB, sowie meiner Tante U wohnhaft. Mit…
…17. Feber 2011 hat der Bw, von Beruf Zahnarzt, zum Gegenstand "widerrechtliche Verwendung eines ausländischen Fahrzeuges" Folgendes zu Protokoll gegeben: "Seit 9.7.2008 bin ich mit Hauptwohnsitz in E-HStraße1, gemeinsam mit meiner Ehefrau und meiner Tochter (gemeldet). Weiterer Wohnsitz besteht in D-XY…