…im Umstand zu erblicken, dass dieser Neukunden akquirieren habe können. Zum "Berufungspunkt II" hielt der steuerliche Vertreter fest, dass in einem offenen Berufungsverfahren werterhellende Umstände zu berücksichtigen seien, damit eine periodengerechte Zuordnung der Ausgaben vorgenommen werden könne. Die Amtsvertreterin hielt dem entgegen, dass ein Bäckereibetrieb…
…zum Einkommensteuergesetz werde seitens Doralt die Ansicht vertreten, dass die späterer Einsicht über die am Bilanzstichtag bestehende Verhältnisse (wert erhellende Umstände) zu berücksichtigen seien. Hierbei definiert der Autor den Bilanzerstellungszeitraum als jenen Zeitraum innerhalb dessen die Werterhellungstheorie greift. Der Bilanzerstellungszeitraum endet mit der für die…
…Zaunmodelle und gegen die Nichtberücksichtigung der Teilwertabschreibung der Zaunvorräte. In der Berufung wird ausgeführt, dass nach ständiger Rechtsprechung die spätere Einsicht über die am Bilanzstichtag herrschenden Verhältnisse (Werterhellung) zu berücksichtigen sei. Es komme auf die Erkenntnisse, die bis zur Bilanzerstellung über die Verhältnisse am Bilanzstichtag…
…zur Sanierung eines eingetretenen Schadens gesetzt haben. Bei diesen Voraussetzungen handle es sich um Beurteilungskriterien, die dem Grunde nach bereits zum Bilanzstichtag vorliegen müssten (keine Frage der Werterhellung). Ein in der Vergangenheit wirtschaftlich verursachter Aufwand müsse also am Bilanzstichtag mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, also ernsthaft…
…Umstände wird aber auf den Bilanzerstellungszeitpunkt (bessere Einsicht) abgestellt (VwGH 21.12.1994, 91/13/0245). Die bis zur Bilanzerstellung auftretende bessere Einsicht über die Verhältnisse zum Bilanzstichtag (Werterhellung) ist zu berücksichtigen. Ist die Ungewissheit beseitigt, bedingt dieser Umstand eine sofortige Auflösung der betreffenden Rückstellung…
…Dezember 1990 war also aus unserer Sicht lediglich vom Verhandlungsgeschick und der konkreten Struktur der Verkäufer abhängig und nicht von einem plötzlichen Wertverfall oder einer Werterhellung geprägt. b) Tatbestandsirrtum: Wie bereits in der Sachverhaltsdarstellung ausgeführt, kam es erst im Zuge der Ermittlungen der Betriebsprüfung im…
…erscheinenden Kaufpreis angekauft. Die Differenz der Preisansätze von Juni 1990/Dezember 1990 war also aus unserer Sicht lediglich vom Verhandlungsgeschick und der konkreten Struktur der Verkäufer abhängig und nicht von einem plötzlichen Wertverfall oder einer Werterhellung geprägt. b) Tatbestandsirrtum: Wie bereits in der Sachverhaltsdarstellung ausgeführt…
… vgl. VwGH 29.4.1992, 90/13/0228). Zu berücksichtigen ist hingegen die spätere bessere Einsicht über die am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnisse ("werterhellende" Umstände). Es kommt nicht auf das Wissen am Bilanzstichtag an, sondern auf die Erkenntnissee, die bis zur Bilanzerstellung über die Verhältnisse am…
…Erhellt sich der am Abschlussstichtag beizulegende Wert erst infolge späterer Rettungs- oder Verschlechtungsaussicht, so ist die Wertberichtigung an dem für die Werterhellung maßgeblichen Abschlussstichtag entsprechend zu adaptieren. Im vorliegenden Fall entstand die Verpflichtung zum Rückbau oder Abriss am 21. Februar 1992 und stand am 5…
…mit dem Finanzamt werde als Stichtag für die Bewertung der Rückstellung der 28. Februar 2007 vereinbart, da dieser Tag das Ende des werterhellenden Zeitraumes für die Bilanzerstellung 2006 markiere. An diesem Tag sei bekannt gewesen, dass sich die Konstruktion um mindestens zwei Monate verzögern werde…
…gegebenenfalls gegen ihre direkte Vertragspartnerin G. klagen, wobei diese in weiterer Folge Ihrer Firma den Streit verkünden wird." Diese Streitverkündung sei weder zum Bilanzstichtag, noch während des Werterhellungszeitraumes vorgelegen. Auch bis zum heutigen Tag sei keine Streitverkündung behauptet worden. Nachweise betreffend Schadenersatzverpflichtung an H. bzw…
…der - hier nur mehr als Auffüllpflicht verstehbaren - "Nachschusspflicht", aufgrund der Wertbegründung im selben Jahr zutreffend in der Bilanz zum 31.12.2000 (arg: weil Werterhellungen bis zum Bilanzerstellungszeitpunkt auf den Bilanzstichtag zu beziehen sind) . Der Erfolg der Stillen ist somit noch im Jahr 2000 eingetreten…
…auch kein pfändbares Einkommen, hätte sich die BW bei der Bilanzbesprechung für das Jahr 2000 im Jahr 2002 im Sinne der Werterhellungstheorie entschlossen die Forderung bereits zum Stichtag 2000 endgültig abzuschreiben. Dies sei auch den zwei oben erwähnten Finanzbeamten dargelegt worden, weswegen danach das Guthaben…